Die Einzelheiten der Landtagswahlen unterscheiden sich zwischen den Ländern zum Teil erheblich. Sie sind in den Landesverfassungen, den Landeswahlgesetzen und den Landeswahlordnungen festgelegt.
In allen Ländern gelten aber die gleichen Wahlgrundsätze: Die Stimmen werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl abgegeben. Die Bundesländer folgen außerdem dem Prinzip der personalisierten Verhältniswahl und wählen ihre Parlamente für fünf Jahre.
Auswirkungen auf den Bundesrat
Die Landtagswahlen verändern mittelbar auch den Bundesrat. Zwar wird in erster Linie über die Zusammensetzung der Landtage entschieden. Die Mehrheit im Parlament wählt dann aber die jeweilige Landesregierung. Diese wiederum bestellt aus ihrer Mitte die Bundesratsmitglieder.

Die Zusammensetzung des Bundesrates
© Bundesrat
Hochauflösendes Bild (jpeg, 801KB)Denn nur wer in einer Landesregierung Sitz und Stimme hat, kann Mitglied der Länderkammer sein.
Der Bundesrat erneuert sich somit von Zeit zu Zeit, ohne dass es einer zentralen "Bundesratswahl" bedarf. Die Länderkammer wird daher auch als ewiges Organ bezeichnet.
Unabhängig vom Wahlausgang steht bereits jetzt fest: Eine eigene Mehrheit können die von großen Koalitionen geführten Länder dieses Jahr im Bundesrat nicht erlangen. Erforderlich wären dafür 35 der 69 Stimmen.
Die Wahl im Südwesten
Die Wahlperiode des am 27. März 2011 gewählten 15. Landtags von Baden-Württemberg endet regulär am 30. April 2016. Die Neuwahl des 16. Landtags muss vor Ablauf dieser Wahlperiode stattfinden. Die Landesregierung hat daher den 13. März 2016 als Wahltag bestimmt.
Sechs Stimmen im Bundesrat hat Baden-Württemberg zu vergeben. Mit ca. 10,77 Millionen Einwohnern ist es damit eines der vier stimmstärksten Bundesländer. Die Stimmverteilung ergibt sich bereits aus dem Grundgesetz.
Demnach hat jedes Land mindestens drei Stimmen, Länder mit mehr als zwei Millionen Einwohnern haben vier, Länder mit mehr als sechs Millionen Einwohnern fünf, Länder mit mehr als sieben Millionen Einwohnern haben sechs Stimmen.
Derzeit regiert in der Landeshauptstadt Stuttgart eine Koalition von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD, an deren Spitze Ministerpräsident Winfried Kretschmann steht.
Das Land der nächsten Präsidentschaft
Zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 13. März 2016 treten insgesamt 719 Bewerberinnen und Bewerber auf den Landes- und Bezirkslisten von insgesamt 14 Parteien an. Die Altersspanne der Kandidaten und Kandidatinnen reicht von 19 bis 90 Jahren.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer mit Bundesratspräsident Stanislaw Tillich (links) und Vizepräsident Volker Bouffier (rechts)
© Bundesrat | Henning Schacht
Bei den Wahlen in Rheinland-Pfalz geht es auch um vier Stimmen im Bundesrat. Mit diesen vertritt die Landesregierung die etwas mehr als vier Millionen Einwohner des Landes auf Bundesebene.
In Mainz stellen derzeit SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Regierung. Ministerpräsidentin ist seit dem Jahr 2013 Malu Dreyer.
Rheinland Pfalz wird im November 2016 die Präsidentschaft im Bundesrat übernehmen.
Die zu diesem Zeitpunkt amtierende Ministerpräsidentin oder der amtierende Ministerpräsident ist dann zugleich für ein Jahr Präsidentin oder Präsident der Länderkammer.
Vier Stimmen aus Magdeburg

Blick auf die Länderbänke im Plenarsaal
© Bundesrat | Frank Bräuer
Insgesamt vier Stimmen kann die Landesregierung aus Sachsen-Anhalt im Bundesrat einbringen. Derzeit werden sie von einer Regierung aus CDU und SPD unter Ministerpräsident Reiner Haseloff abgegeben.
Die erste Landtagswahl in Sachsen-Anhalt fand am 14. Oktober 1990 statt. Rund 2,2 Millionen wahlberechtigte Sachsen-Anhalter waren aufgerufen, ihre Stimme abzugeben.
Die Wahlbeteiligung lag damals bei 65,1 Prozent. Zum Vergleich: Bei der Landtagswahl 2011 lag sie nur noch bei 51,2 Prozent.
Weitere Wahlen im September
Im September stehen zwei weitere Wahlen auf Landesebene an. Am 4. September 2016 wählt Mecklenburg-Vorpommern einen neuen Landtag und am 18. September 2016 Berlin ein neues Abgeordnetenhaus.
Mit dann weiteren drei (Mecklenburg-Vorpommern) und vier (Berlin) Stimmen werden im Jahr 2016 insgesamt 21 Stimmen im Bundesrat neu vergeben.