14 Stimmen neu verteilt Was passiert im Bundesrat nach den Landtagswahlen?

Foto:  Ein Wähler steckt seinen Wahlzettel in die Wahlurne

© dpa | Martin Schutt

In drei Ländern wurde am 13. März 2016 gewählt. Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt riefen die Bürgerinnen und Bürger zur Urne, um ihre Stimmen bei den Landtagswahlen abzugeben. Indirekt nahmen alle Wähler und Wählerinnen damit auch Einfluss auf die Zusammensetzung des Bundesrates.

69 Stimmen gibt es insgesamt im Plenum der Länderkammer – über 14 davon wurde am Wahlsonntag neu entschieden. Zwar haben die Wählerinnen und Wähler direkt nur bestimmt, wer in den Landtag einzieht - die Mehrheit dort wählt aber die jeweilige Landesregierung, die wiederum die Mitglieder im Bundesrat stellt.

Wer sitzt jetzt in der Länderkammer?

Der Bundesrat ist ausschließlich ein Organ der Landesregierungen. Nur wer dort Sitz und Stimme hat, kann Mitglied der Länderkammer sein. Das bedeutet auch: Parteien, die in den Landtagen in der Opposition sind, entsenden keine Vertreter in den Bundesrat.

Bis sich die Zusammensetzung des Bundesrates nach den Wahlen in den Ländern ändert, kann einige Zeit vergehen. Zunächst müssen die Parteien erfolgreiche Koalitionsverhandlungen führen, die neuen Landtage sich konstituieren und Regierungen gewählt werden. Die derzeitigen Landesregierungen vertreten ihre Länder solange mit vollem Stimmrecht, bis die neuen Regierungen vereidigt sind.

Wie sehen die Mehrheitsverhältnisse aus?

Foto: Stimmverteilungsgrafik

Die Zusammensetzung des Bundesrates

© Bundesrat

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35 Stimmen braucht man für die Mehrheit in der Länderkammer. Derzeit haben diejenigen Länder, die von CDU/CSU und SPD alleine oder gemeinsam geführt werden, 24 Stimmen. Die Parteien, die auf Bundesebene die Regierung stellen, haben somit keine eigene Mehrheit im Bundesrat.

Vier Stimmen für dieses Lager kommen bisher aus Sachsen-Anhalt. Nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis wird die Koalition aus CDU und SPD aber keine eigene Mehrheit mehr im Magdeburger Landtag erreichen.

Baden-Württemberg hat insgesamt sechs Stimmen in der Länderkammer. Diese werden bisher von einer Koalition aus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD abgegeben. Auch hier wird die jetzige Regierung wohl keine Mehrheit im Landesparlament erreichen.

In Rheinland-Pfalz verliert die Landesregierung aus SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis ebenfalls ihre Mehrheit im Mainzer Landtag. Künftig werden die vier Stimmen im Bundesrat wohl von einem neuen Regierungsbündnis abgegeben.

Unabhängig davon, welche Regierungskonstellationen gebildet werden, steht eines schon fest: 35 Stimmen werden die Parteien der Bundesregierung in der Länderkammer nicht erreichen. Für eine Mehrheit ist die Bundesregierung damit immer auch auf Stimmen von den Parteien angewiesen, die im Bundestag in der Opposition sind.

Wann kommen die nächsten Wahlen?

Bereits im September stehen zwei weitere Landtagswahlen an. Am 4. September 2016 sind die Wählerinnen und Wähler in Mecklenburg-Vorpommern aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Am 18. September 2016 folgt Berlin. Dabei geht es auch um drei (Mecklenburg-Vorpommern) bzw. vier (Berlin) Stimmen im Bundesrat. Derzeit regieren in beiden Bundesländern Koalitionen aus SPD und CDU.

Stand 14.03.2016

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