Von Brüssel bis Singapur Der Bundesrat als Akteur auf internationalem Parkett

Ankunft von Bundesratspräsident Tillich in Rom

© Sächsische Staatskanzlei | Matthias Rietschel

Südafrika, Mosambik, Japan, Israel, Italien, Vatikan, Österreich, Polen, Tschechien, Niederlande, Kroatien - die Stationen der Bundesratspräsidenten aus dem Jahr 2015 belegen eindrücklich: Die Länderkammer ist nicht nur in Deutschland aktiv. Vielmehr kommt ihr auch in Europa und darüber hinaus eine Bedeutung zu, die sich nicht auf repräsentative Aufgaben beschränkt.

Eine besondere Rolle spielt der Bundesrat in Angelegenheiten der Europäischen Union. Seine Rechte in diesem Bereich ergeben sich direkt aus dem Grundgesetz - sie haben also Verfassungsrang.

Ein Partner auf Augenhöhe

Die Bundesregierung ist verpflichtet, den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt über alle Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union zu unterrichten. Er hat dann die Möglichkeit, Stellung zu nehmen, bevor die deutsche Verhandlungsposition festgelegt wird.

Wie viel Gewicht seiner Meinung zukommt, ist unterschiedlich: Je nachdem, wie weit die Vorhaben in die Kompetenzen der Länder eingreifen, muss die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates berücksichtigen, maßgeblich berücksichtigen oder die Verhandlungsführung in den Gremien der Kommission und des Rates sogar auf einen Vertreter der Länder übertragen.

Direkter Dialog mit der Kommission

Foto: Flaggen vor der EU-Kommission in Brüssel

Flaggen vor der EU-Kommission in Brüssel

© dpa | Matthias Balk

Der Bundesrat spricht aber nicht nur mit der Bundesregierung über neue EU-Vorhaben. Die Kommission schickt ihre Vorschläge für neue Verordnungen und Richtlinien vielmehr unmittelbar an die nationalen Parlamente und somit auch an die Länderkammer. Zu diesen Vorlagen kann der Bundesrat direkt gegenüber der Kommission Stellung nehmen. Bislang hat er von diesem Recht 239 Mal Gebrauch gemacht und 232 Antworten der Kommission erhalten.

Der Vertrag von Lissabon etabliert daneben auch ein sogenanntes Frühwarnsystem für die nationalen Parlamente. Sind sie der Meinung, ein Gesetzgebungsvorhaben verstoße gegen das Subsidiaritätsprinzip, weil Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Zielerreichung ausreichen, können sie die Kommission mit einer Rüge zur Überprüfung der Vorlage zwingen, wenn sie genügend Unterstützer finden. Elf Subsidiaritätsrügen kamen bis heute von der Länderkammer. Dagegen hat der Bundesrat noch nie Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben. Auch dazu wäre er nach dem Grundgesetz berechtigt.

Unterwegs in diplomatischer Mission

Der Bundesrat verfügt über vielfältige Kontakte ins Ausland und wird zunehmend auch als Akteur und gefragter Ansprechpartner auf internationalem Parkett wahrgenommen.

Allein im Jahr 2015 haben die jeweils amtierenden Präsidenten des Bundesrates Volker Bouffier und Stanislaw Tillich insgesamt elf Reisen ins Ausland unternommen, um dort auf höchster Ebene politische Gespräche zu führen. Sie leisten mit diesen Reisen einen wichtigen Beitrag zur Festigung der bilateralen Beziehungen und sprechen konkrete Themen an.

Foto: v.l.n.r. Der polnische Präsident Andrzej Duda und Bundesratspräsident Stanislaw Tillich

Der polnische Präsident Andrzej Duda (links) und Bundesratspräsident Stanislaw Tillich

© Sächsische Staatskanzlei | Matthias Rietschel

So war Bundesratspräsident Tillich im Februar 2016 einer der ersten deutschen Spitzenpolitiker, der Polen nach den Wahlen vom Oktober 2015 besuchte. Er traf sich dort mit der gesamten Spitze der neuen polnischen Führung. Beide Seiten sprachen unter anderem über die politischen Entwicklungen in Polen nach den Wahlen, die Situation der in Deutschland lebenden Polen, Städtepartnerschaften sowie die Europapolitik, wie zum Beispiel den drohenden britischen EU-Ausstieg.

Acht Parlamentspräsidenten und 35 internationale Parlamentarierdelegationen aus 29 Ländern haben die Länderkammer 2015 besucht. In den Gesprächen standen insbesondere der Föderalismus, Aufgaben und Funktionen des Bundesrates und das Gesetzgebungsverfahren im Mittelpunkt. Aber auch aktuelle politische Fragestellungen - in letzter Zeit vor allem das Vorgehen in der Flüchtlingskrise - wurden besprochen.

Hinzu kam im Jahr 2015 die Teilnahme an 29 internationalen Konferenzen im Ausland.

Besondere Beziehungen zum französischen Senat

Blick in den Ausschusssaal

Gemeinsame Sitzung der EU-Ausschüsse

© Bundesrat | Frank Bräuer

Zum französischen Senat pflegt der Bundesrat ein besonders intensives Verhältnis. Nicht nur die Deutsch-Französischen Freundschaftsgruppen betreiben einen kontinuierlichen Dialog. Auch die Präsidenten beider Häuser treffen sich - wenn möglich - immer zu Beginn der neuen Bundesratspräsidentschaft zu einem ersten Kennenlernen.

Die Europaausschüsse von Bundesrat und Senat haben 2015 die frühere Tradition gemeinsamer Sitzungen wieder aufgenommen. Im Dezember 2015 gaben die Vorsitzenden im Anschluss an solch eine Sitzung in Berlin eine gemeinsame Erklärung zur Flüchtlingskrise sowie zur Bedrohung durch den islamischen Terrorismus ab.

Ausblick

Auch in diesem Jahr stehen weitere internationale Termine auf der Agenda. Bereits im April empfängt Bundesratspräsident Tillich den polnischen Senatsmarschall Stanisław Karczewski in Dresden und Berlin. Direkt im Anschluss reist er zu Gesprächen nach Korea und Singapur. Im Mai folgt ein offizieller Besuch des Präsidenten der marokkanischen Ratskammer, Hakim Benchemach.

Stand 17.03.2016

Übersicht über Termine:

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