Konsequenzen aus dem Fall Böhmermann Bundesratsausschüsse empfehlen die Abschaffung von § 103 StGB

Foto: Empfehlungsdurcksache 214/1/16

© Bundesrat

Die Ausschüsse des Bundesrates sprechen sich für eine Streichung des § 103 Strafgesetzbuch aus und empfehlen dem Plenum, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen. Die sogenannte "Präsidentenbeleidigung" war in die Schlagzeilen geraten, nachdem Jan Böhmermann ein "Schmähgedicht" auf den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan gehalten hatte.

Der Gesetzentwurf der sechs Länder, der in der Plenarsitzung am 13. Mai 2016 vorgestellt und zur Beratung in den Rechtsausschuss sowie den Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten überwiesen wurde, sieht die sofortige und ersatzlose Streichung des § 103 Strafgesetzbuch vor. Der Straftatbestand stellt die Beleidigung von Vertretern ausländischer Staaten unter besondere Strafe. Ein solches "Sonderstrafrecht" sei nicht mehr zeitgemäß, heißt es in dem Antrag. Beleidigungen gegen diesen Personenkreis hätten in aller Regel keinen privaten Hintergrund, sondern seien Teil des öffentlichen Diskurses. Dieser Ansicht folgen nun auch die beratenden Ausschüsse.

Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit

Die antragstellenden Länder Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Niedersachsen sehen es darüber hinaus kritisch, dass eine Strafverfolgung in diesen Fällen von einer Entscheidung der Bundesregierung abhängt. Diese sei in der schwierigen Lage, einen Ausgleich zwischen der überragenden Bedeutung der Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit und den Erwartungen der ausländischen Regierung herbeiführen zu müssen.

Das weitere Verfahren

Findet der Gesetzentwurf in der nächsten Plenarsitzung am 17. Juni 2016 eine Mehrheit, bringt der Bundesrat den Gesetzentwurf über die Bundesregierung beim Bundestag zur Entscheidung ein.

Stand 07.06.2016

Plenum KOMPAKT:

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