Der Gesetzentwurf der sechs Länder, der in der Plenarsitzung am 13. Mai 2016 vorgestellt und zur Beratung in den Rechtsausschuss sowie den Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten überwiesen wurde, sieht die sofortige und ersatzlose Streichung des § 103 Strafgesetzbuch vor. Der Straftatbestand stellt die Beleidigung von Vertretern ausländischer Staaten unter besondere Strafe. Ein solches "Sonderstrafrecht" sei nicht mehr zeitgemäß, heißt es in dem Antrag. Beleidigungen gegen diesen Personenkreis hätten in aller Regel keinen privaten Hintergrund, sondern seien Teil des öffentlichen Diskurses. Dieser Ansicht folgen nun auch die beratenden Ausschüsse.
Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit
Die antragstellenden Länder Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Niedersachsen sehen es darüber hinaus kritisch, dass eine Strafverfolgung in diesen Fällen von einer Entscheidung der Bundesregierung abhängt. Diese sei in der schwierigen Lage, einen Ausgleich zwischen der überragenden Bedeutung der Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit und den Erwartungen der ausländischen Regierung herbeiführen zu müssen.
Das weitere Verfahren
Findet der Gesetzentwurf in der nächsten Plenarsitzung am 17. Juni 2016 eine Mehrheit, bringt der Bundesrat den Gesetzentwurf über die Bundesregierung beim Bundestag zur Entscheidung ein.