Obergrenze des Finanzierungsdefizits nicht überschritten
Wie der Stabilitätsrat und der unabhängige Beirat festgestellt haben, wird die gesetzlich zulässige Obergrenze des gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits von 0,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes im Projektionszeitraum bis 2020 eingehalten. Entgegen der Projektion des Bundes gehen die Länder in ihrer Projektion der Entwicklung der Länderhaushalte bis zum Jahr 2019 mit Blick auf die flüchtlingsbedingten Ausgaben von einem negativen Finanzierungssaldo aus.
Uneinheitliches Bild bei den Sanierungsergebnissen
Pressekonferenz mit den Vorsitzenden Bundesfinanzminister Schäuble und Finanzminister Walter-Borjans
© Bundesrat | Manuel Kämerer
Der Stabilitätsrat hat den Umsetzungsstand der Sanierungsmaßnahmen der Länder Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein geprüft. Er hat Bremen zu einer verstärkten Haushaltssanierung und zum Ergreifen zusätzlicher Sanierungsmaßnahmen aufgefordert. Hingegen sieht der Stabilitätsrat Berlin und Schleswig-Holstein vor einem erfolgreichen Abschluss ihrer Sanierungsverfahren.
Die Beschlüsse und Beratungsunterlagen sowie die Stellungnahme des Beirats sind unter folgendem Link veröffentlicht: www.stabilitaetsrat.de
Quelle: Sekretariat Stabilitätsrat