Berliner Abgeordnetenhaus Die Hauptstadt wählt

Foto: Wahlplakate

© Wolfgang Kumm | dpa

Am 18. September sind rund 2,5 Millionen Berlinerinnen und Berliner aufgerufen, ein neues Abgeordnetenhaus zu wählen. Indirekt entscheiden sie damit auch über die Zusammensetzung des Bundesrates. Denn sobald die neue Regierung gewählt wurde, vertritt diese Berlin mit vier Stimmen im Bundesrat. Bis dahin agiert die aktuelle Landesregierung geschäftsführend.

Derzeit wird der Stadtstaat von einer Koalition aus SPD und CDU regiert. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller, der im Dezember 2014 das Amt vom zurückgetretenen Klaus Wowereit übernahm, ist Spitzenkandidat der Sozialdemokraten. An der Spitze der Hauptstadt-CDU steht Frank Henkel, Bürgermeister und Senator für Inneres und Sport.

Neben den Regierungsparteien sind im Berliner Abgeordnetenhaus derzeit die Grünen sowie die Linkspartei und die Piraten vertreten.

Verluste und Gewinne

Eine Umfrage von Infratest dimap vom 8. September 2016 sagt für die Abgeordnetenhauswahl einen Stimmenverlust für SPD (2011: 28% / 2016: 21%) und CDU ( 2011: 23% / 2016: 19%) voraus. Es wird damit gerechnet, dass die Sozialdemokraten erneut die meisten Stimmen auf sich vereinen können.

Foto: Preussischer Landtag

Abgeordnetenhaus Berlin

©  Bernd Kröger | panthermedia

Die GRÜNEN (2011: 17% / 2016: 16%) und die LINKE (2011: 12% / 2016: 15%) können hingegen Stimmen gewinnen, die FDP steht knapp an der Fünf-Prozent-Hürde, mit der sie den Sprung ins Parlament schaffen könnte.

Mit vorhergesagten 15 Prozent dürfte sich auch die AfD einen Platz im Abgeordnetenhaus sichern. Aus dem Parlament verabschieden müsste sich die Piraten-Partei.

Für die vom Regierenden Bürgermeister Müller angestrebte Koalition mit den Grünen reicht es nach diesen Zahlen nicht. Beide Parteien bräuchten einen dritten Partner. Berlin wäre dann das fünfte von 16 Bundesländern mit einer Dreier-Koalition.

Koalitionsvielfalt im Bundesrat

Der Ausgang der Wahl bestimmt auch über die Zusammensetzung des Bundesrates, da dort die Länder durch ihre jeweilige Landesregierung vertreten sind. So sieht es das Grundgesetz in Artikel 51 Abs. 1 vor.

Die Anzahl der Mitglieder und Stimmen eines Landes im Bundesrat richtet sich nach der Einwohnerzahl. Mit 4 Mitgliedern / Stimmen gehört Berlin zu den mittelgroßen Ländern.

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Derzeit vereinen Länder, die ausschließlich von Parteien der großen Koalition im Bund (Union und SPD) regiert werden, zusammen mit Berlin 20 von 69 Stimmen im Bundesrat auf sich. Für die absolute Mehrheit, die bei allen Abstimmungen mindestens erforderlich ist, braucht es 35 Stimmen.

Stand 15.09.2016

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