Dazu gehören in jedem Fall die Bundestagsbeschlüsse zur Bekämpfung von Kinderehen, Abschaffung von extra Gebühren bei Kartenzahlungen, Ausweitung des Verbraucherschutzes im Reiserecht, Erweiterung der Medienöffentlichkeit im Gerichtsverfahren, Förderung der Betriebsrenten, Einführung eines Anspruches auf Hinterbliebenengeld und Meldepflichten bei übertragbaren Krankheiten. Wenige Stichworte für mitunter weitreichende Änderungen.
Notvertretungsrecht und Majestätsbeleidigung zurück im Bundesrat
Einige der zu erwartenden Vorlagen gehen auf Initiativen des Bundesrates zurück. So das Notvertretungsrecht für Ehegatten oder die Abschaffung der Majestätsbeleidigung unter dem Stichwort Böhmermann-Fall. Auch der Gesetzbeschluss zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Finanzierung wird aller Voraussicht nach auf der Tagesordnung des Bundesrates vom 7. Juli stehen.
Der erste Entwurf wird nicht der letzte sein
Als erster Entwurf wird diese am 20. Juni 2017 veröffentlicht. Doch bei der darin enthaltenen Aufzählung wird es sicher nicht bleiben. Denn in 14 Wochen sind Bundestagswahlen. Damit nähert sich das Ende der Legislaturperiode. Der Bundestag kommt in den nächsten beiden Wochen zu seinen letzten Sitzungen zusammen. Das Interesse, möglichst viele der angestoßenen Vorhaben bis zur Bundestagswahl zum Abschluss zu bringen, ist groß. Es ist deshalb damit zu rechnen, dass bis zum 7. Juli noch die eine oder andere Fristverkürzungsbitte an den Bundesrat herangetragen wird.