Damit können sie nun aus dem Sanierungsverfahren entlassen werden. Das bedeutet aber noch keine komplette Sorglosigkeit. So sollen beide Länder auch in Zukunft ihren Konsolidierungskurs verfolgen und sich nicht durch die gegenwärtige günstige Situation verleiten lassen, erneut schwerwiegende Haushaltsbelastungen einzugehen.
Das Ende des fünfjährigen Sanierungsprogramms
Das Sanierungsverfahren der beiden Länder lief seit 2012 und dauerte bis Ende 2016. In den fünf Jahren unternahmen Berlin und Schleswig-Holstein zahlreiche Sanierungsmaßnahmen zur Rückführung ihrer jährlichen Nettokreditaufnahme.
Weiter geht es für Bremen und Saarland
Noch nicht vorbei ist das Sanierungsverfahren hingegen für Bremen und das Saarland. Auch sie unterlagen in den letzten fünf Jahren einem Sanierungsprogramm. Trotz des insgesamt positiven Verlaufs des Verfahrens sei der Sanierungsprozess noch nicht abgeschlossen. Der Stabilitätsrat begrüßt jedoch, dass beide Länder eine Verlängerung des Sanierungsverfahrens vorbereiten, um den Prozess ohne Unterbrechung fortzusetzen.
Stabilitätsrat prüft seit 2010
Der Stabilitätsrat wurde 2010 als Frühwarnsystem für aufziehende Krisen im Zuge der Einführung der Schuldenbremse gegründet. Danach dürfen die Länder von 2020 an in wirtschaftlich normalen Zeiten keine neuen Kredite mehr aufnehmen dürfen. Der Stabilitätsrat prüft regelmäßig die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen. Er kann sie dazu verpflichten, Sanierungsprogramme auszuarbeiten, Sanktionen kann er jedoch nicht aussprechen.
Die Mitglieder des Stabilitätsrates sind die Finanzminister der Länder sowie der Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und die Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries. Den Vorsitz führen Bundesfinanzminister Schäuble und der Vorsitzende der Finanzministerkonferenz Thomas Schäfer gemeinsam.