Gleichgeschlechtliche Ehe Eine Ehe für alle

Foto: stilisiertes gleichgeschlechtliches Paar

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Kurz vor dem Ende der Wahlperiode wird sie Wirklichkeit: Die Idee einer Ehe für alle. Der Bundesrat hat seinen ursprünglich eigenen Gesetzentwurf am 7. Juli 2017 in einem zweiten Durchgang gebilligt. Zuvor hatte der Bundestag das Vorhaben kurzfristig auf die Tagesordnung gesetzt und in namentlicher Abstimmung unverändert verabschiedet.

"Nichts ist mächtiger als eine Idee, deren Zeit gekommen ist", mit diesen Worten hatte Malu Dreyer die Plenardebatte zur Debatte um die Ehe vor zwei Jahren im Bundesrat eröffnet. Knapp zwei Jahre später ist die Zeit nun tatsächlich gekommen. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat grünes Licht gegeben.

Eine neue Dimension in der Ehe

Das Gesetz wurde inzwischen vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt verkündet.

Es tritt am 1. Oktober 2017 in Kraft. Gleichgeschlechtliche Paare können dann wie heterosexuelle Paare die Ehe eingehen. Bislang haben sie nur die Möglichkeit, sich als Lebenspartner eintragen zu lassen.

Meilenstein in der Gleichberechtigung

Für Schwule und für Lesben ist es ein Meilenstein der Gleichberechtigung, erklärte Malu Dreyer in der Sitzung am 7. Juli. Der Staat erkenne endlich an, dass die Verantwortung, die sie für einander übernehmen, eben nicht zweiter Klasse sei. Unsere Gesellschaft profitiere davon, wenn Menschen für einander einstehen. Und sie werde gestärkt, wenn Ungleichbehandlungen abgeschafft würden.

Mahnende Worte dabei

Zahlreiche Rednerinnen und Redner stellten sich ebenfalls hinter die Öffnung die Ehe und den Gesetzesbeschluss des Bundestages. Anders der Justizminister Bayerns, Winfried Bausback: Er kritisierte insbesondere die kurzfristige Beschlussfassung im Bundestag. Eine nur 38 minütige Plenardebatte werde der Tragweite der Entscheidung nicht gerecht.

Das Thema sei sowohl politisch als verfassungsrechtlich umstritten. Auch das verfassungsrechtlich geschützte Institut der Ehe hätte mehr Respekt verdient, betonte Bausback. Er hätte sich eine ernsthaftere Debatte gewünscht. Zugleich unterstrich er, dass auch er Diskriminierungen Homosexueller ausdrücklich ablehne.

Überraschender Kurswechsel

Hinter der Entscheidung des Bundesrates liegt ein zähes Verfahren. Mehrfach vertagte der Rechtsausschuss des Bundestages die Beratung der Vorlage und sorgte dafür für Unmut unter vielen Abgeordneten. Am Ende war es die Bundeskanzlerin, die neuen Wind in die Sache brachte. Sie sprach sich Mitte Juni dieses Jahres dafür aus, die Frage nach der Öffnung der Ehe zu einer Gewissensentscheidung zu erklären. Am 30. Juni schaffte der Gesetzentwurf es dann auf die Tagesordnung. 393 von 623 Parlamentariern votierten für ihn. Die Idee einer offenen Ehe setzte sich durch.

Stand 28.07.2017

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