Geregelt ist dies in der Straßenverkehrsordnung, einer Rechtsverordnung. Anders als Gesetze, die nur allgemeine Vorgaben für Rechtsverordnungen enthalten, werden diese nicht vom Bundestag beschlossen. Es ist Sache der Bundesregierung, Rechtsverordnungen auf den Weg zu bringen, die meisten können jedoch nur mit Zustimmung des Bundesrates wirksam werden. Mit detaillierten Vorschriften greifen sie sehr konkret in viele Lebensbereiche ein. Dies reicht von den Haltungsbedingungen für Geflügel bis zu den Entsorgungswegen von Styroporplatten.
Erfahrungen aus der Praxis
Neben seiner Mitwirkung an der Gesetzgebung hat der Bundesrat damit ein weiteres bedeutsames und breites Aufgabengebiet. Der Bundesrat verknüpft dabei seine Zustimmung oft mit Änderungen oder Ergänzungen. Neben politischen Zielen fließen dabei die Erfahrungen der Länder aus der Praxis vor Ort ein. Damit nimmt der Bundesrat erheblichen Einfluss auf den Inhalt von Verordnungen. Übernimmt die Bundesregierung die Vorschläge des Bundesrates, kann sie die Verordnung in Kraft setzen. Falls nicht, muss sie die Verordnung erneut dem Bundesrat zuleiten oder - was selten geschieht, darauf verzichten.
Vorschläge aus den Ländern
Der Bundesrat kann aber auch selbst aktiv werden und, wie bei Gesetzentwürfen, eine Initiative starten. In diesem Fall ist er aber darauf angewiesen, dass die Bundesregierung den Weg hierfür frei macht. Bei den Rettungsgassen ist dies bereits geschehen.
Alle Länder halten es in einer am 7. Juli gefassten Entschließung für richtig, die Geldbußen für das Nichtbilden einer Rettungsgasse deutlich zu erhöhen und daneben weitere geeignete präventive Maßnahmen, etwa durch aufklärende Schilder, zu ergreifen. Seit Mitte Juli liegt nun ein neuer Verordnungsvorschlag der zuständigen Bundesministerien hierzu vor, mit dem sich der Bundesrat am 22. September 2017 befassen wird.