Die größte und bedeutendste Zahl vorweg: 551 Gesetze hat der Bundesrat in der Zeit vom 22. Oktober 2013 bis heute zum Abschluss gebracht. Verteilt auf 45 Sitzungen. Davon gingen 490 Vorlagen auf die Bundesregierung zurück, 52 kamen aus dem Bundestag und neun aus den Ländern. Gut ein Drittel aller Gesetze - 198 - war zustimmungsbedürftig.
Große Reformen
Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen
© dpa | Armin Weigel
Unter den vielen verabschiedeten Gesetzen der 18. Wahlperiode waren große Reformvorhaben der Bundesregierung wie die Bund-Länder-Finanzbeziehungen, das neue Bundesteilhabegesetz, die Pflegereform, die Renteneinheit Ost-West oder die Einführung des Mindestlohns.
Juristisch und gesellschaftspolitisch bahnbrechend war die Verabschiedung der Länderinitiative zur Öffnung der Ehe für alle.
Ebenfalls von zentraler Bedeutung in der politischen Diskussion: Das Gesetz zum Ausschluss extremistischer Parteien von der staatlichen Finanzierung. Auch hierzu hatten die Länder den Anstoß gegeben.
Von wegen Blockade
Von der so oft beschworenen Blockade durch den Bundesrat konnte in den letzten vier Jahren erneut keine Rede sein. Trotz fehlender "eigener"Mehrheit der Regierungskoalition im Bundesrat versagte der Bundesrat seine Zustimmung lediglich in zwei Fällen: Dem Gesetz zu den sicheren Herkunftsstaaten und der Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Rekord bei Fristverkürzungsbitten
Einen neuen Rekord brach die Zahl der Fristverkürzungen von Oktober 2013 bis heute: 262 Vorlagen behandelten die Länder auf Bitten der Bundesregierung oder des Bundestags schneller als nach dem Grundgesetz eigentlich vorgesehen. Betroffen war also fast die Hälfte aller Beratungen insgesamt.
Viel Ruhe im Vermittlungsausschuss
Vermittlungsausschuss
© Bundesrat | Frank Bräuer
Ungewöhnlich viel Ruhe herrschte in der 18. Wahlperiode im Vermittlungsausschuss. Lediglich drei Mal wurde er angerufen, davon zwei Mal durch die Länder und einmal durch die Bundesregierung.
Einigen konnten sich Bundesrat und Bundestag im Vermittlungsverfahren zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes, bei dem es um finanzielle Unterstützung der Länder im öffentlichen Personennahverkehr ging. Auch bei der Anpassung des Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetzes kam eine Einigung zustande.
Keinen Kompromiss fand der Vermittlungsausschuss hingegen bei der Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Es geht voraussichtlich mit Ablauf der 18. Wahlperiode in die Diskontinuität.
Fast alle Verordnungen gingen durch
Nicht nur zahlenmäßig beachtlich, sondern vor allem auch sehr praxisrelevant war die große Zahl an Rechtsverordnungen, der der Bundesrat in der 18. Wahlperiode zustimmte: 399. Nur einmal versagte er seine Zustimmung.
Umfangreiches Geschäft aus Brüssel
Das Geschäft aus Brüssel nahm ebenfalls einen großen Stellenwert im Bundesrat ein: So befasste er sich mit insgesamt 420 europäischen Vorlagen.
Anders als bei den Regierungsvorlagen – die bis zur Kabinettsbildung erst einmal nicht zu erwarten sind - wird die Beratung europäischer Vorhaben in den kommenden Monaten nicht ruhen, sondern fortlaufen, bis dann die 19. Wahlperiode insgesamt an Fahrt aufnimmt.