Die Kapazitäten der Industrie sind überdurchschnittlich ausgelastet, der Außenhandel prosperiert und der private Konsum zieht angesichts steigender Löhne weiter an: Es waren frohe Botschaften, die die Finanzminister von Bund und Länder kurz vor Weihnachten verkünden konnten. Angesichts der guten Rahmenbedingungen weise der Staatshaushalt weiterhin Überschüsse aus, hieß es. Für 2017 erwartet der Stabilitätsrat einen strukturellen Finanzierungsüberschuss von rund 1,25 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und damit eine Steigerung um 0,45 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, konjunkturelle Effekte jeweils herausgerechnet.
Defizitvorgaben erfüllt

Der Vorsitzende des Stabilitätsrates, Finanzminister Dr. Thomas Schäfer, während der Pressekonferenz
© Bundesrat | Frank Bräuer
Hochauflösendes Bild (jpeg, 4MB)Auch die Defizitvorgaben aus Brüssel und die der Schuldenbremse werden klar eingehalten. Gleichwohl warnen die Finanzminister, dass sich aus diesen positiven Zahlen nur begrenzt Handlungsspielräume ableiten lassen. Vielmehr solle die günstige Lage der öffentlichen Haushalte genutzt werden, um Vorsorge für die künftigen Jahre zu treffen. Zur Begründung erklärten die Finanzminister, dass die aktuelle Stabilität vor allem durch Konjunktureinflüsse sowie die niedrigen Zinsen verursacht sei.
Verlängerung der Sanierungsprogramme
Ebenfalls positiv bewertet der Stabilitätsrat die Fortschrittsberichte der ostdeutschen Länder zum Aufbau Ost. Die Mittel in Höhe von 4,3 Mrd. Euro seien vollständig solidarpaktgerecht verwendet worden. Die Sanierungsprogramme mit den Ländern Bremen und Saarland verlängerte der Stabilitätsrat um weitere vier Jahre bis 2020. Auf diese Weise könnten die beiden Länder weiterhin wirkungsvoll bei ihrer strukturellen Haushaltskonsolidierung unterstützt werden.
Gemeinsames Gremium von Bund und Ländern
Der Stabilitätsrat ist ein gemeinsames Gremium des Bundes und der Länder. Er wurde mit der Föderalismusreform II errichtet und ist in Artikel 109a Grundgesetz verankert. Zusammen mit der Schuldenbegrenzungsregel stärkt der Stabilitätsrat die institutionellen Voraussetzungen zur Sicherung langfristig tragfähiger Haushalte im Bund und in den Ländern. Er erfüllt zugleich die Vorgaben des EU-Fiskalvertrags.