Parteienfinanzierung Bundesrat setzt Signal für eine starke Demokratie

Foto: 500-Euro-Geldscheine

© dpa | Patrick Seeger

Keine Steuergelder mehr für die NPD: Der Bundesrat hat am 2. Februar 2018 einstimmig beschlossen, vor dem Bundesverfassungsgericht ein Verfahren zum Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung einzuleiten. Damit möchten die Länder ein Zeichen dafür setzen, dass sich Deutschland als eine wehrhafte Demokratie gegen verfassungsfeindliche Parteien wendet.

Es dürfe nicht sein, dass die NPD Gelder von dem Staat erhalte, den sie bekämpft. Darin waren sich alle Rednerinnen und Redner der Plenardebatte einig.

Die heutige Entscheidung sei keine Entscheidung gegen die Möglichkeit, über Weltanschauungen zu streiten, erläuterte die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer. Die Bundesrepublik sei eine freiheitliche und streitbare Demokratie. Deutschland sei aber auch eine wehrhafte Demokratie, unterstrich sie. "Und als wehrhafte Demokratie müssen wir die bestehenden Möglichkeiten nutzen, um uns mit als verfassungsfeindlich eingestuften Parteien auseinanderzusetzen."

Keinen einzigen Euro für die NPD

Das Argument, die NPD sei zu unwichtig, um ein solches Verfahren einzuleiten, zähle nicht, erklärte Kramp-Karrenbauer. Die geringe politische Bedeutung der NPD sei lediglich eine Momentaufnahme. "Wir müssen alles daran setzen, dass sich das nicht wieder ändert. Für eine wehrhafte Demokratie kann es nicht hinnehmbar sein, dass wir diese Partei auch nur mit einem Euro in ihrem Kampf unterstützen," machte Kramp-Karrenbauer deutlich.


Eine freiheitliche Demokratie hat Grenzen

Ähnlich äußerte sich auch die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig. Die Annahme, um die NPD sei es in letzter Zeit ruhig geworden, stimme nicht, unterstrich sie. Gerade in Mecklenburg-Vorpommern sei die NPD sehr umtriebig, auch wenn sie nicht mehr im Landtag vertreten sei. Selbstverständlich würde der Finanzierungsstopp nichts an der verfassungsfeindlichen Gesinnung dieser Partei ändern. Aber es sei wichtig, dass eine freiheitliche Demokratie Grenzen aufzeige. Und die Grenze sei dort erreicht, wo die Demokratie selbst in Frage gestellt werde. Das habe auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt. "Damit ist aber auch klar, dass wir der NPD keine Steuergelder geben dürfen. Das sind wir den Bürgerinnen und Bürgern schuldig, die mit dem Gedankengut der NPD konfrontiert sind."


Ohne den Bundesrat gäbe es keinen Finanzierungsausschluss

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann erinnerte daran, dass es die Länder waren, die das NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht eingeleitet hatten. "Ohne den Bundesrat wären wir heute nicht an diesem Punkt", unterstrich er. Es sei völlig absurd, dass die Bundesrepublik mit Steuergeldern eine Partei unterstützte, die gegen die freiheitliche Grundordnung sei. "Aufgabe unseres Staates ist es vielmehr, Initiativen gegen Rechts- oder Linksextremismus zu unterstützen", so Herrmann.


NPD am Boden liegen lassen

Auch der Berliner Innensenator Andreas Geisel unterstrich die Notwendigkeit eines Finanzierungsausschlusses. "Die Welt ist in letzter Zeit nicht besser geworden. Extremistische und populistische Kräfte erstarken." Auch wenn die NPD an politischer Bedeutung verloren habe, verfolge sie weiterhin verfassungsfeindliche Ziele. "Wir sollten diese Partei deshalb genau da lassen, wo sie gerade liegt, nämlich am Boden."


Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Mit ihrer Entscheidung zur Einleitung eines Verfahrens zum Finanzierungsausschluss vor dem Bundesverfassungsgericht zogen die Länder die Konsequenz aus dessen Urteil vom 17. Januar 2017. Darin erklärten die Richter die NPD für verfassungsfeindlich, verneinten jedoch die Möglichkeit eines Parteienverbot, da die NPD politisch derzeit zu unbedeutend ist. Zugleich wiesen sie jedoch darauf hin, dass es möglich ist, der Partei über einen Ausschluss von der Parteienfinanzierung entgegenzutreten.

Diesen Hinweis griffen die Länder als Erste auf und legten dem Bundestag im März 2017 entsprechende Gesetzentwürfe vor. Damit gaben sie den Anstoß für das neue Instrument zur Bekämpfung verfassungsfeindlicher Parteien. Der Bundestag verabschiedete am 22. Juni 2017 die Änderung von Grund- und Parteiengesetz, der Bundesrat stimmte am am 7. Juli 2017 geschlossen zu. Die Gesetze traten kurz darauf in Kraft.

Zum Verfahren

Das von den Ländern beabsichtigte Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zielt darauf ab, die NPD einschließlich möglicher Ersatzparteien für sechs Jahre von der Finanzierung auszuschließen. Entfallen soll auch die steuerliche Begünstigung der Partei sowie auch Zuwendungen Dritter. Bundesratspräsident Müller wird nun Prozessbevollmächtigte mit der Antragstellung und Prozessführung vor dem Bundesverfassungsgericht betrauen. Bundesregierung und Bundestag wird er über die Antragsschrift unterrichten, sobald sie fertig gestellt ist.

Stand 02.02.2018

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