Neben dem Entwurf des Bundesetats für das schon laufende Haushaltsjahr 2018 beraten die Länder auch über wichtige neue Beschlüsse der Großen Koalition: die Neuregelung des Familiennachzugs für subsidiär geschützte Flüchtlinge, die Einführung einer Musterfeststellungsklage für Verbraucher und die Entschädigung für Energiekonzerne nach dem Atomausstieg. Der Bundesrat kann zu den Regierungsplänen Stellung nehmen, bevor der Bundestag sie verabschiedet.
Abbiegeassistenten für Lkw
Abstimmen wird der Bundesrat voraussichtlich über Forderungen aus dem Länderkreis, verbindliche Regeln für Abbiege- und Notbremsassistenten sowie Abstandswarner einzuführen, die Haftentschädigung für unrechtmäßige Freiheitsentziehung zu erhöhen und die Ausbildungsförderung zu verbessern. Neu vorgestellt wird ein Gesetzentwurf zum Kindergeld für EU-Bürger.
Europäisches Verbandsklagerecht
Stellung nehmen kann der Bundesrat auch zu zahlreichen EU-Vorlagen - unter anderem zum geplanten Verbandsklagerecht und zum EU-Verbraucherschutz, zum Aufbau eines gemeinsamen europäischen Datenraums, zum Sozialschutz für Arbeitsnehmer und Selbständige sowie zum mehrjährigen EU-Finanzrahmen für die Jahre 2021 bis 2027.
Tagesordnung erscheint am 29. Mai
Die Fachausschüsse bereiten derzeit die Beschlüsse des Plenums vor. Die amtliche Tagesordnung erscheint am Dienstag, den 29. Mai 2018 - zusammen mit den Empfehlungen der Ausschüsse. Bis zu Sitzung sind jedoch noch Ergänzungen durch Nachträge möglich.