17. Sitzung des Stabilitätsrats Außergewöhnlich gute Ausgangslage für die Finanzpolitik

Foto: Sitzungssituation

© Bundesrat | Manuel Kämmerer

Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einem der längsten konjunkturellen Aufschwünge seit den 1980er Jahren. Der Stabilitätsrat zog am 26. Juni 2018 eine positive Bilanz. Die Mitglieder des gemeinsamen Gremiums von Bund und Ländern waren am Morgen unter dem Vorsitz der rheinland-pfälzischen Finanzministerin Doris Ahnen gemeinsam mit Bundesfinanzminister Olaf Scholz zu ihrer 17. Sitzung im Bundesrat zusammen gekommen.

Das reale BIP wächst weiter, die kräftige wirtschaftliche Entwicklung liefert gute Bedingungen für die Finanzpolitik und der Staatshaushalt von Bund, Ländern und Gemeinden verzeichnet einen Finanzierungsüberschuss von 1,5 Prozent des BIP, fasste der Stabilitätsrat anlässlich seiner Sitzung die gesamtwirtschaftliche Entwicklung zusammen. Auch für das laufende Jahr erwartet er einen gesamtstaatlichen Finanzierungsüberschuss von 1 Prozent des BIP und die Einhaltung des gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits von 0,5 Prozent.

Öffentliche Finanzen müssen langfristig tragfähig sein

Zugleich warnt er davor, dass trotz der derzeit außergewöhnlich guten Ausgangslage strukturelle Veränderungen bei den Rahmenbedingungen nicht übersehen werden dürfen. Dabei verweist er auf eine mögliche übermäßige Ausweitung der konsumtiven Staatsausgaben.

Foto: Menschen an einem Sitzungstisch

Während der Sitzung des Stabilitätsrates

© Bundesrat | Manuel Kämmerer

Staatliche Mehreinnahmen eröffneten nicht zwangsläufig zusätzliche fiskalische Spielräume, erklärte der Stabilitätsrat in diesem Zusammenhang. Angesichts der sehr niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt könne auch nicht von einer dauerhaften Entlastung der öffentlichen Haushalte ausgegangen werden. Tatsächlich müsse die Finanzpolitik weiter stabilitäts- und wachstumsorientiert bleiben und gerade jetzt für langfristig tragfähige öffentliche Finanzen sorgen.

Bremen und Saarland müssen sich weiter anstrengen

Die Sanierungsberichte von Bremen und vom Saarland bewertete der Stabilitätsrat insofern als positiv, als dass sie ihre Nettokreditaufnahmen im Jahr 2017 eingehalten haben.

Bei beiden Ländern hält er jedoch erhebliche Sanierungsanstrengungen weiterhin für erforderlich. Außerdem stellte er fest, dass Berlin, Bremen, das Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein im vergangenen Jahr die vereinbarten Konsolidierungsanforderungen erfüllt haben und deshalb die entsprechenden Konsolidierungshilfen erhalten.

Gemeinsames Gremium von Bund und Ländern

Der Stabilitätsrat ist ein gemeinsames Gremium des Bundes und der Länder. Er wurde mit der Föderalismusreform II errichtet und ist in Artikel 109a Grundgesetz verankert. Zusammen mit der Schuldenbegrenzungsregel stärkt der Stabilitätsrat die institutionellen Voraussetzungen zur Sicherung langfristig tragfähiger Haushalte im Bund und in den Ländern. Er erfüllt zugleich die Vorgaben des EU-Fiskalvertrags.

Stand 26.06.2018

Mehr zum Thema:

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.