Vorschläge zur Stärkung der Pflegekräfte, zur steuerlichen Entlastung von Familien und zur Förderung der Elektromobilität - diese und einige Dutzend weitere Entwürfe hat das Bundeskabinett in den letzten Wochen auf den Weg gebracht - und der führt zunächst in den Bundesrat: das Grundgesetz sieht in Artikel 76 vor, dass die Länder den ersten Zugriff auf Regierungspläne haben - noch vor dem Bundestag. In diesem "ersten Durchgang" überprüfen sie die in den Bundesministerien formulierten Entwürfe auf ihre Auswirkungen in der Praxis. Es entsteht ein erstes Meinungsbild zu den Plänen der Bundesregierung.
Erfahrungen bei der Umsetzung
Da viele Bundesgesetze von den Ländern ausgeführt werden, sollen diese ihre Erfahrungen bei der Umsetzung frühzeitig in das Gesetzgebungsverfahren einbringen. In diesem Stadium spielt es noch keine Rolle, ob ein geplantes Gesetz der Zustimmung des Bundesrates bedarf oder nicht.
Im Vordergrund des ersten Durchgangs steht die fachliche Kritik - geäußert in einer Stellungnahme. Diese kann entweder detailliert einzelne Änderungen oder Streichungen am Rechtstext vorschlagen, als Prüfbitte formuliert sein oder das positive Votum "keine Einwendungen" enthalten. Letzteres bedeutet, dass der Bundesrat keinerlei Änderungsbedarf am geplanten Gesetz sieht. Zudem möglich, aber in der Staatspraxis eher selten: die Generalablehnung eines Regierungsentwurfs durch die Länder.
Spätestens sechs Wochen nach der Stellungnahme verfasst die Bundesregierung ihre Gegenäußerung. Darin setzt sie sich inhaltlich mit den Änderungswünschen der Länder auseinander. Erst dann bringt sie beide Dokumente zusammen mit ihrem Kabinettsentwurf in den Bundestag ein.
Gegenseitiges Feedback
Umgekehrt legt auch der Bundesrat seine eigenen Gesetzesinitiativen zunächst der Bundesregierung zur Stellungnahme vor, bevor beides dem Bundestag zur Beratung und Entscheidung zugeleitet wird. Hintergrund dieser Grundgesetzvorgaben: die Abgeordneten des Parlaments sollen bei ihrer Abstimmung wissen, was Bundesregierung und Bundesrat von ihren jeweiligen Vorschlägen halten. Denn jedes Gesetz geht nach Verabschiedung im Bundestag noch einmal abschließend in den Bundesrat: der "zweite Durchgang". Er entscheidet über Zustimmung oder Anrufung des Vermittlungsausschusses. Daher ist es natürlich von Vorteil, wenn die Bundestagsabgeordneten schon vor ihrer Abstimmung die Haltung der Länder kennen und gegebenenfalls berücksichtigen können.