Die Ausschussvorsitzenden trafen sich am Rande der Konferenz der Ausschüsse für Gemeinschafts- und Europa-Angelegenheiten der Parlamente der Europäischen Union (COSAC ) am 19. November 2018 in Wien und gaben im Anschluss die folgende Erklärung ab:
Gemeinsame Erklärung des Vorsitzenden des Ausschusses für Fragen der Europäischen Union des Bundesrates, Minister Guido Wolf, und des Vorsitzende des EU-Ausschusses des Senats der französischen Republik, Senator Jean Bizet
Die Vorsitzenden begrüßen das von Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron anlässlich des 55. Jubiläums des Élysée-Vertrags angekündigte Vorhaben, den Vertrag vom 22. Januar 1963 auf eine neue Grundlage zu stellen.
Die Vorsitzenden haben mit Interesse die Beiträge des EU-Ausschusses des Senats der französischen Republik einerseits und der deutschen Länder andererseits zur Gestaltung des neuen Élysée-Vertrags zur Kenntnis genommen.
In der Überzeugung, dass die interparlamentarische Kooperation zwischen den Kammern, die die Gebietskörperschaften beziehungsweise die Länder in den beiden Staaten repräsentieren, im Geiste des Élysée-Vertrags und der Berliner Erklärung vom 22. Januar 2013 gestärkt werden sollte, rufen die beiden Vorsitzenden zu Folgendem auf:
- Die Anstrengungen zur Vertiefung der Freundschaft zwischen den Völkern Deutschlands und Frankreichs und des gegenseitigen Verständnisses sollten ausgebaut werden. Die Vorsitzenden halten hierbei insbesondere die Förderung von Städtepartnerschaften und regionalen Kooperationen sowie die Verbesserung der regionalen Zusammenarbeit im grenzüberschreitenden Bereich für geeignete Mittel.
- Deutschland und Frankreich sollten gemeinsam Initiativen ergreifen, um das europäische Projekt zu stärken. Dazu gehören insbesondere die Verteidigung der gemeinsamen europäischen Werte, als auch die Stärkung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit.
- Die Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss für Fragen der Europäischen Union des Bundesrates und dem EU-Ausschuss des Senats der französischen Republik sollte gerade mit Blick auf Themen von gemeinsamem Interesse und Gesetzesvorhaben der Europäischen Union, insbesondere mit Blick auf die Einhaltung des Subsidiaritätsgrundsatzes, weiter ausgebaut werden.