"Es geht um die Zukunft des Föderalismus", erklärte der Saarländische Ministerpräsident Tobias Hans bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Sitzung der Ministerpräsidenten. Kern des Anstoßes ist eine Änderung, die auf Empfehlung des Haushaltsausschusses des Bundestages extrem kurzfristig ins Gesetz aufgenommen wurde: Danach müssen die Länder ab 2020 Finanzhilfen des Bundes generell zur Hälfte mitfinanzieren. Geregelt ist das in Art. 104 b Absatz 2 des Gesetzesbeschlusses.
Unnötige Zusatzvereinbarung
Diese Zusatzvereinbarung sei völlig überraschend gekommen - ohne jede Vorwarnung an die Länder, kritisierte auch die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer. "Ohne diese völlig unnötige Zusatzvereinbarung hätte die Grundgesetzänderung im Bundesrat gut bestehen können", ist sie sich sicher. Eine solche Quote gehöre jedoch nicht ins Grundgesetz.
Investitionen auch in Personal und Qualität
Die Änderung von Art. 104 b Absatz 2 GG ist aber nicht der alleinige Streitpunkt. Ebenfalls auf Kritik stößt die Änderung, die der Bundestag zu den Finanzhilfen im Bildungsbereich beschlossen hat. Entgegen dem ursprünglichen Vorschlag der Bundesregierung könnte der Bund künftig auch in Schulpersonal und Qualität investieren.
Konkret sieht der neue Art. 104 c GG vor: Der Bund darf Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie unmittelbar damit verbundene Kosten im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren, um die Qualität und Leistungsfähigkeit des Bildungswesens sicherzustellen.
Vermischung von Kompetenzen
Dies führt nach Ansicht einiger Ministerpräsidenten wie Volker Bouffier, Winfried Kretschmann, Armin Laschet und Markus Söder zu einer Vermischung der Verantwortlichkeiten von Bund und Ländern. Und das, obwohl Bildung doch laut Verfassung Ländersache ist.
Genau diese Eigenständigkeit sehen die Länderchefs jetzt auf dem Spiel. Für die Bürger sei nicht mehr deutlich, wer für die Entwicklung des Schulwesens die Verantwortung trage, erläutern sie ihre Kritik. Dies beschränke die Wählerinnen und Wähler in ihrer Kontrollmöglichkeit und betreffe damit ein grundlegendes Prinzip unserer Demokratie.
Von der Kritik ausgenommen: Der Digitalpakt
Ausdrücklich ausgenommen von der Kritik ist der Digitalpakt Schule. "Die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern kann so bleiben wie sie ist – auch die finanzielle", erklärte Malu Dreyer.
Der Digitalpakt Schule sieht vor, dass der Bund den Ländern über fünf Jahre fünf Milliarden Euro für die digitale Infrastruktur der Schulen zur Verfügung stellt. Die Länder beteiligen sich mit einem Eigenanteil. Insgesamt stehen damit 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung.