Grundgesetzänderung Vorerst gestoppt: Geplante Finanzhilfen an die Länder kommen in den Vermittlungsausschuss

Foto: Politiker und Pressevertreter in der Wandelhalle

© Bundesrat

Die Bundesländer lehnen die vom Bundestag am 29. November beschlossene Grundgesetzänderung für Finanzhilfen an die Länder einhellig ab. Sie möchten am 14. Dezember den Vermittlungsausschuss anrufen, um das Gesetz grundlegend zu überarbeiten. Darauf einigten sich die Chefs der 16 Länder bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 5. Dezember im Bundesrat.

"Es geht um die Zukunft des Föderalismus", erklärte der Saarländische Ministerpräsident Tobias Hans bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Sitzung der Ministerpräsidenten. Kern des Anstoßes ist eine Änderung, die auf Empfehlung des Haushaltsausschusses des Bundestages extrem kurzfristig ins Gesetz aufgenommen wurde: Danach müssen die Länder ab 2020 Finanzhilfen des Bundes generell zur Hälfte mitfinanzieren. Geregelt ist das in Art. 104 b Absatz 2 des Gesetzesbeschlusses.

Unnötige Zusatzvereinbarung

Diese Zusatzvereinbarung sei völlig überraschend gekommen - ohne jede Vorwarnung an die Länder, kritisierte auch die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer. "Ohne diese völlig unnötige Zusatzvereinbarung hätte die Grundgesetzänderung im Bundesrat gut bestehen können", ist sie sich sicher. Eine solche Quote gehöre jedoch nicht ins Grundgesetz.

Investitionen auch in Personal und Qualität

Die Änderung von Art. 104 b Absatz 2 GG ist aber nicht der alleinige Streitpunkt. Ebenfalls auf Kritik stößt die Änderung, die der Bundestag zu den Finanzhilfen im Bildungsbereich beschlossen hat. Entgegen dem ursprünglichen Vorschlag der Bundesregierung könnte der Bund künftig auch in Schulpersonal und Qualität investieren.

Konkret sieht der neue Art. 104 c GG vor: Der Bund darf Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie unmittelbar damit verbundene Kosten im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren, um die Qualität und Leistungsfähigkeit des Bildungswesens sicherzustellen.

Vermischung von Kompetenzen

Dies führt nach Ansicht einiger Ministerpräsidenten wie Volker Bouffier, Winfried Kretschmann, Armin Laschet und Markus Söder zu einer Vermischung der Verantwortlichkeiten von Bund und Ländern. Und das, obwohl Bildung doch laut Verfassung Ländersache ist.

Genau diese Eigenständigkeit sehen die Länderchefs jetzt auf dem Spiel. Für die Bürger sei nicht mehr deutlich, wer für die Entwicklung des Schulwesens die Verantwortung trage, erläutern sie ihre Kritik. Dies beschränke die Wählerinnen und Wähler in ihrer Kontrollmöglichkeit und betreffe damit ein grundlegendes Prinzip unserer Demokratie.

Von der Kritik ausgenommen: Der Digitalpakt

Ausdrücklich ausgenommen von der Kritik ist der Digitalpakt Schule. "Die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern kann so bleiben wie sie ist – auch die finanzielle", erklärte Malu Dreyer.

Der Digitalpakt Schule sieht vor, dass der Bund den Ländern über fünf Jahre fünf Milliarden Euro für die digitale Infrastruktur der Schulen zur Verfügung stellt. Die Länder beteiligen sich mit einem Eigenanteil. Insgesamt stehen damit 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung.

Stand 06.12.2018

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.