Bunderatspräsident Woidke verwies bei der Übergabe auf die zunehmende Bedeutung des Datenschutzes: "Er betrifft alle Bereiche des Lebens. Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz." Durch die fortschreitende Digitalisierung in der heutigen Informationsgesellschaft komme den Datenschutzbeauftragten in Bund und Ländern eine immer wichtigere Rolle zu.
Kelber sprach sich für intensivere Beratungen zu Gesetzen aus, die große Auswirkungen auf unsere Gesellschaft haben. So könne beispielsweise die Digitalisierung im Gesundheitswesen nur mit einem hohen Datenschutzniveau gelingen, damit digitalisierte Gesundheitsdaten nicht durch private oder staatliche Stellen missbraucht werden könnten. Ein aktuelles Beispiel hierfür in Deutschland sei die Corona-Warn-App.
Gesteigertes Bewusstsein für Datenschutz
Für die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zieht Kelber im Bericht eine insgesamt positive Bilanz. Die wesentlichen Ziele seien erreicht worden: "Neben einer Harmonisierung des Datenschutzrechts gibt es ein gesteigertes Bewusstsein für den Datenschutz bei Unternehmen, Behörden sowie Bürgerinnen und Bürgern." Außerdem hätten Aufsichtsbehörden wirksamere Sanktionsmöglichkeiten bekommen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hatte Ende 2019 erstmals Geldbußen verhängt. Verbesserungsbedarf sieht der Bericht vor allem beim Informationsfreiheitsgesetz. Dieses Gesetz solle möglichst zu einem Transparenzgesetz des Bundes fortentwickelt werden.
Bundesratspräsident Woidke dankte Kelber für die Unterrichtung: „Ich bin zuversichtlich, dass wir durch den jetzt übergebenen Tätigkeitbericht des Bundesbeauftragten wichtige Informationen und Anregungen erhalten."
Der 28. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz deckt gemäß der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Entwicklungen des vergangenen Jahres 2019 ab. Der 7. Bericht zur Informationsfreiheit dokumentiert die Tätigkeit des Beauftragten in den Jahren 2018 und 2019.