Weimarer Dreieck Gemeinsame Erklärung des Präsidenten des Bundesrates, des Präsidenten des französischen Senats und des Marschalls des polnischen Senats anlässlich des 30-jährigen Jubiläums des Weimarer Dreiecks

18. Februar 2021

Im Jahr 1991 einigten sich Deutschland, Frankreich und Polen auf eine enge Zusammenarbeit im Format des Weimarer Dreiecks, um grundlegende gemeinsame Interessen in europäischen Fragen zu identifizieren und die regionale grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu intensivieren. Die Präsidenten des Bundesrates, des französischen Senats und des polnischen Senats begrüßen die seither im Format des Weimarer Dreiecks erzielten Erfolge.

Die Zweiten Parlamentskammern haben sich bereits mehrfach auf hoher Ebene thematisch ausgetauscht und mit Experten und der Zivilgesellschaft debattiert, um gemeinsame gesetzgeberische Antworten auf aktuelle Fragen vorzuschlagen. Das heutige Dialogforum zum Thema „Rechtsstaatlichkeit unter Druck?“ erweitert diesen Ansatz. Der kürzlich veröffentlichte erste Bericht der Europäischen Kommission zur Rechtsstaatlichkeit, die Debatten um die europäischen Grundwerte im Allgemeinen und der jüngst eingeführte Mechanismus zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit machen deutlich, wie wichtig der Austausch und die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesrat, dem französischen Senat und dem polnischen Senat sind.

Es ist den Zweiten Kammern des Weimarer Dreiecks ein großes Anliegen, das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit als Grundpfeiler einer lebendigen Demokratie zu fördern und zu vertiefen. Die Grundfreiheiten der Europäischen Union und die gemeinsamen Werte müssen geschützt werden. Sie können nur dann wirksam ausgeübt werden, wenn die Rechtsstaatlichkeit auf allen Ebenen gewährleistet ist.

Die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips ist daher von größter Bedeutung. Je näher eine Entscheidung an den Bürgerinnen und Bürgern getroffen wird, desto besser ist sie. In diesem Sinne setzen sich die Zweiten Kammern des Weimarer Dreiecks über ihre Europaausschüsse für eine Stärkung ihrer Zusammenarbeit ein.

Sie betonen, wie wichtig es ist, sich zu Koordinierungszwecken frühzeitig untereinander über ihre Zweifel an der Vereinbarkeit eines Entwurfs eines Gesetzgebungsakts der Europäischen Kommission mit dem in Artikel 5 Absatz 3 Unterabsatz 2 und Artikel 12 Buchstabe b des Vertrags über die Europäische Union genannten Subsidiaritätsprinzip gemäß dem in Protokoll Nr. 2 festgelegten Verfahren auszutauschen.

Mit dem Gedankenaustausch per Videokonferenz zeigen die Zweiten Kammern, dass es auch in Zeiten der COVID-19-Pandemie möglich ist, ihre enge Zusammenarbeit und interparlamentarische Arbeit aufrecht zu erhalten.

Weitere Foren der Präsidenten sowie der Mitglieder der Zweiten Kammern zu aktuellen Themen sollen folgen, um gemeinsame Lösungen zu diskutieren und umzusetzen. Die Zusammenarbeit soll kurzfristig auch durch Mitarbeiteraustausche zwischen den Parlamentsverwaltungen intensiviert werden als Symbol für die verstärkte Freundschaft zwischen den drei Kammern.

Unterzeichnet am 18. Februar 2021

Stand 18.02.2021

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