Erst einmal: gar nichts. Denn die Länderkammer kennt keine Legislatur- oder Wahlperioden. Als „immerwährendes Verfassungsorgan“ existiert der Bundesrat kontinuierlich seit dem ersten Zusammentritt am 7. September 1949. Seine Zusammensetzung ändert sich zwar in unregelmäßigen Abständen - meist nach Regierungswechseln aufgrund von Landtagswahlen, Regierungsumbildungen oder Rücktritten einzelner Landesregierungsmitglieder. Die Institution als solche besteht aber seit über 70 Jahren fort. Aus diesem Grund feierte der Bundesrat im Februar 2021 auch seine 1000. Sitzung.
Diskontinuität erledigt alle Bundesratsinitiativen

© Bundesrat | Peter Wilke
Auswirkungen auf die Arbeit des Bundesrates folgen allerdings aus dem Grundsatz der so genannten Diskontinuität: Sämtliche Vorlagen, die der bisherige Bundestag nicht mehr abschließend behandelt hat, sind mit dem 26. Oktober 2021 erledigt. Darunter auch viele Gesetzentwürfe [PDF, 105KB], die der Bundesrat in den 19. Bundestag eingebracht hatte.
Wiedervorlage mit Reprisen
Wollen die Länder sie weiterverfolgen, müssen sie sie dem 20. Deutschen Bundestag noch einmal neu vorlegen. Dies erfolgt üblicherweise in einem vereinfachten Verfahren als so genannte Reprisen, also unveränderte Beschlüsse. Welche Entwürfe das betrifft, entscheiden die Länder in den nächsten Monaten.
Regierungsverordnungen unberührt
Nicht der Diskontinuität unterfallen Verordnungsentwürfe, die die Bundesregierung dem Bundesrat mit der Bitte um Zustimmung zugeleitet hat: Das Plenum kann sich weiterhin mit ihnen beschäftigen, auch neue Regierungsentwürfe sind bereits angekündigt. Dass die bisherige Bundesregierung nur noch geschäftsführend im Amt ist, ändert daran nichts. Auch eigene Initiativen kann der Bundesrat weiterhin an die Bundesregierung adressieren.
Weiterhin Post aus Brüssel
Ebenfalls keinen Einfluss hat der Wahlperiodenwechsel auf die Mitwirkung des Bundesrates in EU-Angelegenheiten – Brüssel sendet wie üblich Vorlagen nach Berlin, zu denen der Bundesrat Stellung nehmen kann.
Daher werden die Tagesordnungen der nächsten Plenarsitzungen wohl hauptsächlich aus Landesinitiativen, Regierungsverordnungen und EU-Vorlagen bestehen, bis die Gesetzgebungsmaschinerie im neuen Bundestag Fahrt aufgenommen hat und die ersten Gesetzesbeschlüsse zuliefert.