49 Sitzungen
546 Gesetze hat der Bundesrat in der Zeit vom 27. Oktober 2017 bis heute zum Abschluss gebracht. Verteilt auf 49 Sitzungen, darunter sechs Sondersitzungen. 442 Vorlagen gingen auf die Bundesregierung zurück, 97 stammten aus der Mitte des Bundestages und sieben aus dem Bundesrat. Rund 38 Prozent aller Gesetze - 208 - waren zustimmungsbedürftig, darunter drei Verfassungsänderungen.
Grünes Licht für bedeutende Reformen
Zugestimmt hat der Bundesrat unter anderem dem Gute-Kita-Gesetz, der Grundgesetzänderung für den so genannten Digitalpakt (nach Vermittlungsverfahren) dem Starke-Familien-Gesetz und der Entlastung der Angehörigen beim Elternunterhalt.
Überdies haben die Länder den Weg frei gemacht für die BAfÖG-Reform, die weitgehende Abschaffung des Solidaritätszuschlages und ein Lieferkettengesetz. Sie billigten in der abgelaufenen Legislatur außerdem das Klimaschutzgesetz sowie Änderungen daran, die aufgrund eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts erforderlich gewordenen waren.
Corona-Pandemie und Hochwasserkatastrophe
Maskenvielfalt bei den Plenarsitzungen
© Bundesrat | Steffen Kugler
Hochauflösendes Bild (jpeg, 8MB)Die zweite Hälfte der Legislatur war auch im Bundesrat bestimmt von der Covid-19-Pandemie und der Hochwasserkatastrophe in Deutschland - allein 114 verkündete Gesetze hatten Bezug zu Corona. In zahlreichen Sondersitzungen wirkte die Länderkammer an der Bewältigung dieser Krisen mit - häufig in stark verkürzter Frist, um schnelle Hilfe zu ermöglichen.
Die Länder gaben grünes Licht für Kurzarbeitergeld und Nachtragshaushalt, drei Sozialschutzpakete und drei Bevölkerungsschutzgesetze. Außerdem für Steuerhilfen einschließlich einer Mehrwertsteuersenkung und das erweiterte Kinderkrankengeld. Zustimmung gab es auch für die so genannte Corona-Notbremse im Infektionsschutzgesetz und Milliardenhilfen für die Geschädigten der Flutkatastrophe.
Bundesverfassungsgericht
Bundesratspräsident Reiner Haseloff trifft den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth
© Bundesrat
Hochauflösendes Bild (jpeg, 1MB)Die Länderkammer hat auch die Spitze eines anderen Verfassungsorganes maßgeblich beeinflusst. So wählte sie den vom Deutschen Bundestag zum Richter des Bundesverfassungsgerichts gewählten Stephan Harbarth 2018 zunächst zum Vizepräsidenten und 2020 dann zum Präsidenten des höchsten deutschen Gerichtes. Außerdem wählten die Länder 2018 Henning Radtke zum Richter bzw. 2020 Astrid Wallrabenstein und Ines Härtel zu Richterinnen des Bundesverfassungsgerichts.
Parteienfinanzierung
Nachdem in der vorherigen Wahlperiode auf Initiative der Länder hin das Gesetz zum Ausschluss extremistischer Parteien von der staatlichen Finanzierung verabschiedet worden war, kam dieses gleich zu Beginn der 19. Wahlperiode zur Anwendung: Der Bundesrat beschloss einstimmig, ein entsprechendes Verfahren gegen die NPD beim Bundesverfassungsgericht einzuleiten. Entschieden wird über das Verfahren allerdings erst in der kommenden Legislatur.
Enorme Koalitionsvielfalt
Zusammensetzung des Bundesrates - 16. September bis 14. November 2021
© Bundesrat | 2021
Hochauflösendes Bild (jpeg, 599KB)15 verschiedene Regierungskoalitionen in den 16 Ländern - die politische Farbenvielfalt im Bundesrat ist groß. Die Tatsache, dass die Regierungskoalition im Bund nicht über eine „eigene“ Mehrheit in der Länderkammer verfügt, führt dort nicht zu einer Blockadehaltung: Endgültig versagt hat der Bundesrat seine Zustimmung in den letzten vier Jahren lediglich in einem einzigen Fall, dem Gesetz zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei. Nicht zustande gekommen ist auch das Gesetz zur Einstufung von Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten, das 2019 von der Plenartagesordnung abgesetzt wurde. Dieses fällt jetzt der Diskontinuität anheim.
Vermittlungsausschuss
Vermittlungsausschuss
© Bundesrat | Dirk Deckbar
Sieben Mal wurde in der 19. Wahlperiode der Vermittlungsausschuss angerufen, davon viermal durch die Länder und dreimal durch die Bundesregierung.
In allen Verfahren konnten Bundesrat und Bundestag eine Einigung erzielen. So konnten die Grundgesetzänderung im Rahmen des so genannten Digitalpaktes, das Zensusgesetz 2021, die Steuermaßnahmen des Klimapakets, das Geologiedatengesetz, das Adoptionshilfegesetz, Änderungen bei der Bestandsdatenauskunft und das Ganztagsförderungsgesetz schließlich in Kraft treten.
Rechtsverordnungen und europäische Vorlagen
363 Rechtsverordnungen stimmte der Bundesrat in der 19. Wahlperiode zu. Nur in zwei Fällen versagte er seine Zustimmung: Bei der zweiten Verordnung zur Änderung der Bundeseisenbahngebührenverordnung und der Tierschutz-Zirkusverordnung.
Auch mit Vorlagen der europäischen Institutionen war der Bundesrat durchgängig beschäftigt: Insgesamt 234 standen auf den Tagesordnungen der Länderkammer, davon 174 Verordnungsvorschläge.
Auf Verordnungen und die Mitwirkung des Bundesrates in EU-Angelegenheiten hat das Ende der Wahlperiode anders als bei Gesetzen übrigens keine Auswirkungen. Mit Verordnungsentwürfen, die die Bundesregierung dem Bundesrat mit der Bitte um Zustimmung zugeleitet hat, kann sich das Plenum weiterhin beschäftigen, und Brüssel sendet wie üblich Vorlagen nach Berlin, zu denen der Bundesrat Stellung nehmen kann. Auch eigene Initiativen kann der Bundesrat weiterhin an die geschäftsführende Bundesregierung richten.