BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 962. Sitzung am 24.11.2017

Vom Umgang mit Wahlergebnissen und einer kurzen Bundesratssitzung

Vom Umgang mit Wahlergebnissen und einer kurzen Bundesratssitzung

"Das Wahlergebnis können wir mögen oder auch nicht. Aber es ist Aufgabe der Politik, damit konstruktiv und verantwortungsvoll umzugehen." Bevor Bundesratspräsident Michael Müller am 24. November 2017 in die Tagesordnung des Plenums einstieg, richtete er den Blick auf die politische Situation nach dem Scheitern der Jamaika-Sondierungen.

Stabilität und Verlässlichkeit

Die Länder hätten bereits gelernt, mit komplizierten oder auch nur unerwarteten Wahlergebnissen umzugehen. Das sollte auch im Bund gelingen, so Michael Müller in seiner kurzen Ansprache. Stabilität und Verlässlichkeit seien ein hohes Gut für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land.

Die sich anschließende Tagesordnung mit 15 Punkten handelten die Länder zügig ab. Regierungsentwürfe und Bundestagsbeschlüsse standen nicht auf der Agenda. Der Wechsel der Wahlperiode wirkt auch insofern noch nach.

Bankenunion und Cybersicherheit

Eindeutigen Schwerpunkt der Plenarberatungen bildeten diesmal Vorlagen aus Brüssel. Die geplante Vollendung der Bankenunion stieß auf deutliche Kritik bei den Ländern – insbesondere die Vergemeinschaftung der Haftung für marode Kredite durch eine europäische Einlagensicherung. Außerdem äußerte sich der Bundesrat zu europäischen Plänen, öffentliche Auftragsvergaben zu verbessern und die Cybersicherheit zu stärken. Vorlagen zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen und zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Mobilität nicht personenbezogener Daten nahm der Bundesrat lediglich zur Kenntnis.

Kinderrechte ins Grundgesetz

Vorgestellt und in die Fachausschüsse überwiesen wurde ein Gesetzesantrag Brandenburgs, Berlins und Thüringens, der darauf abzielt, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.

Zustimmung zur Stoffstrombilanz

Auf einen Kompromiss einigten sich die Länder nach langem und zähem Ringen bei der Dokumentation von Düngemittelüberschüssen. Sie stimmten der Stoffstrombilanzverordnung unter Auflagen zu. Ebenfalls eine Zustimmung erhielten vier weitere Verordnungen der noch amtierenden Bundesregierung. Dabei ging es um Änderungen bei der EU-Agrarförderung, Anpassungen der sozialversicherungspflichtigen Sachbezüge an die Verbraucherpreisentwicklung, Kostenerstattungen an die Deutsche Rentenversicherung für die Durchführung von Datenabgleichen sowie Änderungen gefahrgutrechtlicher Regelungen der Seeschifffahrt.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in PlenumKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit. Sämtliche Beschlüsse finden Sie in der Tagesordnung.

Landesinitiativen

Top 15Kindergrundrechte

Foto: lachende Kinder auf einer Wiese

© PantherMedia | serrnovik

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Kinderrechte ins Grundgesetz

Brandenburg, Berlin und Thüringen setzen sich dafür ein, dass Kinderrechte im Grundgesetz aufgenommen werden. Sie haben deshalb am 24. November 2017 einen entsprechenden Entschließungsantrag im Bundesrat vorgestellt. Kinder seien Träger eigener Rechte. Mit ihrer Verankerung im Grundgesetz würde das Schutzbedürfnis der Kinder gestärkt, heißt es in dem Antrag, der als nächstes in den Fachausschüssen beraten wird. Sobald diese Beratungen abgeschlossen sind, wird sich erneut das Bundesratsplenum mit dem Vorschlag befassen.

Kindeswohl stärken

Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz entspreche nicht nur der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, sondern auch der Kinderrechtskonvention, führen die Antragsteller weiter aus. Durch eine grundgesetzliche Regelung müsse das Kindeswohl bei allen Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen vorrangig berücksichtigt werden. Zugleich werde die Stellung der Kinder in der Gesellschaft gestärkt und das Bewusstsein für ihre Belange geschärft. Die meisten Landesverfassungen enthielten bereits entsprechende Regelungen.

Forderung schon mehrfach im Bundesrat

Die Stärkung von Kinderrechten war schon mehrfach Thema im Bundesrat. Im November 2011 forderten die Länder mit einer Entschließung die Bundesregierung auf, das Grundgesetz zu ändern (BR-Drs. 386/11 (B) [PDF, 12KB]). Im März 2017 brachte Nordrhein-Westfalen einen entsprechenden Gesetzentwurf ein (BR-Drs. 234/17 [PDF, 289KB]).

Stand: 24.11.2017

Video

EU-Vorlagen

Top 1Ausländische Direktinvestitionen

Foto: Globus Geldscheinen

© panthermedia | NatalyaA

  1. Beschluss

Beschluss

Kommission will Ausverkauf europäischer Unternehmen verhindern

Der Bundesrat hat am 24. November 2017 Kenntnis von den Plänen der Kommission genommen, ausländische Direktinvestitionen besser zu überprüfen. Ein Verordnungsvorschlag sieht einen gemeinsamen Rahmen für entsprechende Überprüfungsmaßnahmen vor. Damit möchte die Kommission verhindern, dass ausländische Übernahmen europäischen Sicherheitsinteressen zuwiderlaufen.

Gefährdung der europäischen Sicherheit und Ordnung

Der gemeinsame Kontrollmechanismus soll es den Mitgliedstaaten ermöglichen, geschlossen zu reagieren, wenn ausländische Investoren europäische Unternehmen aufkaufen, die im Bereich kritischer Technologien oder Infrastrukturen tätig sind. Bislang gebe es in gut der Hälfte der EU-Mitgliedstaaten keine derartigen Überprüfungsmechanismen, heißt es zur Begründung des Vorschlags. Die bereits existierenden Mechanismen unterschieden sich in zahlreichen Aspekten.

Kooperationsmechanismus zur Information

Darüber hinaus zielt die Verordnung darauf ab, einen Kooperationsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission zur frühzeitigen Information über eventuell gefährdende Investitionen einzurichten. Hierfür werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Kommission und andere EU-Länder über alle ausländischen Direktinvestitionen zu benachrichtigen, die sie auf nationaler Ebene überprüfen.

Stand: 24.11.2017

Top 5Bankenunion

Foto: Bankgebäude

© panthermedia | johnkwan

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat gegen zweistufiges europäisches Einlagensicherungssystem

Die Länder haben erhebliche Bedenken gegen den neuen Vorschlag der Kommission für ein gemeinsames Einlagensicherungssystem (Edis). Auch das nunmehr geplante zweistufige Vorgehen bedeute faktisch eine Vergemeinschaftung der nationalen Einlagensicherung in voller Höhe. Eine solche lehne der Bundesrat ausdrücklich ab, erklärt er in seiner Stellungnahme vom 24. November 2017 zur Kommissions-Mitteilung zur Vollendung der Bankenunion.

Priorität beim Abbau der faulen Kredite

Die Robustheit der Banken in den Mitgliedstaaten sei noch immer zu unterschiedlich, um mit der Einführung einer Einlagensicherung auf europäischer Ebene zu beginnen, warnt der Bundesrat. Vor nächsten Überlegungen in Sachen Edis sollten alle erforderlichen Maßnahmen zur Risikoreduzierung in den Banken konsequent ergriffen und notleidende Kredite in den Bankenbilanzen abgebaut werden. Die primäre Verantwortung dabei trügen die Mitgliedstaaten und die Banken selbst.

Keine Probleme in Deutschland

Darüber hinaus betonen die Länder, dass es in Deutschland derzeit keine Anzeichen für ein systemweites Problem durch notleidende Kredite gebe. Hierzu hätten nicht zuletzt die hohen Kreditvergabestandards des deutschen Bankensektors mit seiner Vielzahl an kleinen und mittelständischen Sparkassen und Genossenschaftsbanken beigetragen. Dies müsse im Hinblick auf neue regulatorische Maßnahmen zum Abbau fauler Kredite berücksichtigt werden. Unnötige bürokratische Belastungen seien zu vermeiden. Sie würden allenfalls die Kreditvergabekapazität solider Banken einschränken. Der Bundesrat übermittelt seine Stellungnahme direkt an die Kommission.

Deckung der Verluste erst in einem zweiten Schritt

Nach der von der Kommission beabsichtigten zweistufigen Einführung des Sicherungssystems soll Edis erst einmal dafür genutzt werden, die Liquidität der bereits bestehenden nationalen Sicherungssysteme sicherzustellen. Die Gelder wären zurückzuzahlen. Erst in der zweiten Phase könnten über Edis auch die Bankenverluste auf nationaler Ebene gedeckt werden. Voraussetzung soll allerdings sein, dass bis dahin die Zahl fauler Kredite und anderer Risiken in Europas Bankbilanzen deutlich zurück gegangen ist. Mit dem neuen Vorschlag verfolgt die Kommission die Absicht, die geplante Bankenunion bis 2019 voranzutreiben. In ihrer Mitteilung eröffnet sie zudem neue Maßnahmen, um faule Kredite abzubauen und Geldinstitute dabei zu unterstützen, ihre Investitionen in Staatsanleihen zu diversifizieren.

Stand: 24.11.2017

Top 7Cybersicherheit

Foto: Krimineller am Computer

© panthermedia | AndreyPopov

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Länder unterstützen europäische Vorhaben zur Cybersicherheit

Der Bundesrat hat sich am 24. November 2017 mit europäischen Plänen zum Schutz vor Hacker-Angriffen auseinandergesetzt und dabei einige Verbesserungswünsche formuliert. Die Kommission möchte Bürgerinnen und Bürger besser vor Cyberattacken schützen, deren Anzahl in der letzten Zeit rasant gestiegen ist. Der wirtschaftliche Schaden durch Cyberkriminalität habe sich in den letzten fünf Jahren verfünffacht und drohe noch weiter erheblich anzuwachsen, heißt es in der Kommissions-Mitteilung.

Verbraucherrechte bei Sicherheitslücken von IT-Produkten stärken

In ihrer Stellungnahme bezeichnen die Länder die Sicherheit informationstechnischer Systeme als eine der aktuellen Herausforderungen. Sie begrüßen es deshalb ausdrücklich, dass sich die Kommission des Themas annimmt. Dabei dürfe es aber nicht nur um technische Fragen gehen, sondern auch um die Sensibilisierung der Nutzerinnen und Nutzer. Diese sollten nach Ansicht des Bundesrates auch bei der Haftung für Schäden durch IT-Produkte stärker berücksichtigt werden. Außerdem spricht er sich dafür aus, die Gewährleistungsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Zusammenhang mit Sicherheitslücken von IT-Produkten genau zu regeln. Hierzu solle die Kommission Vorschläge erarbeiten.

EU-Agentur für Cybersicherheit

Zur Verbesserung der Cyberabwehrfähigkeit der EU möchte die Kommission unter anderem die europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) stärken und zur EU-Agentur für Cybersicherheit ausbauen. Geplant sind außerdem ein EU-weiter Rahmen für die Cybersicherheitszertifizierung, der Aufbau eines Notfallmanagements sowie die Errichtung eines Europäischen Forschungs- und Kompetenzzentrums für Cybersicherheit.

Stand: 24.11.2017

Video

Rechtsverordnungen

Top 10Stoffstrombilanz

Foto: Fahrzeug duengt Feld

© panthermedia | Antje Lindert-Rottke

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat stimmt Verordnung zur Düngemittelbilanz zu

Der Bundesrat hat am 24. November 2017 einer Regierungsverordnung zur so genannten Stoffstrombilanz mit einigen Änderungen zugestimmt. Landwirtschaftliche Betriebe müssen ab dem nächsten Jahr die zugeführten und abgegebenen Mengen an Stickstoff und Phosphor bilanzieren und bewerten. Dazu dokumentieren sie Nährstoffe, die zum Beispiel über Futtermittel und Saatgut auf den Hof kommen, und vergleichen sie mit den Mengen, die ihn über pflanzliche und tierische Erzeugnisse wie Gülle, Wirtschaftsdünger, Aussaat und Nutztiere wieder verlassen.

Wahlmöglichkeit bei der Bewertung

Auf Drängen des Bundesrates gilt für die Bewertung künftig ein Optionsmodell: Betriebe haben die Wahl, die Bilanz auf Grundlage einer bundesweit einheitlichen Obergrenze von 175 kg Stickstoff pro Hektar zu bewerten oder mit einer individuell zu erstellenden Bilanz, die die konkreten betrieblichen Verhältnisse berücksichtigt. Dadurch können Landwirte unvermeidliche Verluste und erforderliche Zuschläge berücksichtigen – so die Anwendung größere Mengen an Kompost, um die Humusversorgung der Böden zu verbessern. Auch Biogasbetriebe und flächenlose Unternehmen wie zum Beispiel Geflügelhöfe sind in der Lage, eine Bewertung durchzuführen.

Grundwasserschutz als mittelbares Ziel

Die Pflicht zur Stoffstrombilanzierung wurde im kürzlich novellierten Düngegesetz eingeführt und wird durch die vorliegende Verordnung konkretisiert. Sie soll dazu beitragen, die landwirtschaftlichen Betriebe bei der Stoffstrombilanzierung und beim Nährstoffvergleich einheitlich beurteilen zu können. Mittelfristig dient sie auch dem Grundwasserschutz: Die EU hatte Deutschland wegen zu hoher Nitratbelastungen im Grundwasser verklagt. Wasserverbände beklagen seit langem steigende Kosten wegen zu hoher Nitratwerte und Überdüngung der Felder.

Gestuftes Verfahren

Die Verordnung gilt ab 1. Januar 2018 unter anderem für Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb oder mit mehr als 30 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche bei einer Tierbesatzdichte von jeweils mehr als 2,5 Großvieheinheiten je Hektar. Ab dem 1. Januar 2023 werden die Vorgaben auf Betriebe mit mehr als 20 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche oder mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb ausgeweitet.

Mehrmonatige Beratungen erfolgreich abgeschlossen

Mit der Zustimmung schließt der Bundesrat mehrmonatige Beratungen zwischen Bund und Ländern ab. Die Verordnung stammt noch von der bisherigen Bundesregierung und war vom alten Bundestag am 29. Juni 2017 beschlossen worden. Am 22. September 2017 hatten die Länder die Vorlage kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt und zur nochmaligen Beratung in die Ausschüsse zurückgegeben. Der heute gefasste Beschluss beruht auf einer neuen Ausschussempfehlung. Setzt die geschäftsführende Bundesregierung die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen um, kann sie die Verordnung verkünden und in Kraft setzen.

Stand: 24.11.2017

Video

Top 11Biodiversität

Foto: Bienen auf einer Bluete

© panthermedia | szefei

  1. Beschluss

Beschluss

Bienensterben aufhalten

Der Bundesrat sorgt sich um den dramatischen Rückgang der Bienen und bestäubenden Insekten. Nach aktuellen Studien ist deren Anzahl zwischen 1989 und 2015 um 75 Prozent zurückgegangen. Mit einer am 24. November 2017 gefassten Entschließung möchte der Bundesrat daher darauf hinwirken, dass sich das Nahrungsangebot für Bienen und andere bestäubende Insekten auf brachliegenden landwirtschaftlichen Flächen verbessert. Hierzu sollen auf ökologischen Vorrangflächen vermehrt pollen- und nektarliefernde Blühpflanzen ausgesät werden – auch in der Schonzeit bis zum 15. Mai eines jeden Jahres, zum Beispiel im Anschluss an die Rapsblüte.

Anreize für Landwirte

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der Umsetzung künftiger europarechtlicher Vorgaben eine besondere Variante der ökologischen Vorrangfläche mit Blühpflanzen anzubieten, die beim so genannten Greening finanziell besser gefördert wird als selbstbegrünte Brachen. Dies soll die Aussaat von Blühmischungen, die für Bienen und Insekten Nahrung liefern, für Landwirte attraktiver machen.

Schutz für Bodenbrüter und Bienen kein Widerspruch

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Bodenbrüterschutz in der Schonzeit und die Förderung der Insektenpopulation keine Gegensätze darstellen, sondern einander bedingen können. Die Aussaat von Blühpflanzen auch nach dem 1. April würde Bienen und anderen Bestäubern bessere Nahrung bieten und Schädigungen durch Spätfröste verhindern. Insekten wiederum könnten bodenbrütenden Tiere als Nahrungsquelle dienen.

Zustimmung zur Direktzahlungs-Verordnung

Zudem stimmte der Bundesrat auch einer Regierungsverordnung zu, die neue europäische Regelungen – unter anderem zur Aussaat von stickstoffbindenden Pflanzen auf ökologischen Vorrangflächen in innerdeutsches Recht umsetzt. Die geschäftsführende Bundesregierung kann die Verordnung daher wie geplant in Kraft setzen.

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet - feste Fristen für deren Beratung gibt es nicht.

Stand: 24.11.2017

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