BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 977. Sitzung am 17.05.2019

E-Scooter, Geordnete-Rückkehr-Gesetz, Waffenverbotszonen

E-Scooter, Geordnete-Rückkehr-Gesetz, Waffenverbotszonen

Grünes Licht für fünf Bundestagsbeschlüsse: der Bundesrat billigte am 17. Mai 2019 Gesetze zur Stromsteuerbefreiung, zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbständige, zur neuen Chipkarte mit Identitätsnachweis für EU-Bürger, zum internationalen Übereinkommen gegen Zwangsarbeit sowie einem Abkommen mit Armenien.

Die Gesetze werden nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und können danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Gaffer-Strafbarkeit, Konversionstherapien, Batteriezellproduktion

Der Bundesrat beschloss eigene Initiativen zur Strafbarkeit von Unfall-Gaffern, zum Verbot von Konversionstherapien, zur Förderung der Batteriezellproduktion und zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung.

Waffenverbotszonen, Kinderlärm, Tiertransporte

In erster Lesung vorgestellt wurden Landesinitiativen zur Einführung von Waffenverbotszonen auf belebten Plätzen, zum Lärmschutz an Sportanlagen, zur Stärkung der Tarifautonomie, Überwachung von Tiertransporten, besseren Patienteninformation, Unabhängigkeit der Medizinischen Dienste von den Krankenversicherungen sowie zur Situation von SED-Opfern.

Die Fachausschüsse werden sich in der kommenden Woche damit befassen.

Abschiebungen, Aktionärsrechte, Implantateregister

Stellung nahm der Bundesrat zu Regierungsplänen für das Geordnete-Rückkehr-Gesetz, zur Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes und zur Ausbildungsförderung für Asylbewerber. Er äußerte sich auch zu Kabinettsentwürfen für ein Implantateregister, zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie und zum Vertrag von Aachen, der die deutsch-französische Zusammenarbeit stärken soll.

E-Scooter auf Radwegen

Der Bundesrat stimmte der Regierungsverordnung zur Zulassung von E-Scootern im Straßenverkehr zu - allerdings nur unter Bedingungen: sie dürfen erst ab einem Mindestalter von 14 Jahren und nicht auf Gehwegen gefahren werden. Setzt die Bundesregierung die Änderungen um, kann sie die Verordnung in Kraft setzen.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit. Sämtliche Beschlüsse finden Sie in der Tagesordnung.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 2e-ID-Karte

Foto: Chip auf einer elektronischen Karte

© Foto: GettyImages | oonal

  1. Beschluss

Beschluss

Elektronische Identitätskarte für EU-Bürger

EU-Bürger können sich künftig mit einer elektronischen Chipkarte registrieren lassen, um im Kontakt mit Behörden einfach und sicher ihre Identität zu übermitteln. Dies hat der Bundestag am 11. April 2019 beschlossen - der Bundesrat billigte das Gesetz am 17. Mai 2019. Es wurde inzwischen im Bundesgesetzblatt verkündet.

Freiwillige Registrierung

Vorbild ist die Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises. Die sogenannte e-ID-Karte kann europaweit und im europäischen Wirtschaftsraum beantragt werden. Verpflichtend ist sie nicht. Laut Gesetzesbegründung hat sie ausdrücklich nicht den Charakter eines Personalausweises. Es handelt sich vielmehr um eine einfache Chipkarte, auf der die Basisdaten einer Person wie etwa Name und Adresse gespeichert sind.

Zuverlässige Identifizierung

Die Online-Ausweisfunktion soll eine einfache und sichere Identifizierung im Internet ermöglichen: Hierfür legt man den Chip auf ein Lesegerät, zum Beispiel ein Smartphone, und gibt die zugehörige PIN ein. Auf diese Weise erfolgt eine zuverlässige Identifizierung, um beispielsweise online ein Führungszeugnis zu beantragen oder die Steuererklärung abzugeben.

Inkrafttreten Ende 2020

Das Gesetz tritt zu großen Teilen am 1. November 2019 in Kraft. Dies ist aus Sicht der Länder allerdings zu kurzfristig, um die technische und rechtliche Umsetzung zu gewährleisten. Die Bundesregierung hat daher im Plenum am 17. Mai 2019 zugesagt, das Inkrafttreten um ein Jahr zu verschieben. Dies soll über ein späteres Gesetzgebungsverfahren sichergestellt werden.

Stand: 27.06.2019

Landesinitiativen

Top 6Ausbildungsförderung

Foto: Ausfüllen eines Antrags auf Ausbildungsförderung

© Foto: dpa | Markus Brandt

  1. Beschluss

Beschluss

Abgesetzt: Länderantrag zur lückenlosen Förderung von Flüchtlingen in Ausbildung

Der Bundesrat hat am 17. Mai 2019 den gemeinsamen Entschließungsantrag von Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zur lückenlosen Förderung von Flüchtlingen während der Ausbildung kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt.

Förderleistungen nach SGB III und BAföG ermöglichen

Mit ihrer Initiative möchten die Antragsteller erreichen, dass der bisher nach 15 Monaten einsetzende Leistungsausschluss für Förderleistungen nach SGB III oder BAföG aufgehoben wird. Er führe dazu, dass Geflüchtete ihren Lebensunterhalt während der Ausbildung nicht mehr sicherstellen können: Sie müssten ihre Ausbildung abbrechen oder würden sie erst gar nicht beginnen. Dies schade einer erfolgreichen Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt und laufe der notwendigen Fachkräftesicherung zuwider, begründen die Länder ihren Antrag.

Wie es weitergehen kann

Auf Antrag eines Landes kann der Entschließungsantrag erneut auf die Tagesordnung einer der nächsten Bundesratssitzungen genommen werden.

Stand: 17.05.2019

Top 8Waffenverbotszonen

Foto: zwei Messer

© Foto: GettyImages | Ashley Lane

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Waffenverbot an öffentlichen Plätzen

Niedersachsen und Bremen setzen sich dafür ein, das Tragen von Waffen und Messern in der Öffentlichkeit zu verbieten - insbesondere an Orten mit vielen Menschen auf engem Raum, etwa in Fußgängerzonen, Einkaufszentren, öffentlichen Verkehrsmitteln oder im Umfeld von Kindergärten und Schulen. Hierzu wollen sie die Behörden ermächtigen, lokale Waffenverbotszonen zu bestimmen.

Keine Springmesser in der Öffentlichkeit

Springmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge von über sechs Zentimetern sollen nach Ansicht der beiden Länder künftig gar nicht mehr in der Öffentlichkeit mitgeführt werden dürfen. Im Falle von Zuwiderhandlungen schlagen sie die Beschlagnahme der Messer sowie Bußgelder vor, bei Springmessern sogar eine Freiheitsstrafe.

Ausschussberatungen folgen

Am 17. Mai 2019 wurde der Gesetzesantrag im Bundesrat vorgestellt und zur weiteren Beratung in den Innenausschuss überwiesen. Dieser wird sich am 23. Mai 2019 damit befassen. Sobald er seine Empfehlungen an das Plenum vorgelegt hat, kommt die Initiative zur Abstimmung wieder auf die Tagesordnung. Dann geht es um die Frage, ob der Bundesrat den Entwurf beim Deutschen Bundestag einbringen will.

Stand: 17.05.2019

Video

Top 9Verwaltungsgerichtsordnung

Foto: Justizia

© Foto: PantherMedia | Angelika Krikava

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat will Gerichtsverfahren beschleunigen

Bürgerinnen und Bürger sollen ihre Ansprüche gegen die öffentliche Hand künftig schneller und effektiver durchsetzen können. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den der Bundesrat am 17. Mai 2019 beschlossen hat.

Doppelprozesse vermeiden

Bislang müssen Betroffene, die im Streit gegen Behörden vor dem Verwaltungsgericht obsiegt haben, ihre Ersatzansprüche z.B. aus der Amtshaftung anschließend in einem zweiten Verfahren vor dem Zivilgericht einklagen. Solche Doppelprozesse möchte der Bundesrat künftig vermeiden und schlägt ein neues integriertes Verwaltungsgerichtsverfahren für öffentlich-rechtliche Ersatzansprüche vor.

Instanzenzug straffen

Um planungsrechtliche Verfahren zum Beispiel für den Straßenbau zu beschleunigen, soll die Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte als Eingangsinstanz erweitert und ein so genanntes konzentriertes Verfahren eingeführt werden. In diesem könnten die Parteien frühzeitig den zeitlichen Ablauf des Verfahrens strukturieren.

Spezialisierung der Gerichte

Der Bundesrat fordert zudem die Möglichkeit, bei den Verwaltungsgerichten spezielle Wirtschafts- und Planungsspruchkörper einzurichten, die über besonderes Fachwissen in wirtschaftsrelevanten Verfahren verfügen.

Flexibler Personaleinsatz

Für eine Übergangszeit sollen Verwaltungsgerichte den Einsatz von abgeordneten Richtern oder Richtern auf Probe flexibler gestalten können, um auf besondere personelle Belastungen zu reagieren.

Bundesregierung und Bundestag am Zug

Der Gesetzentwurf wird über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 17.05.2019

Video

Top 11Konversionstherapie

Foto: Gleichgeschlechtliches Paar

© Foto: PantherMedia | Lev Dolgachov

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Länder fordern Verbot von Konversionstherapien

Die Länder fordern ein Verbot von Konversionstherapien, mit denen Homosexuelle zur Heterosexualität gebracht werden sollen. Sie beschlossen am 17. Mai 2019 einen entsprechenden Appell an die Bundesregierung.

Homosexualität ist keine Krankheit

Homosexualität sei keine Krankheit und deshalb auch nicht behandlungsbedürftig, begründen die Länder ihren Vorstoß und verweisen dabei auf gleichlautende Einschätzungen der Weltgesundheitsorganisation WHO, des Weltärztebundes und des Deutschen Ärztetages. Zugleich warnen sie vor schwerwiegenden psychischen Erkrankungen, die sich durch Konversionstherapien entwickeln können.

Bundesregierung soll Sanktionen prüfen

Die Bundesregierung fordert der Bundesrat deshalb auf, ein Verbot dieser Therapien einschließlich strafrechtlicher Sanktionen zu prüfen. Sicherzustellen sei auch, dass Konversionstherapien medizinisch nicht vergütet werden und entsprechende Organisationen keine öffentlichen Gelder erhalten.

Schadensersatz ermöglichen

Weiter soll die Bundesregierung prüfen, ob Betroffenen Schadensersatz zusteht und wie insbesondere Minderjährige, aber auch trans- und intergeschlechtliche Personen vor derartigen Angeboten besser geschützt werden können.

Sexuelle Entwicklung stärken

Darüber hinaus sind die Länder der Ansicht, dass mehr Anstrengungen zur Stärkung der eigenen sexuellen Entwicklung von Homosexuellen erforderlich sind. Hierfür bräuchte es gemeinsame Initiativen von Kammern und Fachgesellschaften. Zudem müsste die Finanzierung entsprechender Beratungs- und Therapieangebote gewährleistet sein.

Entscheidung liegt bei Bundesregierung

Die Entschließung wurde am 17. Mai 2019 der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 17.05.2019

Video

Top 12Medizinischer Dienst

Foto: Behandlung eines Patienten

© Foto: dpa | Uli Deck

  1. Beschluss

Beschluss

NRW für mehr Unabhängigkeit beim Medizinischen Dienst

Angesichts wachsender Kritik an der Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) fordert Nordrhein-Westfalen, ihn organisatorisch von den Krankenkassen zu trennen. Das Land stellte am 17. Mai 2019 einen entsprechenden Entschließungsantrag im Bundesrat vor.

Eigene Körperschaft

Danach sollte der MDK als eigenständige Körperschaft agieren. Derzeit herrsche der Eindruck, der MDK sei der verlängerte Arm der Kranken- und Pflegekassen. Da seine Entscheidungen für Pflegebedürftige und Patienten oft enorme Auswirkungen hätten, bedürfe es einer klaren inhaltlichen, organisatorischen, personellen und finanziellen Trennung, erläutert Nordrhein-Westfalen seinen Vorstoß. An der föderalen Struktur des MDK sei jedoch festzuhalten. Außerdem solle die Bundesregierung prüfen, ob eine Unvereinbarkeit zwischen einem Amt im MDK und einem bei der Krankenkasse gesetzlich verankert werden kann. Zu überlegen sei auch, ob in den Verwaltungsräten des Dienstes künftig auch Vertreter der Ärzteschaft oder der Pflegeberufe sitzen.

Gleiches auch für den Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes

Auch der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes soll laut Entschließungsantrag als eigenständige Körperschaft und mit einer stärkeren Richtlinienkompetenz ausgestattet werden.

Wie es weitergeht

Nach der Vorstellung im Plenum wurde die Initiative in die Ausschüsse überwiesen. Sobald diese ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt sie zur Abstimmung wieder auf die Plenartagesordnung.

Stand: 17.05.2019

Top 13Patienteninformation

Foto: Ein Arzt hält  eine Tafel mit der Aufschrift "Patientenaufklärung"

© Foto: PantherMedia | Randolf Berold

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Brandenburg, Berlin und Hamburg möchten Patienteninformation verbessern

Brandenburg, Berlin und Hamburg wollen die Rechte von Patientinnen und Patienten weiter stärken. Die Bundesregierung solle die Patientenorientierung zu einer Leitidee des deutschen Gesundheitswesens machen, fordern sie in einem Entschließungsantrag, der am 17. Mai 2019 im Bundesrat vorgestellt wurde.

Patientenbrief mit verständlichen Informationen

Zu den wesentlichen Ideen der Initiative gehört der Patientenbrief: Über ihn sollen Patientinnen und Patienten nach jeder stationären oder auch ambulanten Behandlung verständliche Informationen zu Diagnose, Behandlung und Einnahme von Medikamenten erhalten. Patientinnen und Patienten könnten diese Informationen aus den Behandlungsgesprächen besser behalten, wenn sie sie nicht nur mündlich erfahren. Nur wer gut informiert sei, könne auch über medizinische Maßnahmen frei und selbstverantwortlich entscheiden, begründen die Länder ihren Vorschlag.

Patientenbeteiligung in Gremien stärken

Die Initiative fordert außerdem, die Beteiligung von Patientinnen und Patienten in allen Gremien des Gesundheitswesens zu stärken und das Angebot der gesundheitlichen Versorgungsplanung für ältere Menschen auszuweiten.

Wie es weitergeht

Nach der Vorstellung im Plenum wurde die Vorlage in die Ausschüsse überwiesen. Sobald sie abschließend beraten haben, erscheint die Initiative zur Abstimmung wieder auf der Plenartagesordnung.

Stand: 17.05.2019

Video

Top 14DSGVO

Foto: Tafel mit der Aufschrift "Datenschutzgrundverordnung"

© Foto: PantherMedia | Datenschutz-Stockfoto

  1. Beschluss

Beschluss

Initiative zur DSGVO kurzfristig abgesetzt

Der Bundesrat hat am 17. Mai 2019 einen Entschließungsantrag Niedersachsens zur Beseitigung von Rechtsunsicherheiten bei der Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt.

Keine nationalen Sonderauflagen

Niedersachsen kritisiert in seinem Antrag nationale Sonderwege und fordert eine deutliche Entlastung von kleineren und mittleren Unternehmen. Verglichen mit anderen EU-Ländern enthalte die DSGVO zusätzliche Auflagen. Hier müsste mittelstandsfreundlicher nachgebessert werden. Dabei verweist Niedersachsen auf zusätzliche Bürokratiekosten durch den Datenschutzbeauftragten, den Unternehmen bereits dann vorhalten müssen, wenn zehn Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Diese Mindestzahl solle die Bundesregierung deutlich anheben. Die gleiche Problematik bestehe auch bei eingetragenen Vereinen, die überwiegend mit Ehrenamtlichen arbeiten, führt Niedersachsen weiter aus. Auch für sie müsse es Ausnahmen geben.

Meldefrist zu kurz

Korrekturbedarf sieht das Land außerdem bei der Meldefrist von 72 Stunden, innerhalb der eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden ist. Diese Frist erscheine als zu kurz und solle deshalb evaluiert werden.

Gesetzliche Klarstellung zur Abmahnung

Ausdrücklich fordert Niedersachsen die gesetzliche Klarstellung, dass kleine und mittelständische Unternehmen bei geringfügigen Verstößen gegen die DSGVO nicht abgemahnt werden. Nach wie vor bestehe insoweit eine weit verbreitete Unsicherheit, heißt es zur Begründung. Zudem hätten laut einer Studie des Verbands Bitkom erst ein Viertel der deutschen Unternehmen die DSGVO vollständig umgesetzt.

Ausnahmen für Testzwecke

Darüber hinaus bemängelt das Land, dass die DSGVO keine Ausnahmen für die vorübergehende Datennutzung zu Erprobungs- und Testzwecken vorsieht. Entwicklungen und Innovationen würden hierdurch behindert. Die Bundesregierung solle deshalb die Möglichkeit entsprechender Ausnahmen prüfen.

Wie es weitergehen kann

Auf Antrag eines Landes kann der Entschließungsantrag erneut auf die Tagesordnung einer der nächsten Bundesratssitzungen genommen werden.

Stand: 17.05.2019

Top 15Gaffervideos

Foto: Schaulustige bei einem Unfall

© Foto: PantherMedia | Christian Peters

  1. Beschluss

Beschluss

Gaffer härter bestrafen: Bundesrat macht Druck

Wer tödlich verunglückte Opfer durch Bildaufnahmen oder Videos bloßstellt, sollte nach Ansicht des Bundesrates bestraft werden. Bereits 2016 hatte er hierzu einen Gesetzentwurf beschlossen. Nachdem der Bundestag das Anliegen bis zum Ende der letzten Legislaturperiode nicht aufgriff, brachten die Länder Anfang 2018 erneut einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag ein (BR-Drs. 41/18 (B)). Bislang wurde er noch nicht behandelt. Mit einer am 17. Mai 2019 beschlossenen Entschließung versuchen die Länder nun, Bewegung in die Sache zu bringen.

Bundestag soll sich unverzüglich mit Gesetzentwurf des Bundesrates befassen

Darin fordern sie den Bundestag ausdrücklich auf, sich unverzüglich mit dem Gesetzentwurf zu befassen und die Strafbarkeitslücke zu schließen. An die Bundesregierung richtet sich der Appell, das Gesetzgebungsvorhaben zu unterstützen und damit dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD gerecht zu werden: Die Strafbarkeitslücken des § 201a Strafgesetzbuch bei Herstellung und Verbreitung bloßstellender Bildaufnahmen von verstorbenen Personen ist zu schließen, heißt es dort.

Bundesregierung ist eigentlich dafür

Die Bundesregierung hatte im April 2018 zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates Stellung genommen und dabei erklärt, das Vorhaben zu unterstützen. Zugleich wies sie darauf hin, dass sie bereits prüfe, wie das Anliegen rechtstechnisch am besten umgesetzt werden kann.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wird nun Bundestag und Bundesregierung zugeleitet, die entscheiden, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 17.05.2019

Top 17Batteriezellproduktion

Foto: Bodenmarkierung Ladestation Elektroautos

© Foto: dpa | Jan Woiters

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat möchte heimische Batteriezellproduktion stärken

Der Bundesrat möchte die heimische Batteriezellproduktion anschieben, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Automobil- und Zulieferindustrie zu erhalten. In einer am 17. Mai 2019 beschlossenen Entschließung spricht er sich dafür aus, die Voraussetzungen für die Ansiedlung einer wettbewerbsfähigen Batteriezellfertigung zu schaffen, die insbesondere auf zukunftsfähige Technologien abzielt.

Klimafreundlich produzieren

Im Sinne einer treibhausgasarmen Elektromobilität sollte bei der Förderung von Batteriezellenproduktionsstätten berücksichtigt werden, dass der Strom aus erneuerbaren Energien bezogen wird oder es Anreize zur eigenen Stromerzeugung gibt, unterstreichen die Länder.

Stromnebenkosten absenken

Außerdem fordern sie, die Stromnebenkosten der Batterieproduzenten abzusenken, um Deutschland als Produktionsstandort für Batteriezellen attraktiver zu machen. Zu überlegen sei auch, die Unternehmen dauerhaft vollständig oder teilweise von der EEG-Umlage zu befreien.

Förderung einer Schlüsseltechnologie

Treibhausgasarme Elektromobilität sei eine Schlüsseltechnologie für die Umsetzung der Verkehrswende, führen die Länder aus. Ohne die umfassende Förderung einer innovativen Batteriezellforschung und Batteriezellproduktion in Deutschland bestehe die Gefahr, dass deutsche Hersteller, Zulieferer und Energieunternehmen auf einem zentralen Zukunftsfeld den Anschluss verlieren. Darüber hinaus begründen sie ihre Initiative mit dem wirtschaftlichen Wachstum und den Arbeitsplätzen, die durch eine innovativ aufgestellte Batteriezellproduktion generiert werden.

Einhaltung von Umwelt- und Arbeitsschutzstandards

Zudem hebt der Bundesrat hervor, dass die Produktion von Batteriezellen einschließlich der Gewinnung der erforderlichen Rohstoffe den europäischen Umwelt- und Arbeitsschutzstandards genügen müsse. Ansonsten würden Umwelt- und Klimaschutz konterkariert. Gerade die Länder, die die Rohstoffe abbauten, erfüllten diese Anforderungen häufig nicht. Die Bundesregierung sowie Hersteller, Zulieferer und Energieunternehmen sollten deshalb geeignete Maßnahmen treffen, die auf die Einhaltung der Standards abzielen. Ein möglicher Ansatz sei ein valides Zertifizierungssystem.

Entscheidung liegt bei Bundesregierung

Die Entschließung wurde am 17. Mai 2019 der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 17.05.2019

Video

Top 38Kinderlärm auf Sportanlagen

Foto: ballspielende Kinder auf einem Sportplatz

© Foto: PantherMedia | marmion

  1. Beschluss

Beschluss

Anwohnerklagen gegen Kinderlärm reduzieren

Kinderlärm auf Sportplätzen ist aus Sicht von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Saarland keine „schädliche Umwelteinwirkung“ im Sinne des Lärmschutzrechts. Dies sollte im Bundesimmissionsschutz festgeschrieben werden.

Die drei Länder haben dazu am 17. Mai 2019 einen Gesetzesantrag im Bundesrat vorgestellt: Sportplätze, die von Kindern genutzt werden, sollen künftig lärmschutzrechtlich ebenso privilegiert sein wie Kindertagesstätten und Spielplätze. Diese sind seit 2011 vor Anwohnerklagen weitgehend geschützt. Denn bei der Beurteilung von Geräuscheinwirkung dürfen Gerichte die üblichen Immissionsgrenzwerte nicht heranziehen - Anwohnerklagen haben daher geringere Erfolgschancen. Die Privilegierung gilt bislang allerdings nicht für Sportanlagen.

Neuer Vorstoß einer alten Forderung

Schon vor zwei Jahren hatte der Bundesrat auf Anregung von Nordrhein-Westfalen und weiteren Ländern einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht (Drucksache 233/17). Dort wurde er jedoch nicht beraten - mit Ende der 18. Legislatur unterfiel er der Diskontinuität.

Gleichbehandlung von Spiel- und Sportplätzen

Nordrhein-Westfalen unternimmt nun einen neuen Versuch, die Ungleichbehandlung zu beenden. Sie sei sachlich nicht gerechtfertigt: Bewegung und Sport von Kindern seien unterstützenswert. In der sozialen Akzeptanz mache es keinen Unterschied, ob Lärm von einem Kinderspielplatz oder einer Sportanlage komme, heißt es in der Entwurfsbegründung.

Ausschussberatungen

Nach der ersten Lesung im Plenum wurde der Vorschlag in die Ausschüsse überwiesen. Diese befassen sich ab dem 20. Mai 2019 damit. Sobald sie ihre Empfehlungen erarbeitet haben, kommt der Antrag zur Abstimmung wieder auf die Tagesordnung.

Stand: 17.05.2019

Top 39Tarifautonomie

Foto: Aktenordner Tarifvertrag

© Foto: PantherMedia | Randolf Berold

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Länderinitiative zur Stärkung der Tarifautonomie

Bremen, Brandenburg, Thüringen, Berlin und Hamburg möchten der zunehmenden Schwächung von Gewerkschaften und dem wachsenden Bedeutungsverlust von Arbeitgeberverbänden entgegenwirken. In einem Entschließungsantrag fordern sie eine Strategie zur Stärkung der tariflichen Ordnung. Die Initiative wurde am 17. Mai 2019 im Plenum vorgestellt.

Geltung von Tarifverträgen erweitern

Im Kern geht es den Ländern darum, die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen zu erleichtern, über die der Geltungsbereich ein Tarifvertrags auf alle Firmen und Betriebe eines Wirtschaftszweiges sowie die bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erweitert wird. So solle insbesondere dafür gesorgt werden, dass Anträge auf Allgemeinverbindlicherklärungen nicht am Widerstand einer Seite im Tarifausschuss scheitern. Zwar habe der Gesetzgeber die Allgemeinverbindlicherklärung 2014 neugeregelt, ihre Zahlen seien in den letzten Jahren jedoch nicht gestiegen, begründen die Antragsteller ihre Forderung.

Anreize für Zusammenschluss schaffen

Außerdem solle die Bundesregierung prüfen, wie sie den mitgliedschaftlichen Zusammenschluss in Koalitionen attraktiver machen kann. Denkbar seien beispielsweise steuerrechtliche Anreize.

Wie es weitergeht

Nach der Vorstellung im Plenum ging die Initiative in die Ausschüsse. Sobald diese abschließend beraten haben, kommt der Entschließungsantrag zur Abstimmung zurück ins Plenum.

Stand: 17.05.2019

Video

Top 40Tiertransporte

Foto: Transport von Schweinen

© Foto: GettyImages | Zhenghua

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Mehr Tierschutz bei Transporten in Drittländer

Hessen, Rheinland-Pfalz und Berlin starten eine gemeinsame Bundesratsinitiative, um den Tierschutz bei Transporten in Drittländer zu verbessern. Ihr Entschließungsantrag wurde am 17. Mai 2019 im Bundesrat vorgestellt.

Mehr Transparenz

Ziel der Initiative ist es insbesondere, die Transportbedingungen transparenter zu machen, um auf diese Weise die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Anforderungen besser kontrollieren zu können. Die Bundesregierung solle dafür sorgen, dass Informationen zu Versorgungsstationen auf einer der digitalen Plattformen für die Veterinärverwaltung eingestellt werden können. Außerdem müsse sie sich nachdrücklich für eine europäische Liste einsetzt, die Aufschluss über die Transportbedingungen in Drittländern gibt. Solange diese Liste noch nicht vorliegt, sei es Sache der Bundesregierung, den Ländern entsprechende Information zur Verfügung stellen.

Verstärkte Kontrollen in Drittländern

Unbedingt notwendig sind nach Ansicht der Antragsteller verstärkte Kontrolle an den Grenzstellen und Versorgungsstationen. In Fällen, in denen die EU-Tierschutzstandards auf den Transporten nicht eingehalten werden, müssten Sanktionen greifen - bis hin zum Verbot des Transports.

Tierschutzstandards zur Bedingung machen

Darüber hinaus möchten die drei Länder, dass die Bundesregierung bei bilateralen Handels- und Veterinärabkommen auf die Einhaltung der EU-Tierschutzstandards drängt. Auch die EU solle solche Abkommen nur abschließen, wenn Drittländer nachweisen, dass sie sich an diese Standards halten.

Außerdem noch zu verbessern

Konkreten Handlungsbedarf sehen sie auch bei der Übermittlung der Daten zu Transport- und Ruhezeiten sowie Temperaturen durch den Fahrer an Tierschutzbehörden: Hier sei ein einheitliches Datenformat erforderlich, damit die Informationen tatsächlich auch ausgelesen werden können. Die vorgeschriebene Temperatur im Transportfahrzeug sei außerdem klarer zu definieren.

Wie es weitergeht

Nach der Vorstellung im Plenum wurde die Initiative in die Ausschüsse überwiesen. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt sie zur Abstimmung zurück ins Plenum.

Stand: 17.05.2019

Video

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 18Beschäftigungsförderung

Foto: Eine Hand auf einem Deutschkurs für Asylbewerber

© Foto: dpa | Boris Roessler

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat für weitere Erleichterungen bei Ausbildungsförderung für Ausländer

Der Bundesrat begrüßt die Pläne der Bundesregierung, für Ausländerinnen und Ausländer den Zugang zu Sprachkursen, Ausbildung und Beschäftigung zu verbessern. Zugleich bedauert er, dass der Entwurf zum Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz hinter den Forderungen der Länder zurückbleibt und auch die Zusagen des Koalitionsvertrages nicht vollständig umsetzt.

Sonderregeln für Ausbildungsförderung entfristen

Als verfehlt bezeichnet er in seiner am 17. Mai 2019 beschlossenen Stellungnahme, dass die bisherigen Sonderregelungen für die Ausbildungsförderung komplett gestrichen werden solle. Er plädiert dafür, anstelle der neu eingeführten Übergangsregelung mit engen Stichtagen die bisherige Regelung zu entfristen.

Gegen Einschränkung bei Ausbildungsförderung

Die vorgesehenen Einschränkungen der Fördermöglichkeiten bei berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen, Berufsausbildungsbeihilfe und assistierter Ausbildung für Geduldete und Asylbewerber lehnt der Bundesrat ab. Gestrichen werden sollte seiner Ansicht nach auch die Voraufenthaltszeit für Asylbewerber und Geduldete als Voraussetzung zur Teilnahme an berufsbezogener Sprachförderung.

Im Hinblick auf die Integrationskurse sprechen sich die Länder dafür aus, den Teilnehmerkreis noch weiter zu öffnen. Die Voraufenthaltszeit für Asylbewerber lehnen sie auch hier ab.

Regelungen auch für EU-Bürger öffnen

Außerdem fordern sie, die Fördermaßnahmen auch für im grenznahen EU-Ausland lebende Bürgerinnen und Bürger zu öffnen.

Das sieht der Regierungsentwurf vor

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung dürfen künftig alle Asylbewerber nach einem neunmonatigen Aufenthalt in Deutschland an einem Integrationskurs teilnehmen, bei Bedarf auch an einem berufsbezogenen Sprachkurs. Voraussetzung ist, dass sie bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet sind. Bislang haben nur Asylbewerber mit guter Bleiberechtsperspektive das Recht auf eine solche Förderung. Geduldete können nach sechs Monaten in der Duldung an einem berufsbezogenen Deutschkurs teilnehmen.

Leichter in die Ausbildungsförderung

Außerdem erleichtert der Gesetzentwurf die Voraussetzungen für eine Berufsausbildungsvorbereitung und Berufsausbildung: Sie soll weitgehend unabhängig von aufenthaltsrechtlichen Vorgaben sein. Hier gilt weiterhin die Bedingung, dass die Menschen überhaupt arbeiten. Wenn sie sich gestattet oder geduldet hier aufhalten, bleibt die Berufsausbildungsvorbereitung an Vorfristen geknüpft.

Arbeitslosengeld wird fortgezahlt

Eine weitere Veränderung zur bestehenden Rechtslage: Künftig kann das Arbeitslosengeld während eines Integrationskurses oder berufsbezogenen Sprachkurses fortgezahlt werden, wenn die Arbeitsagentur die Teilnahme für eine dauerhafte berufliche Eingliederung für erforderlich hält.

Wie es weitergeht

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun zunächst der Bundesregierung zugesandt. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie den Gesetzentwurf einschließlich der Stellungnahme des Bundesrates und ihrer Gegenäußerung an den Bundestag weiter. Dieser hat bereits am 16. Mai 2019 mit seinen Beratungen in erster Lesung begonnen.

Stand: 17.05.2019

Top 19Asylbewerberleistungsgesetz

Foto: junge Asylbewerber bei der Arbeit

© Foto: dpa | Kay Nietfeld

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Länder äußern sich zum geplanten Asylbewerberleistungsgesetz

Der Bundesrat hat sich am 17. Mai 2019 zur geplanten Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes geäußert, mit der die Bundesregierung die Regelbedarfe für Asylbewerberinnen und Asylbewerber neu bemessen und weiterentwickeln möchte. Die Länder haben insoweit keine Änderungsvorschläge.

Verbesserungsfähig: Regelung zur BAföG-Förderlücke

Korrekturbedarf sehen sie allerdings an einer Regelung des Regierungsentwurfs, die Asylbewerberinnen und Asylbewerbern während der Ausbildung eine lückenlose BAföG-Unterstützung gewähren soll. Hier ist nach Ansicht der Länder sicherzustellen, dass nur bei ausbildungsrelevanten Duldungen Leistungen gewährt werden. Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten hätten demnach keinen Leistungsanspruch, da sie nur eine geringe Bleibeperspektive in Deutschland haben. Außerdem will der Bundesrat vermeiden, dass bei der Aufstockung von BAföG-Leistungen einzelne Personengruppen bessergestellt werden.

Freibetragsregelung ausweiten

Den beabsichtigten Freibetrag für ehrenamtliche Ausländerinnen und Ausländer möchte der Bundesrat erweitern: Er soll auch für ehrenamtliche Tätigkeiten wie den Bundesfreiwilligendienst gelten.

Die geplante Reform im Einzelnen

Die von der Bundesregierung vorgenommen Neufestsetzung passt die Asylbewerberleistungen stärker an die Sozialhilfe bzw. die Grundsicherung für Arbeitssuchende an. Außerdem sollen die Bedarfe für Strom und Wohnungsinstandhaltung aus den bisherigen Geldleistungen herausgerechnet werden. Grund: Die Ausgaben hierfür übernehmen die Träger die Einrichtungen. Ebenfalls neu ist, dass die Leistungen an Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Sammelunterkünften geringer ausfallen. Die Bundesregierung erklärt die Kürzungen mit Synergieeffekten, die sich in Gemeinschaftsunterkünften ergeben. Nach den Neuberechnungen sinkt der Geldbetrag für Alleinstehende von derzeit 354 auf 344 Euro. Für Paare reduziert er sich von 318 auf 310 und für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren um einen Euro auf 275.

Lückenlose Unterstützung

Um die Lücke in der Unterstützung studier- und ausbildungswilliger Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldeter zu schließen, hebt der Gesetzentwurf den bisherigen Leistungsausschluss nach § 22 SGB XII für diesen Personenkreis auf.

Der Freibetrag für Ehrenamtliche

Mit dem Freibetrag für Ehrenamtliche möchte die Bundesregierung bürgerschaftliches Engagement von Ausländerinnen und Ausländern wertschätzen und ihre Integration fördern. Geplant ist, dass sie bis zu 200 Euro der Ehrenamtspauschale anrechnungsfrei zusätzlich zu ihren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz behalten dürfen.

Zum Hintergrund

Entsprechend einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2012 müssen die Leistungen für Asylsuchende regelmäßig an die Einkommens- und Verbrauchsstichproben des Statistischen Bundesamtes angepasst werden. Laut Gesetzentwurf wurden die Leistungen zuletzt 2015 angehoben. Der Versuch einer grundlegenden Neuregelung scheiterte 2016 im Bundesrat. Seitdem gelten die alten Leistungssätze fort.

Wie es weitergeht

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun zunächst der Bundesregierung zugesandt. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie den Gesetzentwurf einschließlich der Stellungnahme des Bundesrates und ihrer Gegenäußerung an den Bundestag weiter. Dieser hat bereits am 16. Mai 2019 mit seinen Beratungen in erster Lesung begonnen.

Stand: 17.05.2019

Video

Top 20Implantate

Foto: Implantatmodell

© Foto: GettyImages | Shidlovski

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat gegen zusätzliche Kontrolle des Gemeinsamen Bundesausschusses

Der Bundesrat kritisiert, dass die Bundesregierung mit dem Gesetzgebungsverfahren zum Implantateregister ihre Befugnisse gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss erweitern möchte. In seiner am 17. Mai 2019 beschlossenen Stellungnahme wendet er sich dagegen, dass das Bundesgesundheitsministerium per Verordnung Verfahrensgrundsätze des Gemeinsamen Bundesausschusses bei der Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der ärztlichen Versorgung regeln will.

Gegen zusätzliche Befugnisse des Gesundheitsministeriums

Die Verordnungsermächtigung sei zu weitgehend und obsolet, heißt es in der Stellungnahme. Sie gefährde die unabhängige und allein auf den Erkenntnissen evidenzbasierter Medizin beruhende Bewertung medizinischer Behandlungsmethoden. Außerdem seien die einzelnen Bewertungsverfahren zu individuell, als dass sie über eine Verordnung pauschal geregelt werden könnten.

Rechtsaufsicht nicht überschreiten

Auch die Ausweitung der aufsichtsrechtlichen Kompetenzen des Gesundheitsministeriums über Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses bei der Bewertung neuer Behandlungsmethoden lehnen die Länder ab. Sie überschreite eindeutig die Grenze von Rechtsaufsicht zur Fachaufsicht. Zudem bestehe keine Notwendigkeit für die zusätzliche Kontrolle.

Implantateregister: Zur Meldung verpflichtet

Am geplanten Implantateregister selbst sieht der Bundesrat keinen Änderungsbedarf. Es soll Langzeitbeobachtungen von Implantaten sowie Aussagen zu Haltbarkeit und Qualität von Produkten ermöglichen. Hierfür werden Hersteller gesetzlich verpflichtet, ihre Produkte in der Datenbank des Registers zu registrieren. Außerdem werden Gesundheitseinrichtungen, gesetzliche und private Krankenversicherungen verpflichtet, Implantationen und Explantationen an das Register zu melden.

Weitere Eckdaten

Die zentrale Datensammlung übernimmt nach dem Gesetzentwurf das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information. Das Robert Koch-Institut richtet eine unabhängige Vertrauensstelle ein, die alle personenbezogenen Daten pseudonymisiert. Die Anschubfinanzierung erfolgt durch den Bund, der laufende Betrieb soll durch Entgelte finanziert werden.

Wie es weitergeht

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun zunächst an die Bundesregierung weitergeleitet. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie den Gesetzentwurf einschließlich der Stellungnahme des Bundesrates und ihrer Gegenäußerung an den Bundestag zur weiteren Beratung und Entscheidung.

Stand: 17.05.2019

Top 23Geordnete-Rückkehr-Gesetz

Foto: Aktenordner mit Aufschrift Asylanträge Abschiebungen

© panthermedia | Randolf Berold

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Beschluss

Geordnete-Rückkehr-Gesetz: Bundesrat fordert, Kindeswohl in Abschiebehaft stärker zu berücksichtigen

Der Bundesrat hat am 17. Mai 2019 zum von der Bundesregierung geplanten Geordnete-Rückkehr-Gesetz Stellung genommen, das abgelehnten Asylbewerbern erschweren soll, ihre Abschiebung zu verhindern.

Europäische Vorgaben zum Kindeswohl in Abschiebehaft umsetzen

Dabei äußert er sich insbesondere zu der beabsichtigten Aufhebung des Trennungsgebotes, wonach Asylbewerber während ihrer Abschiebungshaft nicht in normalen Gefängnissen untergebracht werden dürfen. Nach Ansicht des Bundesrates berücksichtigt der Gesetzentwurf die Belange von Minderjährigen und Familien mit minderjährigen Kindern nicht ausreichend. Die Inhaftnahme von Minderjährigen und Familien mit Minderjährigen sei ohnehin schon kritisch. Bei einer Aufgabe des Trennungsgebotes wäre das Kindeswohl jedoch erst recht gefährdet. Es brauche deshalb konkrete gesetzliche Regelungen, die sicherstellen, dass die europäischen Vorgaben zur Inhaftierung von Minderjährigen umgesetzt werden. Hierzu gehörten altersgerechte Spiel- und Erholungsmöglichkeiten, Zugang zu Bildung und eine Unterbringung unter altersgemäßen Bedingungen.

Neuen Duldungsstatus als Vorduldungszeit anrechnen

Kritik üben die Länder auch an dem neuen Duldungsstatus für Personen mit ungeklärter Identität. Ihrer Ansicht nach ist es nicht sachgerecht, dass diese Duldung nicht auf die Vorduldungszeit angerechnet wird. Die Regelung wirke sich vor allem dann negativ aus, wenn ein Betroffener die Verzögerung der Klärung seiner Identität nicht selbst zu vertreten hat, beispielsweise aufgrund längerer Wartezeiten auf Termine bei Botschaften. Auch gut integrierte Jugendliche seien betroffen, da sie zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis Vorduldungszeiten erfüllen müssen.

Weitere Verschärfungen gefordert

An anderer Stelle fordern die Länder weitere Verschärfungen. Sie betreffen die Erteilung von langen Einreiseverboten und die Ausweitung des automatischen Ausweisungsinteresses. Außerdem sprechen sie sich dafür aus, dass der Ausreisegewahrsam unter bestimmten Bedingungen ohne vorherige richterliche Anordnung möglich sein soll.

Das plant die Bundesregierung

Schwerpunkt des Geordnete-Rückkehr-Gesetzes ist die Ausweitung der Abschiebehaft. Hierfür schafft der Gesetzentwurf eine Vielzahl an Kategorien für die Fluchtgefahr - die Voraussetzung für die Sicherungshaft ist. Außerdem senkt er die Anforderung an den Ausreisegewahrsam ab. Neu eingeführt wird die Mitwirkungshaft: Hierüber könnten Menschen für 14 Tage in Haft genommen werden, wenn sie einer Anordnung für einen Termin an der Botschaft des vermutlichen Herkunftsstaates oder einer ärztlichen Untersuchung der Reisefähigkeit nicht nachgekommen sind.

Abschiebehaft künftig auch in normalen Gefängnissen

Ebenfalls neu: Künftig sollen ausreisepflichtige Ausländer für die Abschiebehaft auch in regulären Justizvollzugsanstalten untergebracht werden können statt wie bisher ausschließlich in gesonderten Abschiebehafteinrichtungen. Auf diese Weise möchte die Bundesregierung die Zahl der Haftplätze von aktuell 487 nahezu verdoppeln.

Neuer Duldungsstatus geplant

Außerdem ist geplant, einen neuen Duldungsstatus für Personen mit ungeklärter Identität einzuführen. Sie soll immer dann erteilt werden, wenn es eine ausreisepflichtige Person selbst zu verantworten hat, dass sie nicht abgeschoben werden kann, beispielsweise aufgrund eines fehlenden Passes. An den Duldungsstatus sind eine Wohnsitzauflage und ein Beschäftigungsverbot geknüpft.

Strafrechtliche Konsequenzen

Darüber hinaus stuft der Gesetzentwurf Informationen zum konkreten Ablauf einer Abschiebung strafrechtlich als Geheimnis ein. Amtsträger oder für den öffentlichen Dienst Verpflichtete können sich demnach strafbar machen, wenn sie diese Informationen verbreiten. Wegen Anstiftung oder Beihilfe zu der Tat könnten dann auch Flüchtlingshelfer oder Mitarbeiter von Beratungsstellen belangt werden.

Weitere Verschärfungen

Weitere Verschärfungen betreffen Flüchtlinge, die bereits in einem anderen EU-Land anerkannt wurden und dann nach Deutschland kommen: Sie sollen keine Sozial-, sondern nur noch Überbrückungsleistungen bekommen. Nur noch eingeschränkte Leistungen sollen Asylbewerber erhalten, die im Asylverfahren gegen ihre allgemeinen Mitwirkungspflichten verstoßen oder eigene Finanzmittel verschweigen. Zudem möchte die Bundesregierung die Ausweisung straffälliger Asylbewerber erleichtern.

Wie es weitergeht

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun zunächst der Bundesregierung zugesandt. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie den Gesetzentwurf einschließlich der Stellungnahme des Bundesrates und ihrer Gegenäußerung an den Bundestag weiter. Dieser hat bereits am 16. Mai 2019 mit seinen Beratungen in erster Lesung begonnen.

Stand: 17.05.2019

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Top 27Aachener Vertrag

Foto: Fahnen der Europäischen Union, Deutschlands und Frankreichs

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Beschluss

Aachener Vertrag: Meilenstein der deutsch-französischen Partnerschaft

56 Jahre nach der Unterzeichnung des Elysée Vertrages geht es um die Erneuerung und Modernisierung der deutsch-französischen Beziehungen: Der Bundesrat hat sich am 17. Mai 2019 erstmals mit dem Gesetzentwurf zur Ratifizierung des Aachener Vertrages befasst. In seiner Stellungnahme begrüßt er den Vertrag als Meilenstein der deutsch-französischen Partnerschaft und als beherztes Bekenntnis zu einem starken, zukunftsfähigen und souveränen Europa.

Besondere Verantwortung der Länder

Zugleich verweisen die Länder darauf, dass Bundesrat und französischer Senat mit ihrer gemeinsamen Erklärung vom 19. März 2019 einen eigenen Beitrag zur Umsetzung des Aachener Vertrages leisten. Den Ländern komme hierbei eine besondere Verantwortung zu, da viele Aspekte des Vertrages in ihre Zuständigkeit fielen, unterstreichen sie. Zahlreiche Projekte könnten deshalb nur dann erfolgreich sein, wenn die Länder an den Vorhaben mitwirkten.

Erstmals Würdigung der dezentralisierten Zusammenarbeit

Für die Anerkennung der besonderen Bedeutung der Länder bei der Vertiefung der deutsch-französischen Zusammenarbeit stehe, dass der Aachener Vertrag erstmals die wichtige Rolle der dezentralisierten Zusammenarbeit der Gemeinden, der französischen Departements und Regionen, der Länder, des Bundesrates und Senats würdigt, heißt es weiter.

Gemeinsame Verteidigungspolitik wichtiger denn je

Ausdrücklich befürwortet der Bundesrat die beabsichtigte Schaffung des deutsch-französischen Wirtschaftsraums und die engere Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit und Verteidigung. Letztere trage wesentlich zur Vertiefung einer europäischen Verteidigungspolitik bei und könne Europa dadurch militärisch stärken. Angesichts der tiefgreifenden Veränderungen in den etablierten Strukturen der Friedenssicherung sei dies zu begrüßen.

28 Artikel zur Neuauflage der deutsch-französischen Freundschaft

Der von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Staatspräsident Emmanuel Macron am 22. Januar 2019 unterzeichnete neue Freundschaftsvertrag umfasst 28 Artikel. Sie beschreiben, wie die Partnerschaft Deutschlands und Frankreichs intensiviert werden soll. Einen der Schwerpunkte bildet die regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Hierüber sollen Eurodistrikte entstehen, die die Umsetzung grenzüberschreitender Vorhaben erleichtern. Gegebenenfalls können sie sogar eigene grenzüberschreitende Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen. Außerdem soll es einen gemeinsamen Ausschuss für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit geben, der die Schwierigkeiten der Grenzregionen ermittelt und Lösungsstrategien aufzeigt. Auch das Thema Sprache ist von Bedeutung: Beide Staaten verpflichten sich in Grenzregionen zur Zweisprachigkeit.

Anerkennung von Schulabschlüssen

Im Bereich Kultur und Mobilität verpflichten sich beide Staaten, die gegenseitige Anerkennung von Schulabschlüssen zu fördern und integrierte deutsch-französische Studiengänge zu schaffen. Bildungs- und Forschungssysteme sollen miteinander vernetzt werden. Über einen gemeinsamen Bürgerfonds möchten beide Länder Bürgerinitiativen und Städtepartnerschaften fördern.

Mehr gegenseitige Konsultationen

Neben den Aspekten deutsch-französischer Wirtschaftsraum und engere Zusammenarbeit in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik geht es auch um eine bessere Abstimmung beider Länder auf europäischer Ebene: Vor großen europäischen Treffen sollen Konsultationen auf allen Ebenen abgehalten werden.

Um die engere Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich zu organisieren, verabreden sich die beiden Regierungen zu jährlich stattfindenden Treffen. Mindestens einmal im Quartal soll ein Mitglied der Regierung an einer Kabinettssitzung des anderen Staates teilnehmen.

Wie es weitergeht

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun zunächst der Bundesregierung zugesandt. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie den Gesetzentwurf einschließlich der Stellungnahme des Bundesrates und ihrer Gegenäußerung an den Bundestag weiter. Er hat bereits am 16. Mai 2019 mit seinen Beratungen in erster Lesung begonnen.

Stand: 17.05.2019

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Rechtsverordnungen

Top 35E-Scooter

Foto: mehrere E-Scooter in einer Reihe

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Bundesrat gibt grünes Licht für E-Scooter

Elektrische Tretroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h dürfen künftig im Straßenverkehr fahren: der Bundesrat stimmte am 17. Mai 2019 einer Verordnung der Bundesregierung zu, die den Umgang mit "Elektrokleinstfahrzeugen" regelt.

Nicht auf Gehwegen und erst ab 14

Anders als in der Regierungsverordnung ursprünglich vorgesehen, dürfen die E-Scooter aber nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren, sondern ausschließlich auf Radwegen bzw. Radfahrstreifen. Gibt es solche nicht, müssen die Roller auf die Straße. Für alle E-Scooter gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. Dies machte der Bundesrat zur Bedingung für seine Zustimmung.

Versicherungs-, aber keine Helmpflicht

Die Roller müssen bremsen können und eine Beleuchtungsanlage haben. Zum Versicherungsnachweis wurde von der Bundesregierung eigens eine aufklebbare Versicherungsplakette zur Anbringung an E-Scootern konzipiert. Eine Helmpflicht besteht aber nicht.

Freigabe für Einbahnstraßen

In einer begleitenden Entschließung spricht sich der Bundesrat dafür aus, dass E-Scooter Einbahnstraßen auch entgegen der Fahrtrichtung befahren dürfen, sofern dies für Fahrräder erlaubt ist. Er bittet die Bundesregierung, die Straßenverkehrsordnung entsprechend zu ändern.

Keine Ausnahmeverordnung zu Hoverboards

Außerdem greift er in der Entschließung Überlegungen der Bundesregierung auf, eine Ausnahmeverordnung für Hoverboards und sonstige Fahrzeuge ohne Lenk- und Haltestangen zu erlassen: Eine solche lehnt der Bundesrat ab. Er plädiert für ein Mindestniveau an Verkehrssicherheit: Die Strategie "Vision Zero" im Straßenverkehr dürfe nicht gefährdet werden.

Update: Bundesregierung setzt Vorgaben um

Die Bundesregierung hat die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen inzwischen umgesetzt und die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Sie ist seit 15. Juni 2019 in Kraft.

Stand: 17.06.2019

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