BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1002. Sitzung am 26.03.2021

Grünes Licht für 13 Gesetze

Fast 90 Vorlagen hat der Bundesrat am 26. März 2021 behandelt. Er gab grünes Licht für 13 Gesetze aus dem Bundestag sowie 10 Regierungsverordnungen - und schloss damit das parlamentarische Verfahren erfolgreich ab.

Zahlreiche Tagesordnungspunkte betrafen Vorhaben der Bundesregierung: Diese hatte allein 50 Gesetzentwürfe zur Stellungnahme vorgelegt. Von seinem Äußerungsrecht im Vorfeld der Bundestagsberatungen machte der Bundesrat umfangreich Gebrauch. Auch zu EU-Vorlagen äußerten sich die Länder ausführlich.

Der Bundesrat beschloss eigene Initiativen, mit denen sich nun Bundestag bzw. Bundesregierung befassen. Zahlreiche neue Landesinitiativen wurden vorgestellt und zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen.

Eine Auswahl der wichtigsten Beschlüsse stellt die Rubrik BundesratKOMPAKT nachfolgend vor - sämtliche Drucksachen und Beratungsvorgänge finden Sie in der Tagesordnung.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT, in der App und in der Mediathek zum Download bereit.

Vorlagen aus dem VA

Top 84Bestandsdatenauskunft

Foto: Eingabe von Login-Daten

© Foto: PantherMedia l Frank Peters

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat stimmt neuen Regeln für Bestandsdatenauskunft zu

Der Bundesrat hat am 26. März 2021 dem Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020 zugestimmt, das der Bundestag aufgrund einer Empfehlung des Vermittlungsausschusses kurz nur wenige Stunden zuvor verabschiedet hatte.

Regelungen zu Bestandsdaten und Nutzungsdaten

Die manuelle Bestandsdatenauskunft ermöglicht es Sicherheitsbehörden, von Telekommunikationsunternehmen Auskunft insbesondere über den Anschlussinhaber eines Telefonanschlusses oder einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen IP-Adresse zu erlangen. Bestandsdaten sind personenbezogene Daten der Kunden, die im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Durchführung von Verträgen stehen. Das Gesetz trifft aber auch Regelungen zu Nutzungsdaten, die Anbieter benötigen, um die Inanspruchnahme ihrer Dienste zu ermöglichen und abzurechnen.

Bisherige Vorgaben verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 27. Mai 2020 Paragraph 113 des Telekommunikationsgesetzes und mehrere Fachgesetze des Bundes, die die manuelle Bestandsdatenauskunft regeln, für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht stellte dabei fest, dass diese die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung sowie auf Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses verletzen. Das am 28. Januar 2021 vom Bundestag beschlossene Gesetz sollte der Umsetzung des höchstrichterlichen Beschlusses dienen, der die Voraussetzungen der zulässigen Bestandsdatenauskunft präzisiert.

Rechtsgrundlage für Übermittlung und Abruf

Das Gesetz schafft entsprechend dem Beschluss des Verfassungsgerichts nach dem Bild einer Doppeltür sowohl für die Übermittlung der Bestandsdaten durch die Telekommunikationsanbieter als auch für den Abruf dieser Daten durch die Behörden jeweils verhältnismäßige Rechtsgrundlagen. Übermittlungs- und Abrufregelungen begrenzen die Verwendungszwecke der Daten, indem sie insbesondere tatbestandliche Eingriffsschwellen und einen hinreichend gewichtigen Rechtsgüterschutz vorsehen.

Zahlreiche Änderungen im Vermittlungsverfahren

Der Zustimmung der Länderkammer ging ein Vermittlungsverfahren voraus. Die Bundesregierung hatte den Vermittlungsausschuss angerufen, nachdem der Bundesrat dem ursprünglichen Gesetzesbeschluss am 5. März 2021 die Zustimmung versagt hatte. Nach kurzer Verhandlung fanden Bund und Länder einen Kompromiss, der am 26. März 2021 zunächst vom Bundestag und dann vom Bundesrat bestätigt wurde.

Der Vermittlungsausschuss hatte an vielen Stellen Änderungen des Bundestagsbeschlusses vorgeschlagen, die sowohl die Fachgesetze als auch das Telekommunikationsgesetz betreffen. So sind insbesondere Auskünfte zu Nutzungsdaten im repressiven Bereich nur für die Verfolgung von Straftaten, nicht jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten möglich. Außerdem wird klargestellt, dass nur bei Vorliegen einer bestimmten besonders schweren Straftat eine Passwortherausgabe in Betracht kommt. Darüber hinaus sollen Telemediendienstanbieter Auskunft zu den ihnen jeweils vorliegenden Bestandsdaten nicht zur Verfolgung jedweder Ordnungswidrigkeit, sondern lediglich zur Verfolgung besonders gewichtiger Ordnungswidrigkeiten erteilen dürfen.

Nachbesserungen für zwei weitere Gesetze

Das Gesetz passt auch die Bestandsdatenauskunftsregelungen zweier weiterer Gesetze - des Gesetzes zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität und des Gesetzes zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstes - an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts an. Diese Gesetze hatte der Bundespräsident zunächst nicht ausgefertigt, da sie Vorschriften enthielten, die mit den für verfassungswidrig erklärten gleichlautend waren.

Unterzeichnung - Verkündung - Inkrafttreten

Das Gesetz wurde - wie auch das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität und das Zollfahndungsdienstgesetz  - am 30. März 2021 durch den Bundespräsidenten unterzeichnet und am 1. April 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es ist am 2. April 2021 in Kraft getreten.

Stand: 02.04.2021

Video

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 1Jugendschutz

Foto: Tastertur "Jugendschutz"

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Mehr Kinder- und Jugendschutz im Internet

Der Bundesrat hat 26. März 2021 eine Reform des Jugendschutzgesetzes gebilligt, die der Bundestag am 5. März 2021 beschlossen hatte. Sie soll einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet gewährleisten.

In einer begleitenden Entschließung fordert die Länderkammer die Bundesregierung allerdings zu einem konstruktiven Dialog über die Fortentwicklung des Gesetzes und insbesondere dazu auf, die in der Stellungnahme des Bundesrates vom 27. November 2020 (BR-Drs. 618/20 (B)) geäußerten konkreten Vorschläge zur besseren Verzahnung von Landes- und Bundesrecht zu berücksichtigen.

Vorsorgemaßnahmen der Anbieter

Das Gesetz führt das Konzept der Anbietervorsorge ein. Es verpflichtet Internetdienste, die für Kinder und Jugendliche relevant sind, angemessene und wirksame strukturelle Vorsorgemaßnahmen für eine unbeschwerte Teilhabe zu treffen. Anbieter müssen Voreinstellungen wählen, die Kinder und Jugendliche besonders vor Mobbing, sexualisierter Ansprache durch „Cybergrooming“, Hassrede, Tracking und Kostenfallen schützen. Diese sollen sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche etwa bei Spielen oder in sozialen Netzwerken von Fremden nicht mehr einfach gefunden und angesprochen werden können. Weiter müssen Anbieter geeignete Schutzkonzepte wie altersgerechte Voreinstellungen und Hilfs- und Beschwerdesysteme für ihre junge Zielgruppe entwickeln und umsetzen.

Ausbau der Bundesprüfstelle

Einheitliche Alterskennzeichen für Spiele und Filme auch online sollen für mehr Orientierung sorgen. Zur besseren Durchsetzung des Kinder- und Jugendmedienschutzes wird zudem die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien BPjM zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz weiterentwickelt. Dabei werden künftig auch die zunehmend für Kindern und Jugendliche relevanten ausländischen Anbieter in den Blick genommen. Die Zentrale richtet einen zwölfköpfigen Beirat ein, der sich in besonderer Weise für die Verwirklichung der Rechte und den Schutz von Kindern und Jugendlichen einsetzt. Vorgesehen sind auch zwei Vertreter von Kinder- und Jugendverbänden, die nicht älter als 17 Jahre alt sein dürfen. Die Bundeszentrale kann Projekte durchführen oder fördern, die Eltern in die Lage versetzen sollen, die Mediennutzung ihrer Kinder zu begleiten und zu steuern.

Leichterer Zugang zu Kinos

Erleichterungen schafft das Gesetz beim Zugang von Kindern zu Kinos und öffentlichen Filmvorführungen. Das Recht, bei Filmen, die ab zwölf Jahren freigegeben und gekennzeichnet sind, auch Kindern ab sechs Jahren den Zutritt zur Vorführung in Begleitung zu ermöglichen, gilt nicht mehr nur für personensorgeberechtigte, sondern auch für erziehungsbeauftragte Personen. Damit will das Gesetz den flexibilisierten Lebensformen und der Zunahme von Patchworkfamilien Rechnung tragen.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 15. April 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt ab 1. Mai 2021 in Kraft.

Stand: 15.04.2021

Video

Top 2Verbrauchsteuern

Schachtel mit Zigarren und ein Glas Wiskey

© Foto: PantherMedia | alexkich

  1. Beschluss

Beschluss

Einfacherer Handel mit Konsumgütern in der EU

EU-weite einheitliche Strukturen der Verbrauchsteuern für Tabak, Alkoholgetränke, aber auch Strom und andere Energieerzeugnisse sollen den Binnenmarkthandel künftig vereinfachen. Nach dem Bundestag hat am 26. März 2021 auch der Bundesrat die Umsetzung entsprechender EU-Richtlinien gebilligt.

Elektronische Kontrollsysteme

Die Verfahren zur Besteuerung, Beförderung und Lagerung solcher Produkte werden verschlankt - zum Beispiel durch Umstellung auf ein elektronisches Kontrollsystem der Begleitdokumente statt der bisherigen Papierform. Das umfangreiche Gesetz enthält dazu eine Vielzahl von Detailregelungen. Unter anderem geht es auch um die Überwachung des steuerrechtlich freien Verkehrs vom Hersteller bis zu den Endverkäufern, die die Verbrauchsteuer letztlich abführen müssen. Eine Angleichung der unterschiedlichen Steuersätze in den verschiedenen Mitgliedstaaten ist allerdings nicht vorgesehen.

Befreiung für Wissenschaft und Forschung

Wissenschaft und Forschung erhalten eine Steuerbefreiung, wenn an sich verbrauchsteuerpflichtige Produkte für ihre Zwecke verwendet werden.

Anpassung an erhöhte Ehrenamtspauschale

Das Gesetz passt zudem das Haftungsprivileg für ehrenamtliche Tätigkeiten an die kürzlich erhöhte Ehrenamtspauschale an. Künftig gilt diese Befreiung für alle Organmitglieder eines Vereins sowie für Mitglieder, die für ihre Tätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu 840 Euro erhalten. Bei der Anhebung der Ehrenamtspauschale im letzten Jahressteuergesetz war es versäumt worden, das Haftungsprivileg auszuweiten.

Gesplittetes Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 6. April 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die einzelnen Regelungen treten gesplittet in Kraft.

Stand: 06.04.2021

Top 3Corona-Epidemie

Foto: Coronaviren

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  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat stimmt Verlängerung befristeter Corona-Regelungen zu

Der Bundesrat hat am 26. März 2021 einem Bundestagsbeschluss zugestimmt, der die Fortgeltung zahlreicher Regelungen in der epidemischen Lage von nationaler Tragweite sicherstellt. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Grundlagen für Gesundheitsschutz in Pandemie

Es verlängert die Geltung aktuell befristeter Regelungen und Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit über den 31. März 2021 hinaus und enthält rechtliche Grundlagen für künftige pandemische Lagen. So sorgt es dafür, dass die Coronavirus-Testverordnung, die -Einreiseverordnung und die -Impfverordnung weiter gelten können. Zur Begründung führt der Bundestag die weiterhin dynamische Infektionslage an - auch bedingt durch Mutationen.

Bei Entscheidungen über Schutzmaßnahmen sind die fortschreitende Verbreitung neuer Varianten, die Anzahl bereits geimpfter Personen und die zeitabhängige Reproduktionszahl zu berücksichtigen.

Bundestag entscheidet alle drei Monate über epidemische Lage

Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gilt künftig automatisch als aufgehoben, wenn der Bundestag nicht spätestens drei Monate danach das Fortbestehen feststellt. Bisher befristete pandemiebedingte Verordnungsermächtigungen, Rechtsverordnungen und die Entschädigungsregelung für erwerbstätige Eltern knüpfen künftig nur noch an die Feststellung dieser epidemischen Lage an - sie treten nicht mehr zu bestimmten Terminen außer Kraft.

Rechtlicher Rahmen für Impfziele

Das Gesetz legt Impfziele fest, um den rechtlichen Rahmen für Prioritäten beim Impfen zu stärken - zum Beispiel nach bestimmten Personengruppen. Es ermöglicht Regelungen für den Fall beschränkter Verfügbarkeit von Arzneimitteln und Impfstoffen.

Sonderregelungen für Pflegebereich

Auch die Sonderregelungen zugunsten von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen, zugelassenen Pflegeeinrichtungen und Angeboten zur Unterstützung im Alltag gelten für weitere drei Monate. Um die Mehrausgaben zu decken, kann eine Rechtsverordnung bestimmen, dass der Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung einen Bundeszuschuss erhält. Krankenhäuser erhalten insgesamt 450 Millionen Euro, um Pflegekräften eine Prämie zu zahlen.

Wissenschaftliche Evaluation

Das Bundesgesundheitsministerium soll eine externe wissenschaftliche Evaluation der gesamten Regelungen zur epidemischen Lage in Auftrag geben - deren Ergebnis wird bis Ende 2021 erwartet.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 30. März 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt im Wesentlichen am 31. März 2021 in Kraft.

Kostenbelastung für Länderhaushalte

In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat auf die Kostenbelastung für die Länderhaushalte hin. Er erwartet, dass die dauerhafte hälftige Kostenbeteiligung des Bundes in einer gesetzlichen Änderung des Infektionsschutzgesetzes festgeschrieben wird.

Schutzschirm für fachärztliche Versorgung

Außerdem sorgt sich der Bundesrat um die corona-bedingten Belastungen der niedergelassenen Ärzte. Er begrüßt die beabsichtigte Verlängerung des Schutzschirms für die Vertragsärzteschaft, fordert aber weitere Verbesserungen bei der vorgesehenen Verwendung der Rückstellungen und beabsichtigten Kompensationszahlungen, um die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Ob und wann sie die Anliegen des Bundesrates aufgreift, entscheidet sie - feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 30.03.2021

Top 5Betreuungsrecht

Foto: Verschiedene Formblätter für Vormundsschafts- und Betreuungsangelegenheiten

© Foto: dpa | Roland Weihrauch

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat stimmt Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zu

Der Bundesrat hat am 26. März 2021 der vom Bundestag beschlossenen Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zugestimmt. Das Gesetz kann jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Betroffene als Subjekte

Im Vormundschaftsrecht steht nun der Mündel mit seinen Rechten im Zentrum. Die Erziehungsverantwortung des Vormunds, das Verhältnis von Vormund und Pflegeperson, die in der Regel den Mündel im Alltag erzieht, werden ausdrücklich geregelt.

Ziel ist es, eine konsequent am Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen orientierte Praxis zu gestalten und Betroffene in der Ausübung ihrer rechtlichen Handlungsfähigkeit zu unterstützen. Zudem werden die Rechte der Pflegeperson gestärkt.

Selbstbestimmtes Handeln

Die Reform stellt klar, dass die rechtliche Betreuung in erster Linie eine Hilfe bei der Besorgung der eigenen Angelegenheiten durch eigenes selbstbestimmtes Handeln ermöglicht und dass Betreuer nur als Stellvertreter auftreten dürfen, soweit es erforderlich ist.

Der Vorrang der Wünsche des Betreuten ist künftig zentraler Maßstab für das Betreuerhandeln, die Eignung des Betreuers und die gerichtliche Aufsicht. Die betroffene Person soll besser informiert und stärker eingebunden, Pflichtwidrigkeiten des Betreuers besser erkannt und sanktioniert werden.

Unterstützung für Ehrenamtliche

Ehrenamtliche Betreuer erhalten durch die Reform mehr Informationen und Kenntnisse - auch durch enge Anbindung an einen anerkannten Betreuungsverein. Wenn sie keine familiären Beziehungen oder persönlichen Bindungen zum Betreuten haben, sollen sie mit einem solchen Verein eine Vereinbarung über eine Begleitung und Unterstützung abschließen.

Förderung von Betreuungsvereinen

Anerkannte Betreuungsvereine haben Anspruch auf eine bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung mit öffentlichen Mitteln. Dies soll eine verlässliche öffentliche Förderung durch Länder und Gemeinden sicherstellen, die das gesamte Aufgabenspektrum umfasst und für die Betreuungsvereine Planungssicherheit schafft.

Ehegattenvertretung im Krankheitsfall

Ein neues Registrierungsverfahren mit Mindesteignungsvoraussetzungen für berufliche Betreuer gewährleistet einheitliche Qualität. Die Vermögensverwaltung durch Betreuer und Vormünder wird modernisiert und grundsätzlich bargeldlos erfolgen. Schließlich können Ehegatten einander in Gesundheitsangelegenheiten kraft Gesetzes für die Dauer von sechs Monaten gegenseitig vertreten, wenn sich ein Ehegatte krankheitsbedingt vorübergehend nicht um seine Angelegenheiten kümmern kann.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 12. Mai 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt ab 1. Januar 2023 in Kraft.

Stand: 12.05.2021

Top 6Personenbeförderung

Foto: Straßenbahn und Bus am Bahnhof

©  dpa l arifoto UG

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Neue Regeln für Taxis, Mobilitätsdienste, ÖPNV

Der Bundesrat hat am 26. März 2021 dem Bundestagsbeschluss zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts zugestimmt. Das Gesetz enthält einen neuen Rechtsrahmen für digitale Mobilitätsangebote, aber auch Änderungen für traditionelle Verkehrsformen wie Taxen und den öffentlichen Personennahverkehr ÖPNV - und soll so die dynamische Veränderung des Mobilitätsmarktes aufgreifen.

Linienbedarfsverkehr und gebündelter Bedarfsverkehr

Künftig gibt es innerhalb des ÖPNV den sogenannten Linienbedarfsverkehr, mit dem lokale Verkehrsunternehmen flexibler auf Stoßzeiten oder Besonderheiten im ländlichen Raum reagieren können. Außerhalb des ÖPNV ermöglicht eine neue Kategorie des so genannten gebündelten Bedarfsverkehrs die Genehmigungsfähigkeit neuer Bedienformen im Bereich geteilter Nutzungen wie etwa Ride Pooling und Sammeltaxis.

Digitale Angebote nur für den Bestellmarkt

Digitalbasierte Angebote für solchen gebündelten Bedarfsverkehr zum Beispiel mit Fahraufträgen verschiedener Gäste entlang ähnlicher Wegstrecken unterliegen nicht der Betriebs- und Beförderungspflicht und sind grundsätzlich auch nicht zur Rückkehr zum Betriebssitz verpflichtet, bedienen aber ausschließlich den Bestellmarkt: Die spontane Kundenaufnahme bleibt Taxis vorbehalten. Die Kommunen können die von den neuen Angeboten zu erfüllenden Standards selbst festlegen.

Regeln für Uber und Moia

Das Gesetz regelt zudem die behördlichen Genehmigungen für digitale Plattformanbieter von Mietwagen wie Uber und Moia. Es hält dabei an der Rückkehrpflicht zum Betriebssitz für auftragslose Mietwagen fest - dies war während des Gesetzgebungsverfahrens intensiv diskutiert worden. Die Kommunen könnten künftig aber statt nur eines Betriebssitzes mehrere geeignete Abstellorte für Mietwagen zulassen.

Flexiblere Taxitarife

Um das Taxigewerbe regulatorisch zu entlasten, dürfen Genehmigungsbehörden die Taxitarifpflicht für den Bestellmarkt durch Einführung eines kommunal festgelegten Tarifkorridors mit Höchst- und Mindestpreisen lockern. Sie können zudem Streckentarife zu häufig frequentierten Zielen wie Flughäfen, Messen und Bahnhöfen festlegen.

Ortskundeprüfung für Taxifahrer entfällt

Abgeschafft wird die Ortskundeprüfung für Taxifahrer. Sie haben künftig nur noch die Pflicht, ein dem Stand der Technik entsprechendes Navigationsgerät vorzuhalten.

Anregungen des Bundesrates aufgegriffen

Der Bundestag hat während des Beratungsverfahrens Änderungen am zugrundeliegenden Entwurf der Regierungskoalitionsfraktionen vorgenommen - und dabei auch Anregungen des Bundesrates aufgegriffen.

Flexiblere Anwendung in der Praxis

Unter anderem dürfen Behörden in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern die in ihrem Bezirk geltenden Regelungen für den gebündelten Bedarfsverkehr auch auf den Verkehr mit Mietwagen anwenden, wenn per App vermittelter Verkehr mit Mietwagen einen Marktanteil von 25 Prozent am Fahrtaufkommen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen, Mietwagen und gebündeltem Bedarfsverkehr überschreitet.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 27. April 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt nach einer Übergangsfrist vorbehaltlich ab 1. August 2021 in Kraft.

Ausnahmen für ehrenamtliche Fahrdienste

In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat auf weiteren Änderungsbedarf hin. So bittet er die Bundesregierung, Ausnahmen von der gesetzlichen Genehmigungspflicht für ehrenamtliche und soziale Fahrdienste vorzusehen, die - häufig nachbarschaftlich organisiert - Hilfe bei Arztbesuchen oder Erledigungen im Alltag leisten. Dieses wichtige Engagement sollte von zu viel bürokratischem Aufwand entlastet werden.

Praktische Umsetzung beim Fachkundenachweis

Der Bundesrat kritisiert, dass der Bundestag keine Festlegungen für die praktische Umsetzung des neu eingeführten Fachkundenachweises für die Erlaubnis zur Personenbeförderung trifft - zum Beispiel Ausbildungs- und Nachweisinhalte. Damit wüssten weder Bewerber noch Behörden, welche subjektiven Anforderungen künftig zu erfüllen sind. Möglicherweise könnte etwa eine Kursbestätigung statt einer Prüfung ausreichend sein. Dies sollte im Interesse der besseren Anwendbarkeit einheitlich geregelt werden.

Entscheidung liegt bei Bundesregierung

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Ob und wann sie die Anliegen der Länder aufgreift, entscheidet sie - feste Fristvorgaben gibt es dazu nicht.

Stand: 27.04.2021

Video

Top 7Straßenbau

Straßenwalze auf warmen Teer

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  1. Beschluss

Beschluss

Bessere Anbindung für kommunale Gewerbegebiete

Strukturschwache Kommunen erhalten Unterstützung bei Straßenausbau: Einem entsprechenden Gesetz aus dem Bundestag hat am 26. März 2021 auch der Bundesrat zugestimmt.

Regionale Wirtschaftsstrukturen stärken

Künftig kann die Anbindung kommunaler Gewerbegebiete an das überregionale Straßennetz im Rahmen der so genannten Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur - GRW“ finanziell gefördert werden. Ziel ist es, die Ansiedlung neuer oder zur Expansion bereits vorhandener Unternehmen in strukturschwachen Regionen zu begünstigen.

Förderlücke schließen

Nach geltendem Recht ist die Straßenbauförderung aus GRW-Mitteln nicht möglich, weil die Anbindung von Gewerbegebieten in der Zuständigkeit der Gemeinden liegt. Gerade finanzschwache Kommunen konnten die teuren Ausbaumaßnahmen an Landes- und Bundesstraßen allerdings oft nicht finanzieren. Dies hatte zur Folge, dass Gewerbegebietsentwicklungen nicht umgesetzt oder mit GRW-Mitteln ausgebaute Gewerbegebiete nicht befriedigend genutzt werden können. Auch die Vermarktung der Flächen war erschwert, weil Investoren Zweifel daran hatten, ob zeitnah der bedarfsgerechte Straßenausbau erfolgen würde.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 21. April 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt ab 22. April 2021 in Kraft.

Stand: 21.04.2021

Top 86EU-Eigenmittel

Foto: Europafahne, Schriftzug Euro

© Foto: PantherMedia l skywalker_II

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat stimmt Eigenmittelbeschluss der EU-Finanzen zu

Einstimmig hat der Bundesrat am 26. März 2021 der Ratifizierung des EU-Eigenmittelsystems zugestimmt - nur wenige Stunden nach dem Bundestag. Auch in allen anderen nationalen Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten ist die Umsetzung des Ratsbeschlusses erforderlich.

Grundlage für EU-Aufbauinstrument

Der Eigenmittelbeschluss ist die Grundlage für die Finanzierung des europäischen Aufbauinstruments „Next Generation EU - NGEU vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie. Der Bundestagsbeschluss vollzieht zudem einige Änderungen am bisherigen Eigenmittelbeschluss, die wegen der Auswirkungen der Pandemie auf das EU-Bruttonationaleinkommen und wegen des Austritts des Vereinigten Königreichs nötig geworden sind.

750 Milliarden Volumen

Der Eigenmittelbeschluss ermächtigt die Europäische Kommission, Mittel bis zu einem Betrag von 750 Milliarden Euro am Kapitalmarkt aufzunehmen. Aufnahme und Auszahlung könnten erst beginnen, wenn alle Mitgliedsstaaten den Beschluss ratifiziert haben. Die Befugnis zur Mittelaufnahme ist hinsichtlich ihrer Höhe, Dauer und Zwecks begrenzt. Die Mittel sollen für Auszahlungen über Programme und als Darlehen an die Mitgliedsstaaten ausschließlich zur Bewältigung der Pandemie-Folgen vergeben werden. Die Rückzahlung der Mittel erfolgt aus dem EU-Haushalt.

EU-Plastikabgabe

Als Beitrag zu einer angemessenen Lastenverteilung in der Finanzperiode 2021 bis 2027 sind Korrekturen der Eigenmittelverpflichtungen zugunsten einiger Mitgliedstaaten vorgesehen, darunter auch Deutschland. Zudem wird ab 2021 mit der so genannten EU-Plastikabgabe eine neue Eigenmittelkategorie eingeführt.

Nächste Schritte

Die Bundesregierung legt das Gesetz nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vor. Allerdings hat das Bundesverfassungsgerichts am 26. März 2021 angeordnet, dass das Gesetz bis zur Entscheidung über einen dort anhängigen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht ausgefertigt werden darf.

Stand: 26.03.2021

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Top 87Auslandsaufklärung

Foto: Überwachungszentrale des Bundesnachrichtendienstes

© Foto: dpa l Kay Nietfeld

  1. Beschluss

Beschluss

Grünes Licht für Änderung des BND-Gesetzes

Nur einen Tag nach der Beschlussfassung im Bundestag hat am 26. März 2021 auch der Bundesrat das „Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts“ gebilligt.

Mit Urteil vom 19. Mai 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht erstmals entschieden, dass sich auch Ausländerinnen und Ausländer im Ausland auf die Grundrechte des Telekommunikationsgeheimnisses und der Pressefreiheit berufen können. Infolgedessen mussten die einschlägigen Normen des BND-Gesetzes grundlegend überarbeitet werden.

Überwachung von Ausländern im Ausland

Die bisherige Gesetzeslage ließ die strategische Überwachung der Telekommunikation von Personen im Ausland durch den Bundesnachrichtendienst zu., trug aber dabei nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts den Grundrechten nicht hinreichend Rechnung. Aus deren Anwendbarkeit auch für Ausländer im Ausland folgt danach insbesondere, dass die Überwachung auf hinreichend bestimmte Zwecke begrenzt und durch diese kontrollfähig strukturiert werden muss. Zudem müssen Schutzvorkehrungen etwa für Journalisten und Rechtsanwälte getroffen werden. Hinsichtlich der Datenübermittlung müssen ein hinreichend gewichtiger Rechtsgüterschutz und ausreichende Eingriffsschwellen gewährleistet sein. Außerdem müsse eine ausgebaute unabhängige kontinuierliche Rechtskontrolle erfolgen, die einen umfassenden Kontrollzugriff ermöglicht.

Grundrechten wird jetzt Rechnung getragen

Die Gesetzesnovelle setzt diese Vorgaben nun um und stellt die Arbeit des Bundesnachrichtendienstes im Rahmen der technischen Aufklärung auf eine rechtssichere und bestimmte Rechtsgrundlage. Die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung muss künftig bestimmten qualifizierten Aufklärungszwecken auf der Grundlage eigens zuvor festgelegter Maßnahmen unterliegen. Zusätzliche Hürden sind bei besonderen Formen der Datenerhebung vorgesehen. Eingeführt werden auch Maßgaben zum Schutz bestimmter Vertraulichkeitsbeziehungen und des Kernbereichs privater Lebensgestaltung.

Das Gesetz enthält - wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert - konkrete Maßgaben zur Aussonderung der Telekommunikationsdaten von Deutschen und Inländern, einer Begrenzung des Volumens der zu erhebenden Daten sowie einer Erhebungsgrundlage für Verkehrsdaten ohne den vorherigen Einsatz von Suchbegriffen. Darüber hinaus gestaltet es die Übermittlung personenbezogener Daten aus der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung neu setzt die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Maßstäbe im Rahmen der Kooperation mit ausländischen Nachrichtendiensten um.

Zudem führt das Gesetz den Unabhängigen Kontrollrat ein - eine oberste Bundesbehörde mit institutioneller Eigenständigkeit, die ausschließlich mit Richtern und Richterinnen des Bundesgerichtshofs und/oder des Bundesverwaltungsgerichts besetzt und daher als gerichtsähnliches Kontrollorgan ausgestaltet ist.

Weitere höchstrichterliche Urteile umgesetzt

Neben der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts setzt die Novelle auch die Vorgaben zweier Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2017 um. Dieses hatte entschieden, dass die Speicherung von Daten in dem bis zu diesem Zeitpunkt durch den Bundesnachrichtendienst genutzten Verkehrsdatenanalysesystem (VERAS) einen Grundrechtseingriff darstellt. In VERAS wurden Verkehrsdaten der Kommunikation von deutschen Staatsangehörigen, inländischen juristischen Personen oder sich im Bundesgebiet aufhaltenden Personen mit dem Ausland gespeichert. Dies ist nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nur zulässig, wenn eine spezielle gesetzliche Rechtsgrundlage vorhanden ist. Diese wurde nunmehr geschaffen.

Gesplittetes Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 21. April 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet. Einige Änderungen treten am 22. April 2021 in Kraft, der Großteil erst am 1. Januar 2022.

Stand: 21.04.2021

Top 88Lobbyregister

Zwei Männer im Anzug, von denen einer einen Aktenkoffer trägt, werfen lange Schatten.

© Foto: dpa | Uwe Anspach

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat billigt Lobbyregister

Nur einen Tag nach dem Bundestag hat am 26. März 2021 auch der Bundesrat die Einführung eines Lobbyregisters gebilligt. Die Länder hatten sich bereiterklärt, auf ihre eigentlich dreiwöchige Beratungsfrist zu verzichten, um das parlamentarische Verfahren noch vor Ostern abzuschließen.

Interessenvertretung bei Bundestag und Bundesregierung

Künftig müssen sich diejenigen in ein Register eintragen, die Interessenvertretung gegenüber dem Bundestag oder Bundesregierung ausüben. Umfasst ist dabei jede Kontaktaufnahme zum Zwecke der unmittelbaren oder mittelbaren Einflussnahme auf Entscheidungsprozesse auf Organe, Mitglieder, Fraktionen oder Gruppen des Bundestages, auf Regierungsmitglieder und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zur Ebene der Unterabteilungsleitungen.

Auch Netzwerke betroffen

Lobbyisten sind definiert als natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften oder sonstige Organisationen, auch in Form von Netzwerken, Plattformen oder anderen Formen kollektiver Tätigkeiten, die Interessenvertretung betreiben oder in Auftrag geben.

Elektronische Registrierungspflicht

Die Registrierungspflicht entsteht automatisch bei dauerhafter Interessenvertretung, wenn sie geschäftsmäßig für Dritte betrieben wird oder innerhalb der jeweils letzten drei Monate mehr als 50 unterschiedliche Kontakte umfasst. Der Bundestagsbeschluss definiert zahlreiche Ausnahmetatbestände, zum Beispiel für rein lokale Anliegen, Bürgeranfragen, Petitionen, bestimmte Stiftungs- oder Verbandstätigkeiten.

Das elektronische Register wird beim Bundestag geführt. Es enthält unter anderem Angaben zu Auftraggebern und deren Finanzen, die jährlich zu aktualisieren sind. Verweigern Lobbyisten die Finanzangaben, werden sie auf einer gesonderten Liste geführt. Bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht drohen Geldbußen bis zu 50.000 Euro.

Verhaltenskodex

Interessenvertretung darf nur auf Basis von Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität stattfinden, heißt es im Gesetzesbeschluss. Bundestag und Bundesregierung legen unter Beteiligung der Zivilgesellschaft einen Verhaltenskodex fest, der Vorgaben für die Ausübung der Interessenvertretung enthält.

Mehr Transparenz bei Entscheidungsprozessen

Das verpflichtende Lobbyregister soll dazu beitragen, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Politik und die Legitimität der Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse in Parlament und Regierung zu stärken. Ziel ist es, mehr Transparenz bezüglich des Einflusses von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf diesen Prozess zu schaffen.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 27. April 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft.

Stand: 27.04.2021

Landesinitiativen

Top 8Online-Glücksspiel

Foto: Online-Casino

© Foto: dpa | Carsten Rehder

  1. Beschluss

Beschluss

Länder wollen Online-Poker und virtuelles Automatenspiel besteuern

Der Bundesrat sieht Modernisierungsbedarf beim Rennwett- und Lotteriegesetz. Mit einem am 26. März 2021 beschlossenen Gesetzentwurf schlägt er dem Bundestag vor, Online-Poker und virtuelles Automatenspiel ebenso zu besteuern wie vergleichbare andere Glücksspielformen

Hintergrund: Legalisierung von Online-Poker und virtuellem Automatenspiel

Der Glücksspielstaatsvertrag 2021, der im Juli 2021 in Kraft treten soll, lässt die Veranstaltung von virtuellem Automatenspiel und Online-Poker erstmals auf Basis einer für alle Länder einheitlich erteilten Erlaubnis der Aufsichtsbehörde zu.

Regelungslücke schließen

Das Rennwett- und Lotteriegesetz weist insoweit in seiner geltenden Fassung eine Regelungslücke auf, warnt die Länderkammer. Es enthält nämlich keine Vorgaben zur Besteuerung dieser Glücksspielformen. Das sei unproblematisch gewesen sei, solange diese Spiele nicht erlaubnisfähig waren. Nunmehr werde aber eine Ergänzung des Gesetzes notwendig.

Besteuerung wie bei Wetten

Der Vorschlag des Bundesrates: Online-Poker und virtuelles Automatenspiel werden künftig wie bisher schon bei Rennwetten, Sportwetten, öffentlichen Lotterien und Ausspielungen besteuert.

Als Bemessungsgrundlage soll jeweils der geleistete Spieleinsatz abzüglich der Steuer herangezogen werden, wovon sämtliche Aufwendungen des jeweiligen Spielers zur Teilnahme an dem Spiel erfasst sind.

Die beiden neuen Formen und die Renn- und Sportwetten würden jeweils mit 5,3 Prozent der Bemessungsgrundlage besteuert. Die Lotteriesteuer würde unverändert 20 Prozent betragen.

Kampf gegen Spielsucht

Die vorgeschlagenen steuerrechtlichen Regelungen unterstützen die Ziele des Glücksspielstaatsvertrags: Einerseits überführen sie das bisherige illegale Spielangebot in die Legalität und damit unter die ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen des Glücksspielstaatsvertrages. Andererseits tragen sie dazu bei, Spielsucht und weitere negative Erscheinungen des Spielbetriebs zu bekämpfen.

Modernisierung des Rennwett- und Lotteriegesetzes

Insgesamt wollen die Länder das Rennwett- und Lotteriegesetz modernisieren und den aktuellen Erfordernissen anpassen - etwa die zum Teil veralteten ordnungsrechtlichen Regelungen. Sämtliche Steuerarten sollen dem Standard moderner Steuergesetze entsprechen.

Nächste Stationen: Bundesregierung und Bundestag

Der Entwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu eine Stellungnahme verfassen kann. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.

Stand: 26.03.2021

Top 10Pflegeversicherung

Pflegekraft bewegt einen Rollstuhl samt betagter Dame

© Foto: PantherMedia | HighwayStarz

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Mitwirkung der Länder bei Weiterentwicklung der Pflegeversicherung

Mecklenburg-Vorpommern fordert mehr Mitwirkung der Länder bei der Weiterentwicklung der Pflegeversicherung. Einen entsprechenden Entschließungsantrag hat das Land im Plenum des Bundesrates am 26. März 2021 vorgestellt. Er wurde zur weiteren Beratung in den Gesundheitsausschuss überwiesen.

Hintergrund: Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit

Im Herbst 2020 hat das Bundesministerium für Gesundheit ein Eckpunktepapier für eine Pflegereform im Jahr 2021 vorgelegt. Vorgesehen ist hierbei insbesondere, die stationäre Pflege zu verbessern, die Pflege zu Hause stärken, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden und beruflich Pflegende zu stärken. Mecklenburg-Vorpommern begrüßt diese Initiative grundsätzlich, kritisiert aber zugleich Inhalte des Eckpunktepapiers und die für den Reformprozess vorgeschlagene Verfahrensweise.

Kaum finanzielle Entlastung durch Vorhaben des Bundes

So warnt Mecklenburg-Vorpommern insbesondere, die vorgeschlagene bundesweit einheitliche Kappung des pflegebedingten Eigenanteils auf einem hohen Niveau - 700 Euro je Monat - werde zu weiter steigenden Eigenanteilen bis zum Erreichen der Kappungsgrenze auf der einen Seite und einer geringen Entlastung auf der anderen Seite des Kostengefälles in Deutschland führen. Es sei zu befürchten, dass nur ein Teil der pflegebedürftigen Menschen mit dieser Lösung eine finanzielle Entlastung erfahren werde.

Dringende sozialpolitische Aufgabe

Die Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten Pflegeversicherung, und mit ihr verbunden die Reform ihrer Finanzierung, zähle aktuell zu den dringendsten sozialpolitischen Aufgaben. Angesichts rasant steigender Kosten in der Pflege dulde diese notwendige und eng durch die Länder zu begleitende Reform keinen weiteren zeitlichen Aufschub. Die pauschalierten und gedeckelten Leistungen der Pflegeversicherung seien für die ganz überwiegende Anzahl der pflegebedürftigen Menschen zur Deckung der unmittelbar mit der Pflege verbundenen Kosten nicht auskömmlich. Dies führe dazu, dass Pflegebedürftige den überschießenden Anteil an den unmittelbar pflegebedingten Kosten selbst tragen müssen, was viele pflegebedürftige Menschen im gesamten Bundesgebiet finanziell stark be- und nicht selten überlaste.

Einbindung der Länder gefordert

Daher sei eine Gesamtlösung zu entwickeln, die den Voraussetzungen in den einzelnen Ländern gerecht wird und infolgedessen eine deutlich spürbare finanzielle Entlastung für alle pflegebedürftige Menschen unabhängig von ihrem Wohnort etabliere.

Damit eine adäquate und entlastende Gesamtlösung für alle Pflegebedürftigen im gesamten Bundesgebiet entstehen könne, seien die Länder bereits bei der Entwicklung dieser Lösung umfassend einzubinden. Deshalb will das Land erreichen, dass der Bundesrat die Bundesregierung auffordert, die Länder intensiv in die Erarbeitung der Weiterentwicklung der Pflegeversicherung einzubeziehen und dafür ein ständiges gemeinsames Arbeitsgremium zu bilden.

Ausschuss berät nach Ostern

Ab 19. April 2021 berät der federführende Gesundheitsausschuss über die Landesinitiative. Sobald er seine Beratungen abgeschlossen hat, kommt der Entschließungsantrag zur Abstimmung wieder auf die Plenartagesordnung.

Stand: 26.03.2021

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Top 12Klimaschutz

Foto: Verschiedene Formen der Energieerzeugung

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Beschluss

Bundesrat fordert Energiepreisreform

Der Bundesrat dringt gegenüber der Bundesregierung auf eine systematische Reform der Abgaben und Umlagen im Energiesektor. Eine entsprechende Entschließung hat die Länderkammer am 26. März 2021 gefasst.

Aktuelles System hemmt Energiewende

Das derzeitige Finanzierungssystem führe zu einer Blockade der Weiterentwicklung der Energiewende, warnen die Länder.

Die verschiedenen Energieträger - beispielsweise Strom, Heizöl und Gas - würden durch Steuern, Abgaben und Umlagen unterschiedlich stark belastet. Hierdurch würden verzerrte Preissignale gesetzt und somit kosteneffiziente Treibhausgasvermeidungsoptionen nicht genutzt. Insbesondere trage die derzeitige umlagebasierte Finanzierung des Erneuerbaren-Energien-Ausbaus dazu bei, dass der Strompreis einen Teil seiner Lenkungs- und Anreizfunktion für effizienten Einsatz und Erzeugung von Strom verliere: Sie verteuere Strom gegenüber anderen Energieträgern und verzerre marktseitige Preissignale beim Strom.

Der Vorschlag: Anreize für Verminderung von Emissionen

Langfristiges Ziel von ordnungspolitischen Maßnahmen müsse es daher sein, zielorientierte Wettbewerbsbedingungen über alle Sektoren herzustellen und somit Anreize für die Verminderung der Emissionen, geeignete Investitionen in die Energiewende und den Klimaschutz zu setzen - und damit zur Erreichung der Klimaschutzziele beizutragen. Nur so könnten die Sektorkopplung angereizt und Wettbewerbsnachteile klimaschonender Technologien überwunden werden.

Es müsse eine raschere und deutlichere Abschmelzung der EEG-Umlage erfolgen. Insbesondere müsse die regenerativen Eigen- und Direktstromversorgung von der EEG-Umlage befreit werden. Eine Reform der Finanzierung der Energiewende solle mit einer grundsätzlichen Überarbeitung des Energiemarktdesigns, insbesondere der Fördersystematik, einhergehen. Ziel könne unter anderem die Etablierung einer funktionierenden und langfristig marktfinanzierten Grünstromvermarktung sein. Die Potenziale zum Lastmanagement würden derzeit bei weitem nicht ausgeschöpft, weil das aktuelle System der staatlich induzierten Preisbestandteile die falschen Anreize setze. Der Rechtsrahmen im Bereich der Netzentgelte müsse beispielsweise über eine Dynamisierung dahingehend weiterentwickelt werden, dass netz- und systemdienliches Verhalten angereizt und flexibles Nutzerverhalten belohnt werde. Hierfür solle der Bund geeignete Modelle für ein stärker lastabhängiges Netzentgeltsystem entwickeln, verlangen die Länder.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob und wann sie die Anliegen des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 26.03.2021

Top 79Gerichtsvollzieher

Gerechtigkeitswaage mit Geld und Richterhammer

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Höhere Gerichtsvollziehergebühren

Nordrhein-Westfalen und Saarland wollen bundesweit die Gebühren für Gerichtsvollzieher linear um zehn Prozent erhöhen lassen. Am 26. März 2021 stellten die beiden Länder dazu einen Gesetzesantrag im Bundesratsplenum vor - er wurde zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen.

Anpassung an wirtschaftliche Entwicklung

Die letzte Gebührenerhöhung war 2013 erfolgt. Seitdem seien die Kosten für den Bürobetrieb erheblich gestiegen. Auch zur Anpassung an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung sei eine Anhebung der Gebührensätze erforderlich, begründen die beiden Länder ihren Vorschlag.

Vor kurzem waren diverse Vergütungen für Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter, Dolmetscher, Sachverständige, Schöffen erhöht worden (sh. Top 8, Drs. 721/21). Die daraus resultierenden Mehrbelastungen für die öffentlichen Haushalte seien durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 allerdings nur teilweise kompensiert worden.

Ausschüsse beraten

Die Fachausschüsse befassen sich nach der Osterpause mit dem Vorschlag. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt der Antrag wieder auf die Plenartagesordnung - dann zur Abstimmung darüber, ob der Bundesrat den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einbringen will.

Stand: 26.03.2021

Top 81Abstammungsrecht

Regenbogenfahne auf blauen Himmel

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Berlin und Thüringen fordern Gleichstellung lesbischer Ehepaare

Mit einer Bundesratsinitiative wollen Berlin und Thüringen das Abstammungsrecht reformieren, um es an gesellschaftliche, rechtliche und reproduktionsmedizinische Veränderungen anzupassen. Ihr gemeinsamer Entschließungsantrag wurde am 26. März 2021 im Plenum vorgestellt und zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen.

Zwei rechtliche Mütter von Geburt an

Der Vorschlag: Bekommen lesbische Ehepaare ein Kind, sollte neben der biologischen Mutter auch deren Ehefrau rechtlich als Mutter gelten. Derzeit muss die Ehefrau der biologischen Mutter das Kind noch adoptieren. Bei verheirateten heterosexuellen Paaren dagegen gilt automatisch der Ehemann als Vater des Kindes. Dies kritisieren die beiden Länder als ungerechtfertigte Schlechterstellung lesbischer Ehepaare.

Kinder aus Zwei-Mütter-Familien sollten einen Anspruch darauf haben, mit zwei rechtlich anerkannten Elternteilen aufzuwachsen. Deshalb sei die vorgeschlagene Reform auch im Sinne des Kindeswohls erforderlich, heißt es im Entschließungsantrag.

Verbesserungen für trans- und intergeschlechtliche Eltern

Berlin und Thüringen setzen sich mit der Initiative zudem dafür ein, die Ungleichbehandlung von trans- und intergeschlechtlichen Eltern bzw. Personen mit Kinderwunsch aufzuheben, die soziale Elternschaft zu stärken und einen Impuls für eine zukünftige Regelung von Mehrelternschaften zu setzen.

Nächste Schritte

Der federführende Rechtsausschuss, die Ausschüsse für Frauen und Jugend und für Familie und Senioren sowie der Innenausschuss befassen sich nach der Osterpause mit dem Vorschlag. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt die Vorlage zur Abstimmung wieder auf die Tagesordnung des Bundesrates.

Stand: 26.03.2021

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Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 13Kinderrechte

lachende Kinder auf einer grünen Wiese

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Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz

Der Bundesrat hat am 26. März 2021 über die Pläne der Bundesregierung debattiert, Kinderrechte explizit im Grundgesetz zu verankern. Eine Stellungnahme hat er dazu allerdings nicht beschlossen: weder die teils kritischen Ausschussempfehlungen mit Änderungswünschen am Entwurf fanden die erforderliche Mehrheit im Plenum - noch das positive Votum „keine Einwendungen“. Damit verzichtete der Bundesrat auf sein Recht, sich zu dem Regierungsentwurf zu äußern, bevor der Bundestag diesen berät.

Was die Bundesregierung vorschlägt

Mit der Verfassungsänderung will die Bundesregierung die besondere Bedeutung von Kindern und ihren Rechten in der Gesellschaft verdeutlichen und explizit im Grundgesetz festschreiben. Der zweite Absatz von Artikel 6 würde dann künftig lauten:

"Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt."

Angemessenheitsklausel

Mit der Formulierung möchte die Bundesregierung klarstellen, dass Kinder Träger von Grundrechten sind, die zu achten und zu schützen sind. Dies umfasst insbesondere das Recht, sich zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten zu entwickeln. Die Formulierung "angemessen" beim verfassungsrechtlichen Kindeswohlprinzip soll sicherstellen, dass auch die Interessen anderer Grundrechtsträger berücksichtigt werden: bei widerstreitende Interessen mit dem Kindeswohl sind sie in einen verhältnismäßigen Einklang zu bringen.

Der Entwurf bekräftigt den Anspruch auf rechtliches Gehör: Das Kindeswohl kann bei Entscheidungen nur dann angemessen berücksichtigt werden, wenn vorher ermittelt wurde, wie die konkreten Interessen des betroffenen Kindes aussehen.

Keine Einschränkung der Elternrechte

Die Bundesregierung betont, dass der Entwurf weder an der Erstverantwortung der Eltern noch am staatlichen Wächteramt bei Gefährdungen des Kindeswohls etwas ändert – beide Prinzipien sind schon im Grundgesetz geregelt. Der Staat darf nach wie vor nur dann eingreifen, wenn die Eltern das Kindeswohl gefährden. Die Grundrechte des Kindes sollen im Verhältnis zu anderen Grundrechtsträgern, zum Beispiel ihren Eltern, nicht ausgeweitet werden.

UN-Kinderrechtskonvention seit 1992 ratifiziert

Mit der Ratifizierung der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen 1992 hat sich Deutschland dazu verpflichtet, die Rechte von Kindern zu achten, zu schützen und zu fördern. Dies gilt für alle Personen unter 18 Jahren.

Zweidrittelmehrheit erforderlich

Spätestens drei Wochen, nachdem der Bundestag die Grundgesetzänderung beschlossen hat, stimmt der Bundesrat abschließend im so genannten zweiten Durchgang darüber ab. Erforderlich ist dann eine Zweidrittelmehrheit, also 46 von 69 Stimmen der Länderkammer.

Stand: 26.03.2021

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Top 37Insektenschutz

Bienen auf einer gelben Blüte

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Insektenschutz: Bundesrat äußert sich zu Regierungsplänen

Der Bundesrat hat sich am 26. März 2021 ausführlich zu geplanten Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz geäußert, mit denen die Bundesregierung ihr Aktionsprogramm Insektenschutz umsetzen will.

Gesamtgesellschaftliche Aufgabe

In seiner Stellungnahme betont der Bundesrat die zentrale Rolle im Ökosystem, die Insekten zukommt. Der dramatische Verlust der Artenvielfalt gelte neben dem Klimawandel zurecht als zweite globale Krise existentiellen Ausmaßes. Die Ursachen des Artensterbens seien vielfältig - daher müsse auch deren Bekämpfung alle relevanten Bereiche umfassen. So bedürfe es bundesgesetzlicher Regelungen nicht nur für die Landwirtschaft, sondern auch für den besiedelten Raum. Damit die Trendwende gelingt, müssten alle Teile der Gesellschaft Problembewusstsein entwickeln - und zur Lösung beitragen.

Ambitioniertere Landesregeln

Dem Erhalt bzw. der Wiederbelebung der Biodiversität komme eine herausgehobene Rolle zu. Zugleich müssten die Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft darauf abgestimmt sein. In einigen Bundesländern sei es bereits gelungen, gemeinsame Lösungen für eine naturverträgliche Landbewirtschaftung zu finden. Gerade zum Verbot bestimmter Biozide und Pflanzenschutzmittel in Schutzgebieten existierten auf Landesebene schon ambitioniertere Regelungen als von der Bundesregierung aktuell vorgeschlagen - diese dürften durch Bundesrecht nicht in Frage gestellt werden, warnt der Bundesrat.

Unterstützung für den ökologischen Landbau

Er fordert die Bundesregierung auf, den ökologischen Landbau mit seiner positiven Biodiversitätswirkung weiter zu unterstützen - auch durch finanzielle Maßnahmen. Ebenso erforderlich sei die Stärkung regionaler Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen sowie zusätzliche Aktivitäten zur Änderung des Verbraucherverhaltens.

Ausweitung auf Biosphärenreservate

Die geplanten Maßnahmen gegen Lichtverschmutzung und zum Verbot von Bioziden sollten auch in Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten gelten, schlägt der Bundesrat vor.

Deutlich höhere Sanktionen für Unternehmen

Außerdem plädiert er für deutlich höhere Sanktionen bei Naturschutzverstößen durch Unternehmen: Damit Bußgelder eine abschreckende Wirkung entfalten, müssten sie verzehnfacht werden - im Einzelfall sollten sie sogar bis zu zwei Prozent des Firmenumsatzes betragen.

Was die Bundesregierung plant

Ziel des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs ist es, die Lebensbedingungen für Insekten in Deutschland zu verbessern, eine Trendumkehr beim Rückgang der Insekten und ihrer Artenvielfalt zu erreichen und die zentralen Ursachen für das Insektensterben - die intensive Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, den Verlust von Blühpflanzenvielfalt sowie die Lichtverschmutzung in und um Siedlungen zu reduzieren. Zugleich möchte die Bundesregierung aber auch die Interessen der Landwirtschaft berücksichtigen.

Rückzugsgebiete schützen

Artenreiches Grünland, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern sollen künftig als zusätzliche Biotoptypen gesetzlich geschützt werden, die wichtige Rückzugsgebiete für Insekten darstellen. Auch in der Landschaftsplanung soll der Insektenschutz künftig eine stärkere Rolle spielen.

Biozid-Verbot

Der Gesetzentwurf verbietet den Einsatz gewisser Schädlingsbekämpfungsmittel, so genannter Biozide, in bestimmten Schutzgebieten. In ökologisch besonders sensiblen Bereichen wie Naturschutzgebieten, Nationalparken oder gesetzlich geschützten Biotopen würden damit strengere Vorgaben für den Insektenschutz gelten.

Lichtverschmutzung reduzieren

Um die schädlichen Auswirkungen von Lichtverschmutzung auf Insekten einzudämmen, ist in Naturschutzgebieten ein grundsätzliches Verbot für neue Straßenbeleuchtungen und für leuchtende Werbeanlagen geplant. Außerdem soll es künftig möglich sein, den Betrieb von so genannten Skybeamern zu beschränken und Insektenfallen durch künstliche Lichtquellen zu verbieten.

Wie es weitergeht

Die Stellungnahme des Bundesrates geht an die Bundesregierung, die dazu eine Gegenäußerung erstellt und dann beide Dokumente zusammen mit ihrem Gesetzentwurf dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend damit.

Stand: 26.03.2021

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