BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1017. Sitzung am 11.03.2022

Ukraine - Kurzarbeitergeld - Pflegesituation

Ukraine - Kurzarbeitergeld - Pflegesituation

Mit einer Schweigeminute gedachte der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am 11. März 2022 der Opfer des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Anschließend fasste er mehrere Beschlüsse zu Hilfen für die Ukraine und zur Aufnahme der vielen Geflüchteten in den deutschen Bundesländern.

Der Bundesrat billigte zwei Gesetze aus dem Bundestag und beschloss, diesem zahlreiche Initiativen aus den eigenen Reihen zur Entscheidung vorzulegen - einige bereits zum wiederholten Mal. 7 neue Ländervorschläge wurden vorgestellt und in die Fachausschüsse überwiesen. Einen weiteren Schwerpunkt der Sitzung bildeten Stellungnahmen zu 15 EU-Vorlagen.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT, in der App, in der Mediathek sowie Fotos in der Galerie zum Download bereit.

Personalien

Top 1Ausschussvorsitz

Foto: Senatorin Astrid-Sabine Busse © Christoph Soeder | dpa

Senatorin Astrid-Sabine Busse

© Foto: Christoph Soeder | dpa

  1. Beschluss

Beschluss

Busse übernimmt Vorsitz im Familienausschuss

Einstimmig hat der Bundesrat heute Astrid-Sabine Busse, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie des Landes Berlin (SPD), zur neuen Vorsitzenden seines Ausschusses für Familie und Senioren gewählt.

Änderungen nach Berlin-Wahl 2021

Notwendig war die Neuwahl, weil sich infolge der Wahl zum 19. Abgeordnetenhaus von Berlin am 26. September 2021 die Zusammensetzung der Landesregierung änderte. Die bisherige Vorsitzende Sandra Scheeres ist aus ihrem Amt als Senatorin für Bildung, Jugend und Familie ausgeschieden und gehört daher dem Bundesrat nicht mehr an.

Tradition

Berlin hält traditionell den Vorsitz im Ausschuss für Familie und Senioren. Nach der Praxis des Bundesrates hat jedes der 16 Bundesländer dauerhaft den Vorsitz in einem der Fachausschüsse.

Stand: 11.03.2022

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 2Kurzarbeitergeld

Formular Antrag auf Kurzarbeitergeld und Kugelschreiber

© Foto: AdobeStock | photoart

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat billigt verlängerte Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld

Die Corona-bedingten Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld gelten bis zum 30. Juni 2022 fort: Am 11. März 2022 billigte der Bundesrat einen entsprechenden Bundestagsbeschluss. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz in Kraft treten.

Längere Bezugsdauer - vereinfachter Zugang

Es erhöht die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds auf 28 statt bisher 24 Monate. Bis zum 30. Juni 2022 gilt der vereinfachte Zugang zur Kurzarbeit fort, ebenso die erhöhten Leistungssätze bei längerer Kurzarbeit der Beschäftigten und die Anrechnungsfreiheit für Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung, die jemand während der Kurzarbeit aufnimmt. Sie waren eigentlich bis zum 31. März 2022 befristet.

Stabile Beschäftigung sichern

Auch wenn sich die wirtschaftliche Lage und die Situation auf dem Arbeitsmarkt allgemein deutlich verbessert habe, gebe es noch Branchen, die nach wie vor unter der Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen litten, heißt es in der amtlichen Begründung. Mit der Verlängerung der Corona-Sonderregeln will der Gesetzgeber dafür sorgen, dass Beschäftigungsverhältnisse stabilisiert, Arbeitslosigkeit und gegebenenfalls Insolvenzen vermieden sowie Einkommensverluste für bereits lange von Kurzarbeit betroffene Beschäftigte abgemildert werden.

Akuthilfen für pflegende Angehörige

Bis zum 30. Juni 2022 gelten auch die so genannten Akuthilfen für pflegende Angehörige im Pflegezeit- und im Familienpflegezeitgesetz fort: Beschäftigte könnten in einer akuten Pflegesituation weiterhin bis zu 20 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um die bedarfsgerechte Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen.

Hintergrund: Pflegende Angehörige sind nach der Gesetzesbegründung von den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie besonders betroffen. Ausfälle von stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen und Pflegedienstleistern führen dazu, dass viele Berufstätige die häusliche Pflege ihrer Angehörigen selbst übernehmen müssen.

Ergänzungen im Bundestagsverfahren

Der ursprüngliche Fraktionsentwurf wurde während der Bundestagsberatungen um zahlreiche detaillierte Regelungen zu den digitalen Pflegeanwendungen im Elften Sozialgesetzbuch ergänzt. Weitere Änderungen betreffen die Durchführung von Verfahren im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht sowie die Verlängerung der Pilotphase für das elektronische Abrufverfahren der Arbeitsunfähigkeitsdaten bis 31. Dezember 2022.

Bundesrat für vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge

In einer begleitenden Entschließung kritisiert der Bundesrat, dass die aktuell zumindest noch hälftige pauschale Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge zum 31. März 2022 vollständig ausläuft.

Die gesetzliche vorgesehene Verknüpfung der künftigen Erstattung von Arbeitgeberbeiträgen mit einer Qualifizierungsmaßnahme stellt aus Sicht des Bundesrates für viele Betriebe keine praktikable Alternative zur Beschäftigungssicherung in der gegenwärtigen Lage dar.

Bundeszuschuss zum Ausgleich der Mehrausgaben

Um die Stabilität der Beitragssätze in der Arbeitslosenversicherung nicht zu gefährden, bedürfe es weiterhin eines Bundeszuschusses: Dieser muss die Mehrausgaben der verlängerten Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld ausgleichen, fordert der Bundesrat in seiner Entschließung, die sich an die Bundesregierung richtet.

Stand: 11.03.2022

Video

Top 3ERP-Sondervermögen

Zwei Personen am Tisch mit Taschenrechner, Laptop und Vorlagen Diagramme

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  1. Beschluss

Beschluss

Grünes Licht für ERP-Wirtschaftsplan und Korrektur der Strafprozessordnung

Der Bundesrat hat am 11. März 2022 den Wirtschaftsplan zum Sondervermögen des European Recovery Program ERP 2022 gebilligt, den der Bundestag am 17. Februar 2022 verabschiedet hatte. Das Gesetz, das zugleich Verweisungsfehler in der Strafprozessordnung korrigiert, kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Mittelstandsförderung

Zur Unterstützung der deutschen Wirtschaft aus dem ERP-Sondervermögen stehen damit im Jahr 2022 etwa 901 Millionen Euro zur Verfügung. Insbesondere mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige freier Berufe sollen dadurch zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von insgesamt etwa 9,8 Milliarden Euro erhalten, heißt es in der Gesetzesbegründung. Das ERP-Sondervermögen des Bundes geht auf den Marshallplan der Nachkriegszeit zurück. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - vor allem mittelständische Betriebe - und Angehörige freier Berufe werden aus ERP-Mitteln mit zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital gefördert.

Korrektur der Strafprozessordnung

Der Bundestag nutzte das Gesetzgebungsverfahren, um Verweisungsfehler in der Strafprozessordnung zum Richtervorbehalt zu korrigieren - unter anderem zur so genannten Keuschheitsprobe im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen wegen des Verdachts auf Kindesmissbrauch oder Kinderpornografie. Diese Verweisungsfehler sind durch ein früheres Gesetzgebungsverfahren mit umfangreichen Änderungen im Strafprozessrecht entstanden, das der 19. Deutsche Bundestag im Juni 2021 kurz vor Ende der Legislatur verabschiedet hatte.

Gesplittetes Inkrafttreten

Der ERP-Wirtschaftsplan wurde am 1. April 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft. Die anderen Artikel treten am 2. April 2022 in Kraft.

Stand: 11.03.2022

Landesinitiativen

Top 4Börsengesetz

Eurobargeld und Börsencharts

© Foto: stock.adobe.com | v.poth

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat will Aufklärung von Steuerstraftaten verbessern

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, den Informationsaustausch zwischen Finanzämtern und Börsen zu verbessern, um Steuerstraftaten auf den Kapitalmärkten früher erkennen zu können und das Vertrauen in die Integrität des Wertpapierhandels zu schützen. Am 11. März 2022 beschloss er, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Börsengesetzes in den Deutschen Bundestag einzubringen. Er wiederholt damit einen Vorschlag, den er im Juni letzten Jahres - kurz vor Ende der 19. Legislaturperiode - schon einmal beschlossen hatte.

Lehren aus Cum-Ex-Skandalen

Mit dem erneuten Vorstoß auf Anregung des Landes Hessen will der Bundesrat auch Lehren aus der Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals ziehen. Es sei deutlich geworden, dass die bestehende Verschwiegenheitspflicht nicht mehr zeitgemäß geregelt sei, heißt es zur Begründung: Sie hindere die Börsen, aber auch die Börsenaufsichtsbehörden der Länder in vielen Fällen daran, Auskunftsersuchen der Finanzbehörden zu beantworten. Ein besserer Informationsaustausch sei dringend erforderlich, mahnt der Bundesrat.

Mehr Informationen für Finanzbehörden

Nach derzeitiger Rechtslage dürfen Börsenorgane und Börsenaufsicht Handelsdaten nur dann den Finanzbehörden mitteilen, wenn dies in zwingendem öffentlichen Interesse liegt oder der Verfolgung einer Steuerstraftat dient. Für normale Betriebs- und Steuerprüfungen gelte das nicht, kritisiert der Bundesrat. Handelsstrategien, die wie das Cum-Ex-Modell nur der Steuervermeidung dienen, könnten damit zu lange unentdeckt bleiben. Bei Cum-Ex-Geschäften wurden Aktien in kurzer Frist ge- und wiederverkauft, um ungerechtfertigte Steuergutschriften zu erhalten. Dieser Missbrauch soll durch verbesserten Informationsaustausch zwischen Börse, Aufsichts- und Finanzbehörden bekämpft werden.

Über die Bundesregierung in den Bundestag

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die dazu binnen sechs Wochen eine Stellungnahme verfasst und dann beide Dokumente dem Deutschen Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Feste Fristvorgaben hierzu gibt es nicht.

Stand: 11.03.2022

Top 5Rauchverbot

Rauchender Fahrer neben einem kleinen Kind

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  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert Rauchverbot in Autos

Die Länder möchten das Rauchen im Auto verbieten lassen, wenn Schwangere und Kinder dabei sind. Sie beschlossen am 11. März 2022, einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen. Sie wiederholen dabei einen Antrag, den sie im Jahr 2019 schon einmal in den damaligen 19. Bundestag eingebracht hatten.

Bei Verstoß droht Bußgeld: bis zu 3000 Euro

Darin schlagen sie eine Änderung im Bundesnichtraucherschutzgesetz vor, die das Rauchen in geschlossenen Fahrzeugen in solchen Fällen ausdrücklich untersagt. Im Falle eines Verstoßes soll ein Bußgeld von 500 bis 3000 Euro drohen.

Rund eine Millionen Kinder betroffen

Zur Begründung seiner Initiative verweist der Bundesrat auf die massiven Folgen des Passivrauchens: Weltweit würden jährlich 166.000 Kinder an den Folgen des Passivrauchens sterben, heißt es in dem Gesetzentwurf. Gerade in Fahrzeugkabinen seien Minderjährige und ungeborene Kinder den Gefahren einer gesundheitlichen Schädigung besonders ausgesetzt: Nirgends sei die Passivrauchkonzentration so hoch wie im Auto als Mitfahrer. Schätzung des Deutschen Krebsforschungszentrums zufolge sei derzeit rund eine Million Minderjähriger in Deutschland Tabakrauch im Auto ausgesetzt.

Nächste Schritte

Der Gesetzentwurf wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 11.03.2022

Top 6Herrenlose Konten

Sparbuch

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  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat beschließt Gesetzentwurf zu herrenlosen Konten

Erben sollen künftig leichter Auskünfte über mögliche Konten oder Depots von Verstorbenen aus allgemein zugänglichen Quellen erhalten. Dafür setzt sich der Bundesrat auf Initiative von Niedersachsen und Bremen ein. Am 11. März 2022 beschloss er, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen.

Milliardenvermögen auf Bankkonten

Hintergrund des Bundesratsvorstoßes sind Schätzungen, wonach zwischen zwei und neun Milliarden Euro auf so genannten herrenlosen Konten von Verstorbenen liegen, ohne dass ihre Erben davon wissen:

Hinterlässt ein Verstorbener keine Hinweise auf ihm gehörende (Online-)Konten, so ist es für Erben nach aktueller Rechtslage schwer, davon Kenntnis zu erhalten. Auskunftsersuchen privater Personen ins Blaue hinein scheitern häufig am Bankgeheimnis.

Bundesweites Verzeichnis gefordert

Zur Lösung des Problems schlägt der Bundesrat ein bundesweites Verzeichnis beim Bundesamt für Justiz vor, an das automatisiert Daten Verstorbener sowie die Namen ihrer Kreditinstitute zu melden sind, sofern kein Erbe in angemessener Zeit Anspruch darauf erhoben hat. Ein entsprechendes Verfahren wird seit 2015 beim Abruf von Kirchensteuerabzugsmerkmalen praktiziert.

Das Bundesamt soll die Daten in einem öffentlich einsehbaren Register im Internet führen. Mögliche Erben könnten so Informationen erhalten, mit denen sie ihre Vermögensansprüche gegenüber den Banken geltend machen können. Anlassloses Durchstöbern Nichtberechtigter soll durch Registrierungsvorgaben verhindert werden.

Über die Bundesregierung in den Bundestag

Der Entwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die dazu binnen sechs Wochen Stellung nehmen kann. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Feste Fristvorgaben, wann dieser sich mit dem Vorschlag der Länderkammer befasst, gibt es nicht.

Stand: 11.03.2022

Top 7aSexualstraftäter

Deckblatt Führungszeugnis

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  1. Beschluss

Beschluss

Keine Mehrheit für Vorschlag zum Führungszeugnis

Die gemeinsame Initiative Baden-Württembergs, Bayerns und des Saarlands mit dem Ziel einer lebenslangen Registrierung von Missbrauchstätern konnte sich in der Länderkammer nicht durchsetzen. Der Entwurf eines entsprechenden Gesetzes erhielt bei der Abstimmung am 11. März 2022 nicht die erforderliche Plenarmehrheit von 35 Stimmen.

Was die Initiatoren forderten: Keine Tilgung von Verurteilungen

Nach dem Willen der drei Länder sollten Verurteilungen wegen Sexual- und Kinderpornografiedelikten grundsätzlich immer im erweiterten Führungszeugnis erscheinen. Laut geltendem Bundeszentralregistergesetz werden sie nach Ablauf einer Frist von drei bis zehn Jahren nicht mehr in das erweiterte Führungszeugnis aufgenommen. Die genaue Länge der Frist bestimmt sich nach der jeweiligen Straftat und Höhe der Freiheitsstrafe.

Reprise einer früheren Bundesratsinitiative

Der erneute Gesetzesantrag entsprach einem Entwurf, den der Bundesrat im Februar 2020 in den Bundestag eingebracht hatte. Dieser hat die Beratungen jedoch nicht abgeschlossen, daher unterfiel die Initiative der so genannten Diskontinuität.

Stand: 11.03.2022

Top 7bFamiliengerichte

Richterplatz

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  1. Beschluss

Beschluss

Kindeswohl in familiengerichtlichen Verfahren

Der Bundesrat möchte Familiengerichte in die Lage versetzen, das Kindeswohl bestmöglich zu schützen. Am 11. März 2022 beschloss er, einen eigenen Gesetzentwurf mit Änderungen am geltenden Recht in den Deutschen Bundestag einzubringen.

Bessere Sachverhaltsaufklärung

Kinder sollen von den Gerichten intensiver angehört und einbezogen werden - auch wenn sie sich altersbedingt noch nicht hinreichend artikulieren können. Zur intensiveren Sachverhaltsaufklärung sollen verstärkt Drittpersonen und Sachverständige hinzugezogen werden. Nötig sei auch ein intensiverer Informationsaustausch zwischen Gerichten und Jugendämtern, betont der Bundesrat.

Überprüfung der Maßnahmen

Der Gesetzentwurf sieht vor, gerichtlich angeordnete Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdungen regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob sie in der Praxis auch umgesetzt wurden und sich als wirksam erwiesen haben.

Lehren aus dem Staufener Missbrauchsfall

Der Bundesrat will mit seinem Entwurf Lehren aus dem sogenannten Staufener Missbrauchsfall ziehen, der 2017 bundesweit Aufmerksamkeit ausgelöst hatte. Er setzt Empfehlungen der Kommission Kinderschutz um, die nach Bekanntwerden des Missbrauchsskandals eingesetzt worden war.

Reprise einer früheren Bundesratsinitiative

Der Beschluss vom 11. März 2022 entspricht einem Entwurf, den der Bundesrat im September 2020 in den Bundestag eingebracht hatte. Dieser hat die Beratungen jedoch nicht abgeschlossen, daher unterfiel die Initiative der so genannten Diskontinuität.

Wie es weitergeht

Zunächst hat die neue Bundesregierung Gelegenheit, zu dem Vorschlag des Bundesrates Stellung zu nehmen. Danach legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Wann dieser sich damit befasst, ist nicht festgelegt.

Stand: 11.03.2022

Top 7cKinderschutz

Würfelbuchstaben "Kinderschutz"

© Foto: AdobeStock | eplisterra

  1. Beschluss

Beschluss

Keine Mehrheit für Initiative zur Führungsaufsicht

Der Bundesrat hat am 11. März 2022 über einen Gesetzesantrag Baden-Württembergs abgestimmt, mit dem das Land die maximale Strafandrohung für Verstöße gegen Weisungen in der Führungsaufsicht von drei auf fünf Jahre Freiheitstrafe erhöhen wollte. Der Vorschlag fand jedoch nicht die erforderliche absolute Plenarmehrheit von 35 Stimmen. Er ist damit abgelehnt.

Der Antrag entsprach einem Entwurf, den der Bundesrat im September 2020 in den Bundestag eingebracht hatte. Dieser hatte die Beratungen aber nicht abgeschlossen, daher unterfiel die Initiative der so genannten Diskontinuität.

Stand: 11.03.2022

Top 8CumEx

Foto: eine Tafel mit Aufschrift Steuerhinterziehung, dahinter ein Blatt mit vielen Zahlen

© Foto: PantherMedia | stadtratte

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat fordert höhere Strafen für organisierte Steuerhinterziehung

Der Bundesrat setzt sich weiterhin dafür ein, die Strafen für bandenmäßig organisierte Steuerhinterziehung zu erhöhen und die Aufklärung solcher Straftaten zu verbessern. Am 11. März 2022 beschloss er, einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung der Abgabenordnung erneut in den Deutschen Bundestag einzubringen.

Cum-Ex-Geschäfte im Blick

Der besondere Unrechtsgehalt der bandenmäßigen Steuerhinterziehung werde nach derzeitigem Recht nicht ausreichend abgebildet: Eine erhöhte Strafe drohe bisher nur, wenn es um Umsatz- oder Verbrauchssteuern geht - zum Beispiel bei organisiertem Zigarettenschmuggel oder Umsatzsteuerkarussellen.

Aber auch Cum-Ex-Geschäfte und verwandte steuerrechtliche Fallgestaltungen müssen nach Ansicht des Bundesrates ausreichend geahndet werden: Auch sie werden durch professionelle Täter systematisch geplant und in konspirativer, teils internationaler Zusammenarbeit durchgeführt - durch verschachtelte Gesellschaftsstrukturen, Verlegung von Organisationseinheiten ins Ausland, Einschaltung von Treuhändern und weitere Serviceprovider.

Die hochprofessionelle und konspirative Zusammenarbeit der Tätergruppen erschwert die Aufklärung der Taten. Sie führt nicht nur zu massiven Steuerausfällen, sondern auch zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten steuerehrlicher Unternehmen, heißt es in der Entwurfsbegründung.

Regelbeispiel ausweiten

Der Bundesrat schlägt daher vor, im Regelbeispiel des Paragraf 370 Abgabenordnung die Einschränkung auf Umsatz- oder Verbrauchssteuern zu streichen und durch den allgemeinen Begriff Steuern zu ersetzen. Über den Verweis auf den Straftatenkatalog des § 100a Strafprozessordnung wären dann auch erweiterte Ermittlungsmethoden möglich - zum Beispiel Telefonüberwachung.

Wie es weitergeht

Der Gesetzentwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet, die eine Stellungnahme dazu verfasst und anschließend beide Dokumente dem Deutschen Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.

Stand: 11.03.2022

Video

Top 11Commercial Courts

Justitia

© Foto: PantherMedia | Alexander Kirch

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat will Deutschland als Gerichtsstandort für internationale Handelssachen stärken

Der Bundesrat möchte Deutschland als Gerichtsstandort für internationale Wirtschaftsstreitigkeiten stärken: Er schlägt vor, an den Zivilgerichten besondere Kammern für internationale Handelssachen einzurichten, die Prozesse auch auf Englisch führen können. Am 11. März 2022 beschloss er, erneut einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen - inhaltsgleich mit einem früheren Vorschlag aus dem Jahr 2021.

Globalisierung der Rechtsbeziehungen

Mit seinem wiederholten Vorstoß möchte der Bundesrat auf die Globalisierung, den Brexit, immer komplexere Rechtsbeziehungen in der Wirtschaft und umfangreichere Verfahren reagieren. Sein Vorschlag:

Die speziellen Senate der Oberlandesgerichte sollen künftig Wirtschaftsstreitigkeiten mit internationalem Bezug und einem Streitwert ab zwei Millionen Euro verhandeln – sogar erstinstanzlich, wenn die Parteien dies vereinbaren.

Commercial Courts

Diese internationalen Handelsverfahren könnten dann teilweise oder ganz in englischer Sprache stattfinden. Diese so genannten Commercial Courts dürften sensible Informationen zu Verträgen auf Antrag einer Partei unter bestimmten Umständen als geheimhaltungsbedürftig einstufen. Die Verfahrensbeteiligten sollen in gewissem Umfang auch auf die Verfahrensgestaltung Einfluss nehmen können, heißt es im Gesetzentwurf.

Länderkooperationen geplant

Um die Effizienz der Justiz in diesem Bereich zu steigern und für internationale Unternehmen ein übersichtliches Angebot in Deutschland zu schaffen, soll jedes Bundesland nur an einem Oberlandesgericht Commercial Courts einrichten. Gleichzeitig sind länderübergreifend per Staatsvertrag gemeinsame Commercial Courts möglich. Damit könnten sich Länder, die keine eigenen Senate einrichten wollen, anderen Ländern anschließen.

Über die Bundesregierung in den Bundestag

Der Gesetzentwurf geht zunächst an die Bundesregierung. Diese kann dazu Stellung nehmen. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Feste Fristvorgaben hierzu gibt es nicht.

Stand: 11.03.2022

Video

Top 13Cyberkriminalität

Foto: Krimineller am Computer

© panthermedia | AndreyPopov

  1. Beschluss

Beschluss

Schutz vor digitalem Hausfriedensbruch

Der Bundesrat möchte Computer und IT-Systeme besser vor Hackerangriffen und unbefugter Benutzung schützen. Am 11. März 2022 beschloss er, einen Gesetzentwurf zur wirksameren Bekämpfung von Cyberkriminalität erneut in den Deutschen Bundestag einzubringen.

Neuer eigener Straftatbestand

Der Entwurf enthält einen ganz neuen Straftatbestand: Den "digitalen Hausfriedensbruch". Die Vorschrift stellt den unerlaubten Zugriff auf fremde Computer, Smartphones, Webcams und Navigationssysteme mit einem Freiheitsentzug von bis zu zehn Jahren unter Strafe. Die Regelung ist bewusst technikoffen formuliert, um sie auch in Zukunft gut handhaben zu können. Ziel ist ein lückenloser strafrechtlicher Schutz aller Systeme und die Strafbarkeit nahezu aller Angriffsarten.

Vernetzter Alltag birgt Gefahren

Die bestehenden Strafvorschriften sind nach Ansicht der Länder nicht geeignet, die modernen Erscheinungsformen der Kriminalität in der digitalen Welt zu erfassen. So werden derzeit nur Daten geschützt, nicht aber IT-Systeme selbst. Gegen die massenhaften unbemerkten Infiltrationen durch Botnetze und Schadsoftware, DDos-Attacken und das Ausspähen von Daten durch international agierende Cyber-Kriminelle können sich selbst aufmerksamste Nutzer nicht wehren. So geht die Entwurfsbegründung davon aus, dass bis zu 40 Prozent aller internetfähigen informationstechnischen Systeme in Deutschland mit Schadsoftware verseucht sind. Die neue Strafvorschrift soll vor allem auch Bürgerinnen und Bürger schützen, die keine Technik-Experten sind.

Nach wie vor Handlungsbedarf

Der Entwurf entspricht wortgleich einem Vorschlag, den der Bundesrat 2016 und 2018 schon einmal in den Bundestag eingebracht hatte (338/16 (B) [PDF, 115KB]). Weil dieser ihn beide Male nicht aufgegriffen hat, fiel er jeweils mit Ende der Legislaturperiode in die Diskontinuität. Der Bundesrat hält jedoch an seiner Forderung fest und bringt seinen Gesetzentwurf nun zum dritten Mal in den Bundestag ein.

Zeitplan noch nicht absehbar

Zunächst befasst sich die Bundesregierung mit dem Vorschlag. Sie leitet ihn innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag zur Entscheidung weiter. Wann dieser über den Gesetzentwurf berät, ist noch nicht absehbar: Es gibt keine festen Fristvorgaben.

Stand: 11.03.2022

Top 15Kindesentführung

Foto: ein Teddybär auf einer Schaukel auf einem Spielplatz

© Foto: PantherMedia | stivog

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat möchte Strafbarkeit für Kindesentführungen erweitern

Der Bundesrat sieht Verbesserungsbedarf beim strafrechtlichen Schutz von Kindern: Mit einem Gesetzentwurf schlägt er dem Bundestag vor, den Tatbestand der Entziehung Minderjähriger um den der Kindesentführung zu erweitern. Einen entsprechenden Entwurf hatte er bereits dem 19. Deutschen Bundestag zugeleitet, der diesen aber in der abgelaufenen Legislaturperiode nicht mehr behandelt hatte.

Mehr Schutz für Babys und Kleinkinder

Die Vorschläge der Länder zielen vor allem auf den Schutz von Säuglingen und Kleinstkindern ab. Nach derzeitiger Rechtslage liegt eine Entziehung Minderjähriger nach der Rechtsprechung dann gegebenenfalls nicht vor, wenn das Kind den Eltern für nur für eine Dauer von 30 Minuten oder kürzer entzogen war. Diese Strafbarkeitslücke ist nach Ansicht des Bundesrates nicht hinzunehmen. Er schlägt daher einen Grundtatbestand - das Entführen oder das rechtswidrige Sich-Bemächtigen von Kindern - mit einem Strafrahmen von Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor, der schon schon dann erfüllt sein kann, wenn der Täter nur kurzzeitig physische Gewalt über das Kind erlangt.

Härtere Strafen ermöglichen

Außerdem fordert der Bundesrat, die Qualifikationsmerkmale zu erweitern, um je nach Tatbegehung eine härtere Bestrafung zu ermöglichen: Strafschärfend soll danach unter anderem wirken, wenn der Täter die Entführung nutzt, um kinderpornographisches Material anzufertigen.

Weitere Verschärfungen sieht der Entwurf bei der Führungsaufsicht und der Anordnung der Untersuchungshaft vor.

Nächste Stationen: Bundesregierung und Bundestag

Der Entwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu binnen sechs Wochen eine Stellungnahme verfassen kann. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Feste Fristen für dessen Beratung gibt es nicht.

Stand: 11.03.2022

Top 17Medienfreiheit

Pressekonferenz mit diversen Mikrofonen und einem Sprecher

© Foto: AdobeStock | noraismail

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat positioniert sich zu Rechtsakt zur Medienfreiheit

In einer am 11. März 2022 beschlossenen Entschließung zu dem von der EU-Kommission angekündigten europäischen Rechtsakt zur Medienfreiheit hat der Bundesrat sich für sektorspezifische Regulierung und gegen eine Vollharmonisierung im Medienbereich ausgesprochen.

Die Länder begrüßen, dass die Kommission die Frage aufgeworfen hat, wie die Medienfreiheit in Europa gesichert und ausgebaut werden kann. Die Beantwortung dieser Frage sei von zentraler Bedeutung für die Zukunft Europas, denn die EU sei nicht nur ein Binnenmarkt für Waren und Dienstleistungen, sondern auch ein Raum der Demokratie und Freiheit. Demokratie aber sei ohne eine funktionsfähige, freie und pluralistische Medienlandschaft nicht denkbar, so die Länder.

Sektorspezifische Regulierung

Meinungs- und Informationsfreiheit, mediale Vielfalt sowie der Pluralismus von Meinungen und Inhalten seien eine wesentliche Grundlage unserer demokratischen Gesellschaft und Werteordnung. Es bedürfe im Medienbereich einer sektorspezifischen Regulierung. Horizontale Marktregeln seien nicht geeignet, Medienfreiheit und -vielfalt umfassend und effektiv zu schützen. Auch eine rein marktbezogene Betrachtung der Medienregulierung greife deutlich zu kurz.
Die Regelungskompetenz für kulturelle Vielfalt, Medien und Vielfaltssicherung stehe in der EU den Mitgliedstaaten zu. In Deutschland seien dafür die Länder zuständig.

Keine Vollharmonisierung

Überdies seien Transparenzvorschriften in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse im Medienbereich zwar in gewissem Maße notwendig. Sie dürften jedoch nicht zu einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand führen und nur Mittel zum Erreichen übergeordneter regulatorischer Ziele sein, warnen die Länder. Außerdem sei eine vollharmonisierende europäische Regelung kein adäquates Mittel, um der Kulturhoheit der einzelnen Mitgliedstaaten ausreichend Ausdruck zu verleihen.

Unabhängigkeit der Medienaufsicht

Die Aufsicht über die Medien und ihre Verbreitung müsse unabhängig, staatsfern und dezentral sein. Jedoch bedürfe es keiner Aufsichtskontrolle auf europäischer Ebene, etwa in Form einer Medienregulierungsbehörde. Eine etwaige Ergänzung der Europäischen Regulierungsgruppe für audio-visuelle Medien (ERGA) um ein eigenes und unabhängiges Sekretariat sei denkbar, sofern es nicht zu einer weiteren Institutionalisierung oder zu einer Erweiterung der Zuständigkeiten der ERGA führe.

Hintergrund: Neue Vorgaben für den Binnenmarkt

Die Kommission hat angekündigt, mit dem sogenannten European Media Freedom Act (EMFA) neue Regeln für Teilnehmer auf dem Medienmarkt aufzustellen, um das Funktionieren des EU-Binnenmarktes für Medien zu verbessern.
Sie hat Konsultationen gestartet um herauszufinden, welche Probleme auf dem Medienmarkt bestehen, die gesetzliche Regelungen erforderlich machen könnten. Dazu gehören Bereiche wie Transparenz der Beteiligungsverhältnisse an Medienunternehmen, Unabhängigkeit von Medienunternehmen, Bedingungen für das Funktionieren der Medien und die gerechte Zuweisung staatlicher Mittel, insbesondere in Bezug auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Direkt nach Brüssel

Der Bundesrat übermittelt seine Ausführungen direkt an die Europäische Kommission.

Stand: 11.03.2022

Top 18Klimaschutzprogramm für Studierendenwohnheime

Studentenkreis im Wohnzimmer

© Foto: AdobeStock | Fxquadro

  1. Beschluss

Beschluss

Länder fordern Wohnheimprogramm für Studierende

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, ein klimaschutzorientiertes Wohnheimprogramm für Studierende einzurichten. Eine entsprechende Entschließung hat die Länderkammer in ihrer Plenarsitzung am 11. März 2022 auf Initiative Baden-Württembergs gefasst.

Wenig klimafreundlicher Wohnraum

Bezahlbarer Wohnraum ist insbesondere für Studierende in Deutschland knapp und auch energetische Standards werden in Studierendenwohnheimen selten erfüllt, warnen die Länder. Die Entschließung hat deshalb ein Programm für Studierendenwohnheime zum Ziel, das einerseits den Ausbau von Wohnraum und andererseits die energetische Sanierung des Gebäudestands beinhaltet.

Öffentliche und private Investitionen

Der Bundesrat hebt hervor, dass für die Bereitstellung von ausreichendem klimaneutralen und bezahlbarem Wohnraum sowohl öffentliche als auch private Investitionen notwendig seien. Deshalb solle die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern einen Förderrahmen mit Bundesmitteln für die Neuschaffung von Wohnraumkapazitäten ausarbeiten, der gleichermaßen von Studierendenwerken und privaten Bauunternehmen in Anspruch genommen werden kann. Die bereits zur Verfügung stehenden Fördermittel zur energetischen Sanierung von studentischem Wohnraum flössen bisher nicht in ausreichendem Umfang in das Marktsegment. Aus diesem Grund solle der Bundesrat die Bundesregierung bitten, zu prüfen, wie eine höhere Modernisierungsquote erreicht werden kann.

Baustein für die Erreichung der Klimaziele

Die Bau- und Modernisierungsarbeiten für studentischen Wohnraum, für den auch zukünftig ein hoher Bedarf abzusehen sei, hätten aufgrund ihres klimaschutzorientierten Aspekts Einfluss auf die Klimaziele der Bundesregierung. Klimaneutrale Gebäude seien daher ein wichtiger Baustein zur Erreichung dieses Ziels.

Nächster Schritt

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob und wann sie sich damit befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 11.03.2022

Top 45Baurecht

Flüchtlingsunterkünfte

© Foto: AdobeStock | Mario Hagen

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert baurechtliche Erleichterungen für Flüchtlingswohnraum

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, Kommunen und Ländern umfassende baurechtliche Handlungsbefugnisse zur Bereitstellung von Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine zu ermöglichen. Eine entsprechende Entschließung hat er in seiner Plenarsitzung am 11. März 2022 gefasst.

Sonderregelung soll wieder aufleben

Konkret fordern die Länder, eine in der letzten Flüchtlingskrise eingeführte Sonderregel im Baugesetzbuch kurzfristig wieder in Kraft zu setzen: Nach § 246 Absatz 14 des Baugesetzbuches konnte bis zum 31. Dezember 2019 von den Vorschriften des Baurechts abgewichen werden, wenn auch bei Anwendung der sonstigen Sonderregeln für Flüchtlingsbauten, die noch bis 2024 fortgelten, dringend benötigte Unterkunftsmöglichkeiten im Gebiet der Gemeinde nicht oder nicht rechtzeitig bereitgestellt werden können.

Planungssicherheit für Kommunen

Da derzeit nicht abschätzbar sei, wie viele ukrainische Kriegsflüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland Schutz und Hilfe suchen, benötigten die Kommunen umfassende bauplanungsrechtliche Handlungs- und Umsetzungsfreiheit zur Schaffung von Unterkünften.

Übermittlung an Bundesregierung

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich damit befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 11.03.2022

Top 48Krieg in der Ukraine

Geflüchtete Ukraine

© Foto: AdoebeStock| pronoia

  1. Beschluss

Beschluss

Länder sichern Geflüchteten aus der Ukraine Unterstützung zu

In einer auf Initiative Brandenburgs gefassten Entschließung vom 11. März 2022 bitten die Länder die Bundesregierung um administrative und finanzielle Hilfe bei der Bewältigung des Zustroms von Geflüchteten aus der Ukraine.

Der Bundesrat verurteilt auch in diesem Zusammenhang noch einmal (TOP 32) auf das Schärfste den Angriffskrieg der Russischen Föderation unter Führung des russischen Präsidenten Putin auf die Ukraine. Dieser Angriffskrieg auf einen souveränen Staat verstoße gegen grundlegende völkerrechtliche und humanitäre Verpflichtungen und werde deshalb zurecht von der Europäischen Union und der internationalen Gemeinschaft verurteilt.

Verfahren für Aufenthaltserlaubnis

Der Bundesrat sichert den aus der Ukraine Geflüchteten, von denen mittlerweile immer mehr in Deutschland ankommen, bestmögliche Unterstützung zu.

Nach Inkrafttreten eines entsprechenden Ratsbeschlusses können die Ausländerbehörden den Geflüchteten aus der Ukraine und deren Familienangehörigen eine Erlaubnis zum vorübergehenden Aufenthalt gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz erteilen. Die Länder bitten die Bundesregierung, zeitnah konkrete Anwendungshinweise zum Umgang mit der Norm zu erlassen.

Zentrale Stellen des Bundes

Aus Sicht des Bundesrates ist es unabdingbar, zusätzlich zu den bereits bestehenden noch weitere zentrale Anlauf- und Registrierungsstellen unter Leitung des Bundes einzurichten. Zudem sollte die Bundesregierung bereits jetzt gemeinsam mit den anderen EU-Mitgliedstaaten Relocation-Programme planen, um zu einer Entlastung der östlichen EU-Mitgliedstaaten beizutragen und so für eine künftige geordnete Einreise der schutzsuchenden Personen Sorge zu tragen.

Finanzielle Unterstützung erforderlich

Der Bundesrat betont, dass die zusätzliche Aufnahme und Versorgung einer so großen Anzahl geflüchteter Personen aus der Ukraine zu einer hohen zusätzlichen finanziellen Belastung der Länder und Kommunen führt. Aus seiner Sicht ist es unabdingbar, dass die Bundesregierung die Länder mit personellen und finanziellen Ressourcen unterstützt, kurzfristig Sprach- und Integrationskurse angemessen aufstockt und gegebenenfalls zügig Mittel aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfond der Europäischen Union beantragt. Er verweist insofern auf die Zusage des Bundes, sich auch weiterhin an den Kosten der Flüchtlingsunterbringung, -versorgung und -integration zu beteiligen.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich damit befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 11.03.2022

EU-Vorlagen

Top 32Finanzhilfen Ukraine

Ukraine-Fahne und Friedenstaube

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat verurteilt Angriffskrieg gegen Ukraine

Auf das Schärfste verurteilt der Bundesrat in einem Beschluss vom 11. März 2022 den Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine. Erneut breche Russland Kernprinzipien des Völkerrechts und greife das Fundament der europäischen Friedensordnung an, so die Länder einstimmig. Russland verantworte Leid und Tod unzähliger Menschen.

Aufforderung zum Rückzug

Die Länder fordern die Russische Föderation auf, sofort jegliche Angriffshandlungen einzustellen und sich aus der Ukraine zurückzuziehen. Der Bundesrat verurteilt die fortgesetzten Angriffe auf die ukrainische Zivilbevölkerung und erwartet von Russland, unverzüglich ernsthafte Gespräche über den Schutz von Zivilisten aufzunehmen.

Europäische Unterstützung

Der Angriffskrieg Russlands auf einen souveränen Staat werde zurecht von allen Staaten der Europäischen Union und von der überwältigen Mehrheit der internationalen Gemeinschaft verurteilt. Der Bundesrat begrüßt, dass Europa darauf gemeinsam mit Partnern und Verbündeten mit Entschlossenheit und Geschlossenheit reagiere. Die Ukraine könne sich europäischer Unterstützung sicher sein. Sie habe das Recht, ein freies, demokratisches und selbstbestimmtes Land zu sein.

Konsequenzen für Russland

Der Bundesrat begrüßt, dass die EU umgehend Sanktionen gegen Russland auf den Weg gebracht hat. Das aggressive Handeln Russlands müsse weitere wirtschaftliche, finanzielle und diplomatische Konsequenzen haben.

Kriegsflüchtlinge

Der Bundesrat würdigt die großen Anstrengungen in Deutschland und besonders in den Nachbarländern der Ukraine, dem stetig anwachsenden Zustrom von Kriegsflüchtlingen gerecht zu werden. Hierbei sind insbesondere zahllose Aktivitäten zivilgesellschaftlichen Engagements herauszuheben. Der Bundesrat begrüßt, dass erstmals alle Staaten der EU gemeinsam, schnell und unbürokratisch aus dem Krieg geflüchtete Menschen aufnehmen wollen.

Appel zur Regelung der praktischen Umsetzung

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, gemeinsam mit den Ländern jetzt schnellstens die praktische Umsetzung in Deutschland zu regeln. Dies betrifft den Aufnahmeprozess und die Unterbringung der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, ihre medizinische Versorgung, ihre finanzielle Unterstützung sowie ihren Zugang zum Arbeitsmarkt.

Milliardendarlehen der Kommission

Anlass für den Beschluss des Bundesrates war die Gelegenheit zur Stellungnahme zu einem vor Beginn des Krieges veröffentlichten Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Makrofinanzhilfe für die Ukraine. Die Kommission will Darlehen in Höhe von 1,2 Milliarden Euro zur Förderung der Stabilität in dem Land gewähren. Das Europäische Parlament hat diese bereits bewilligt. Auch der Rat hat den Vorschlag der Kommission angenommen. Dies wertet der Bundesrat in seiner Stellungnahme als ein erstes wichtiges Zeichen europäischer Solidarität. Zudem spricht er sich dafür aus, der Ukraine unbürokratisch und schnell weitere notwendige Unterstützungsmaßnahmen zukommen zu lassen.

Stand: 11.03.2022

Video

Rechtsverordnungen

Top 39Pflegerische Versorgung

Pflegekraft zugeschaltet per Video

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  1. Beschluss

Beschluss

Corona-Sonderregeln für die Pflege werden verlängert

Corona-bedingte Sonderregelungen für den Pflegebereich werden bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Einer entsprechenden Verordnung hat die Länderkammer im Plenum am 11. März 2022 die erforderliche Zustimmung erteilt.

Bündel von Maßnahmen

So ist eine Pflegebegutachtung weiter ohne Untersuchung der Versicherten in ihrer Wohnung allein anhand von Unterlagen und einer telefonischen oder digitalen Befragung möglich. Beratungsgespräche können auf Wunsch pflegebedürftiger Personen weiterhin telefonisch, digital oder per Videokonferenz durchgeführt werden. Bestehen bleiben zudem die Anzeigepflicht wesentlicher Beeinträchtigungen der Leistungserbringung, die Kostenerstattung von pandemiebedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen für zugelassene Pflegeeinrichtungen sowie für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, die Kostenerstattung in Höhe der ambulanten Sachleistungen zur Vermeidung von pflegerischen Versorgungsengpässen im häuslichen Bereich sowie der flexible Einsatz des Entlastungsbetrages bei Pflegegrad 1 durch Pflegebedürftige. Der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld bleibt befristet für 20 Arbeitstage statt wie regulär für zehn Arbeitstage bestehen.

Sonderregeln seit 2020

Mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz vom 27. März 2020 waren befristete Sonderregelungen in das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) eingefügt worden. Das Bundesgesundheitsministerium kann diese bei fortbestehendem Corona- Infektionsrisiko um jeweils bis zu einem halben Jahr zu verlängern, was bereits mehrfach geschehen ist.

Weiter Pandemie-bedingte Beeinträchtigungen

Zur Begründung der abermaligen Verlängerung verweist das Ministerium darauf, dass das Robert Koch-Institut die Gefährdung durch COVID-19 für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland derzeit insgesamt als sehr hoch einschätze.

Aufgrund der bisherigen Impfquoten sei daher bis in das 2. Quartal 2022 hinein mit zusätzlichen pandemiebedingten Versorgungsproblemen und Belastungen für die Pflegeeinrichtungen zu rechnen.

Auch könne die häusliche Versorgung von Pflegebedürftigen durch Angehörige oft weiterhin nicht wie vor Pandemiezeiten erfolgen. Daher müsse die pflegerische Versorgung weiterhin durch unterstützende Maßnahmen sichergestellt werden.

Baldiges Inkrafttreten

Mit der Zustimmung der Länder kann die Verordnung wie von der Bundesregierung geplant zum 1. April 2022 in Kraft treten, so dass die Sonderregeln ohne Unterbrechung fortgelten.

Stand: 11.03.2022

Glossary

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