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Beschluss

975. Sitzung des Bundesrates am 15. März 2019

Länder drängen auf flächendeckende Mobilfunkversorgung

Foto: Mobilfunkmast

© Foto: GettyImages | scotto72

Der Bundesrat setzt sich für ein leistungsstarkes bundesweites Mobilfunknetz ein. In einer am 15. März 2019 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, eine Gesamtstrategie zum Glasfaserausbau zu entwickeln, die an die Versorgung der Fläche und nicht der Haushalte anknüpft.

Bund verfassungsrechtlich in der Pflicht

Der Bund sei verfassungsrechtlich verpflichtet, bundesweit eine moderne Mobilfunkversorgung sicherzustellen, unterstreichen die Länder ihre Forderung. Sie sei entscheidend für die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Vom Bund werde deshalb erwartet, dass er alle gesetzlichen und finanziellen Aktivitäten prüft, um eine vollständige Flächenversorgung sicherzustellen, die auch die so genannten weißen Flecken schließt. Gegebenenfalls sei über gesonderte Mobilfunkförderprogramme nachzudenken.

Mehr Sanktionsmöglichkeiten für die Bundesnetzagentur

Außerdem sprechen sich die Länder dafür aus, Verstöße der Mobilfunknetzbetreiber gegen Versorgungsauflagen effektiv zu sanktionieren und der Bundesnetzagentur weitere Sanktionsmöglichkeiten an die Hand zu geben.

Digitalisierung nicht zu Lasten des Rundfunks

Darüber hinaus betont der Bundesrat, dass die Digitalisierung nicht zu Lasten des Rundfunks gehen darf. In der Vergangenheit hätte dieser bereits erhebliche Teile seines Frequenzspektrums an den Mobilfunk verloren. Würden ihm noch mehr entzogen, so wäre das gerade erst eingeführte hochauflösende terrestrische Fernsehen in seinem Bestand gefährdet. Bei der langfristigen Frequenzplanung seien Einrichtungen, die dem Gemeinwohl dienen und in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft sind, unbedingt ausreichend zu berücksichtigen.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Plenarsitzung des Bundesrates am 15.03.2019

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