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Beschluss

982. Sitzung des Bundesrates am 8. November 2019

Bessere Rehabilitierung für Opfer von SED-Unrecht

Foto: DDR-Emblem hinter Gitter

© Foto: panthermedia | Dirk Hübner

Opfer politischer Verfolgung in der DDR können auch über 2019 hinaus einen Antrag auf Rehabilitierung stellen: Der Bundesrat hat am 8. November 2019 der vom Bundestag beschlossenen Entfristung der Rehabilitierungsgesetze zustimmt.

Erleichterungen für Heimkinder

Das Gesetz zielt außerdem darauf ab, die Rehabilitierung von Heimkindern in der DDR zu vereinfachen. Damit greift es Forderungen der Länder auf, die hierzu einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht hatten (BR-Drs. 642/17 (B)). Der Bundestag hat den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung in einigen Aspekten geändert bzw. ergänzt. Die Änderungen entsprechen zum Großteil dem Wunsch der Länder. So können künftig auch verfolgte Schülerinnen und Schüler Rehabilitierung geltend machen. Außerdem wurde die für die Rehabilitierung erforderliche Haftdauer auf 90 Tage abgesenkt.

Anhebung der Opferrente

Darüber hinaus beschloss der Bundestag eine Anhebung der Entschädigung und Renten. Danach erhöht sich die einkommensunabhängige Ausgleichszahlung für eine rechtsstaatswidrige Inhaftierung in der DDR von 214 auf 240 Euro monatlich. Die sogenannten SED-Opferrenten steigen um 30 Euro, also auf 330 Euro im Monat.

Forschung zu politisch motivierten Adoptionen

Der Bundestagsbeschluss erleichtert zudem die wissenschaftliche Forschung zu möglichem politischen Missbrauch bei der Adoptionsvermittlungen in der DDR.

Inkrafttreten

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und ist seit dem 29. November 2019 in Kraft.

Plenarsitzung des Bundesrates am 08.11.2019

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