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Beschluss

992. Sitzung des Bundesrates am 3. Juli 2020

Mehr Tierschutz in der Schweinehaltung

Foto: Schweinezucht Kastenhaltung

© dpa | Friso Gentsch

Die Haltungsbedingungen für Schweine werden neu geregelt - auf Betreiben des Bundesrates allerdings tierschutzfreundlicher als ursprünglich von der Bundesregierung geplant: Die Länder knüpften ihre Zustimmung zur neuen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung am 3. Juli 2020 an zahlreiche Änderungen. Setzt die Bundesregierung diese um, kann sie die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkünden und anschließend in Kraft treten lassen.

Aus für Kastenstand spätestens nach acht Jahren

Spätestens nach einer Übergangsfrist von 8 Jahren dürfen Sauen im Deckzentrum nicht mehr im so genannten Kastenstand gehalten werden, sondern nur noch in der Gruppe. Eine Fixierung ist dann lediglich kurzzeitig möglich - zum Beispiel für die künstliche Besamung oder ärztliche Untersuchungen.

Ungehindertes Ausstrecken in Seitenlage

Schon während der Übergangszeit müssen die Kastenstände so gestaltet sein, dass die Sauen in Seitenlage ihre Gliedmaßen ausstrecken können, ohne dabei an bauliche Hindernisse zu stoßen.

Ausreichend Platz und Rückzugsmöglichkeiten

Für die Zeit nach Absetzen der Ferkel bis zur nächsten Besamung muss in der Gruppenhaltung eine Bodenfläche von mindestens 5 Quadratmetern je Sau zur Verfügung stehen. Fress-Liegebuchten können weiterhin genutzt werden. Zusätzlich ist ein Aktivitätsbereich für die Tiere einzurichten. Unabhängig vom Vorhandensein von Fress-Liegebuchten sind Rückzugsmöglichkeiten in ausreichendem Umfang vorzusehen, fordert der Bundesratsbeschluss.

Größerer Liegebereich für Ferkel

Auch an anderer Stelle drängen die Länder mit ihren Maßgaben auf mehr Tierschutz. Sie betreffen den Liege- und Ruhebereich für Saugferkel, die Beleuchtungsintensität der Ställe und Maßnahmen gegen Aggressionen in der Gruppe.

Mehr Platz im Abferkelbereich

Die übrigen Neuregelungen der von der Bundesregierung vorgelegten Verordnung zum Abferkelbereich können im Wesentlichen unverändert bleiben: Danach ist die Kastenstandhaltung im Ferkelschutzkorb künftig höchstens 5 statt bisher 35 Tage zulässig.

Betriebe haben 15 Jahre Zeit, um sich auf die neuen Anforderungen im Abferkelbereich einzustellen, Umstellungskonzepte zu entwickeln und die finanziellen Voraussetzungen für die aufwändigen Umbauten zu schaffen.

Verbesserungen für Kälberhaltung

Darüber hinaus fordert der Bundesrat Verbesserungen bei der Haltung von Kälbern: Der Boden ihrer Ställe soll weich sein bzw. ihrem Körpergewicht nachgeben. Bislang schreibt die Verordnung nur einen bequemen Untergrund vor. Für die Nachrüstung der weit verbreiteten Spaltböden wird eine Übergangsfrist von 3 Jahren gewährt.

Erleichterungen bei mobilen Hühnerställen

Weitere Maßgaben des Bundesrates betreffen bauliche Erleichterungen bei der Haltung von Legehennen in Mobilställen mit Freilandhaltung.

Verkündung und Inkrafttreten

Die Verordnung wurde am 8. Februar 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt überwiegend ab 9. Februar 2021 in Kraft.

Zusätzliche Entschließung zu Bruderhähnen

In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, die Haltung so genannter Bruderhähne verbindlich zu regeln, um den Ausstieg aus dem Töten männlicher Küken zu flankieren.

Informationen für Verbraucher

Der Bundesrat weist außerdem darauf hin, dass die vorliegende Novelle durchaus Auswirkungen auf die Verbraucherpreise haben wird: Die Landwirtschaft stehe vor Investitionen von über einer Milliarde Euro. Diese müssten auch durch höhere Erzeugerpreise finanziert werden.

Daher bittet der Bundesrat die Bundesregierung, den notwendigen Umbau der Schweineställe durch vereinfachte bau- und immissionsschutzrechtliche Genehmigungen, Investitionshilfen und eine Informationsoffensive bei den Verbrauchern zu begleiten.

Plenarsitzung des Bundesrates am 03.07.2020

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