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Beschluss

995. Sitzung des Bundesrates am 6. November 2020

Stellungnahme zu höheren Rechtsanwaltsgebühren

Foto: Justizia

© Foto: PantherMedia | Angelika Krikava

Der Bundesrat hat sich am 6. November 2020 mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung diverser Gebühren und Kosten im Justizbereich befasst. Steigen sollen nach den Regierungsplänen unter anderem die Vergütungen für Anwälte, Dolmetscher und Sachverständige, Entschädigungen für Zeuginnen und Zeugen, Schöffinnen und Schöffen sowie die Gerichtsgebühren. Die letzte Anpassung war 2013 erfolgt.

Änderungswünsche aus der Praxis

In seiner Stellungnahme zeigt der Bundesrat Verbesserungsbedarf auf, der vor allem auf Anregungen aus der Praxis beruht. Die Änderungswünsche beziehen sich unter anderem auf die Anhebung der Gerichtsvollziehergebühren, die Honorare für Sachverständige sowie Dolmetscherinnen und Dolmetscher, die Aufwandspauschale für Zeuginnen und Zeugen und die Freibeträge für die Prozesskostenhilfe.

Kompensation durch den Bund gefordert

Der Bundesrat weist auf die nicht unerheblichen strukturellen Kostenfolgen für die Länderhaushalte hin, die aus den geplanten Gebührenanhebungen für die verschiedenen Bereiche resultieren. Er fordert die Bundesregierung auf, die erwartbaren Mehrbelastungen der Länder von rund 175 Millionen Euro pro Jahr vollständig zu kompensieren.

Nächste Stationen: Bundesregierung - Bundestag - Bundesrat

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie verfasst dazu eine Gegenäußerung und reicht beide Dokumente dann dem Bundestag nach - dieser hat bereits am 29. Oktober 2020 mit seinen Beratungen in 1. Lesung begonnen. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung im Bundestag in 2./3. Lesung befasst sich der Bundesrat dann nocheinmal abschließend mit dem Gesetz.

Plenarsitzung des Bundesrates am 06.11.2020

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