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Das vom Bundestag beschlossene neue Kennzeichen für Frischfleisch vom Schwein kommt: Der Bundesrat hat das entsprechende Gesetz am 7. Juli durch Verzicht auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses gebilligt.
Fünf Haltungsstufen
Das staatliche Label informiert künftig Verbraucherinnen und Verbraucher darüber, aus welcher Haltungsform das Tier stammt. Das Gesetz definiert dafür fünf Stufen: Stall, Stall + Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio. Zunächst ist das Siegel verpflichtend nur für frisches Fleisch von Mastschweinen, das im Lebensmittelhandel, in Fleischereifachgeschäften und im Online-Handel angeboten wird.
Private Label weiterhin möglich
Private Tierhaltungslabel sind weiterhin neben der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung möglich. Sie dürfen jedoch nicht täuschend oder irreführend sein und dem Ziel einer einheitlichen Information entgegenstehen. Das Gesetz regelt zudem verschiedene Mitteilungs-, Dokumentations- und Überwachungspflichten für Marktteilnehmer und Behörden.
Inkrafttreten und Evaluation
Das Gesetz wurde am 23. August 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am Tag danach in Kraft. Spätestens fünf Jahre später soll es evaluiert werden, um zu prüfen, ob und inwieweit das Ziel erreicht ist, Endverbraucherinnen und Endverbrauchern eine informierte Kaufentscheidung zu ermöglichen. Die Evaluation bezieht sich auch auf den Erfüllungsaufwand für Wirtschaft und Verwaltung.
Stallumbauten erleichtert
Flankierend hat der Bundesrat ein Gesetz gebilligt, das Stallumbauten für die verschiedenen Haltungsstufen baurechtlich erleichtert. (TOP 2b).
Forderungen an die Bundesregierung
In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, ein langfristiges Finanzierungskonzept für den gewollten Transformationsprozess vorzulegen, zeitnah die Haltungskennzeichnung auf die Produktionsstufen Ferkelproduktion und Ferkelaufzucht auszuweiten und Regelungen für weitere Tierarten neben Schweinen in das Gesetz aufzunehmen. Außerdem soll die Bundesregierung die Regelungen zum „Downgrading“ zwischen den Tierhaltungsstufen weiter im Sinne eines praktikablen Ansatzes auf der Verarbeitungsstufe vereinfachen.
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Forderungen des Bundesrates befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
Plenarsitzung des Bundesrates am 07.07.2023
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