Wenn diese E-Mail nicht richtig angezeigt wird, klicken Sie bitte hier.

Logo des Bundesrats

Beschluss

1035. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2023

Bundesrat billigt staatliches Label zu Tierhaltungsform

Foto: Eine Packung Schweinefleisch mit Etikett Haltungsform und Tierwohl

© Foto: Bundesrat

Das vom Bundestag beschlossene neue Kennzeichen für Frischfleisch vom Schwein kommt: Der Bundesrat hat das entsprechende Gesetz am 7. Juli durch Verzicht auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses gebilligt.

Fünf Haltungsstufen

Das staatliche Label informiert künftig Verbraucherinnen und Verbraucher darüber, aus welcher Haltungsform das Tier stammt. Das Gesetz definiert dafür fünf Stufen: Stall, Stall + Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio. Zunächst ist das Siegel verpflichtend nur für frisches Fleisch von Mastschweinen, das im Lebensmittelhandel, in Fleischereifachgeschäften und im Online-Handel angeboten wird.

Private Label weiterhin möglich

Private Tierhaltungslabel sind weiterhin neben der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung möglich. Sie dürfen jedoch nicht täuschend oder irreführend sein und dem Ziel einer einheitlichen Information entgegenstehen. Das Gesetz regelt zudem verschiedene Mitteilungs-, Dokumentations- und Überwachungspflichten für Marktteilnehmer und Behörden.

Inkrafttreten und Evaluation

Das Gesetz wurde am 23. August 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am Tag danach in Kraft. Spätestens fünf Jahre später soll es evaluiert werden, um zu prüfen, ob und inwieweit das Ziel erreicht ist, Endverbraucherinnen und Endverbrauchern eine informierte Kaufentscheidung zu ermöglichen. Die Evaluation bezieht sich auch auf den Erfüllungsaufwand für Wirtschaft und Verwaltung.

Stallumbauten erleichtert

Flankierend hat der Bundesrat ein Gesetz gebilligt, das Stallumbauten für die verschiedenen Haltungsstufen baurechtlich erleichtert. (TOP 2b).

Forderungen an die Bundesregierung

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, ein langfristiges Finanzierungskonzept für den gewollten Transformationsprozess vorzulegen, zeitnah die Haltungskennzeichnung auf die Produktionsstufen Ferkelproduktion und Ferkelaufzucht auszuweiten und Regelungen für weitere Tierarten neben Schweinen in das Gesetz aufzunehmen. Außerdem soll die Bundesregierung die Regelungen zum „Downgrading“ zwischen den Tierhaltungsstufen weiter im Sinne eines praktikablen Ansatzes auf der Verarbeitungsstufe vereinfachen.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Forderungen des Bundesrates befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Plenarsitzung des Bundesrates am 07.07.2023

mehr in Bundesratkompakt

 

IMPRESSUM

Bundesrat
Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland

 

Verantwortlich für die inhaltliche Gestaltung: Peter Wilke

Telefon: 030 18 9100-170 | E-Mail: newsletterredaktion@bundesrat.de

Weitere Angaben: www.bundesrat.de/impressum

 

USt-IdNr.: DE260632030

Hinweise zum Datenschutz: www.bundesrat.de/datenschutz

 

. Homepage

Logo XX

YouTube LogoYouTube

. BundesratKOMPAKT

Newsletter anpassen

Newsletter abmelden