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Beschluss

1040. Sitzung des Bundesrates am 15. Dezember 2023

Verkaufsverbot von Himmelslaternen kommt

Himmelslaterne vor blauen Himmel mit Sonnenuntergang

© Foto: AdobeStock | Adil

Künftig ist es bundesweit verboten, so genannte Himmelslaternen zu verkaufen: Der Bundesrat stimmte am 15. Dezember 2023 einem entsprechenden Verordnungsentwurf der Bundesregierung zu.

Lückenschluss in der Rechtslage

Hintergrund für die Verordnung: Nach derzeitiger Rechtslage ist zwar die Verwendung von Himmels- oder Wunschlaternen bzw. Glücksballonen verboten, der Verkauf jedoch nicht. Insbesondere im Onlinehandel fehle es an ausreichenden Hinweisen auf das Nutzungsverbot. Verbraucherinnen und Verbraucher gingen häufig davon aus, dass bei legalem Erwerb auch die Verwendung zulässig sei. Diese Lücke soll durch Änderung der 15. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz künftig geschlossen werden.

Erhebliche Brandgefahr

Die in der Verordnung als unbemannte ballonartige Flugleuchtkörper bezeichneten Laternen erzeugen durch offenes Feuer Heißluft. Sie fliegen unkontrolliert bis zu 500 Meter hoch, je nach Windrichtung mehrere Kilometer weit und bis zu 20 Minuten lang. Aufgrund ihrer Bauart und der verwendeten Materialien gehe von ihnen eine erhebliche Gefahr aus, sie gefährdeten zudem den Flugverkehr, heißt es in der amtlichen Begründung. Die durch sie ausgelösten Brände können schwere Schäden verursachen, wie zum Beispiel in der Silvesternacht 2019/2020 im Krefelder Zoo.

Verkündung und Inkrafttreten

Die Verordnung wurde am 15. Januar 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 16. Januar 2024 in Kraft.

Plenarsitzung des Bundesrates am 15.12.2023

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