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Beschluss

1048. Sitzung des Bundesrates am 18. Oktober 2024

Bundesrat stimmt Bürokratieentlastungsgesetz zu

Foto: Hängeregistratur mit Akten

© Foto: PantherMedia | primestockphotography

Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2024 dem „Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ zugestimmt. Der Bundestag hatte das Gesetz am 26. September 2024 verabschiedet.

Finanzielle Entlastung durch weniger Bürokratie

Ziel des Gesetzes ist es, Abläufe und Regeln zu vereinfachen und der Wirtschaft, insbesondere Selbständigen, Unternehmerinnen und Unternehmern mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben zu verschaffen, heißt es in der Gesetzesbegründung. Die Bundesregierung, auf die das Gesetz zurückgeht, erwartet finanzielle Entlastungen in Höhe von 944 Millionen Euro pro Jahr.

Erleichterungen bei Steuersachen, Wegfall der Hotelmeldepflicht

Zu den beschlossenen Maßnahmen gehören unter anderem:

  • kürzere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege - diese müssen nur noch acht statt bisher zehn Jahre aufbewahrt werden,
  • eine zentrale Vollmachtsdatenbank für Steuerberater, so dass Arbeitgeber ihren Steuerberatern nicht mehr schriftliche Vollmachten für die jeweiligen Sozialversicherungsträger ausstellen müssen,
  • keine Hotelmeldepflicht mehr für deutsche Staatsangehörige,
  • mehr digitale Rechtsgeschäfte per E-Mail, SMS oder Messenger-Nachricht ohne das Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift,
  • digitale Arbeitsverträge, so dass Arbeitgeber auch per E-Mail über die wesentlichen Vertragsbedingungen informieren können - dies hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 26. April 2024 zum ursprünglichen Regierungsentwurf gefordert,
  • Erleichterungen bei Hauptversammlungen börsennotierter Unternehmen, indem zukünftig die Unterlagen online zur Verfügung gestellt werden können sowie
  • digitale Steuerbescheide.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 29. Oktober 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt zu einem großen Teil am ersten Tag des ersten Quartals 2025 in in Kraft.

Plenarsitzung des Bundesrates am 18.10.2024

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